Darf man laut StVo bei öfftl Parkplätzen über die Parklinien fahren?

4 Antworten

Bevor Du Dich hier von den ganzen Möchtegern-Verkehrsrichtern a la "Crack" und "Stadewaeldchen" verrückt machen lässt, lies hier nach:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/stvo-parkplatz-regeln-unfall/

Woher ich das weiß:Recherche
Crack  21.10.2019, 19:59

Auch im Internet wird nicht immer alles leicht verständlich und richtig wiedergegeben.

Frage Dich doch einfach mal, warum in der Überschrift steht, die StVO würde auf Parkplätzen nicht gelten, dann aber gesagt wird, es gilt lediglich §1 der StVO.

Na was denn nun? Gilt die StVO nun? Oder nicht? Oder nur zum Teil?
Dieser Beitrag ist irreführend geschrieben.

Du hättest den ersten Link nehmen sollen, den Google ausspuckt.
Da heißt es:
Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Dies ist nicht nur auf Straßen aller Art, sondern auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern der Fall.
https://www.wbs-law.de/verkehrsrecht/hier-gilt-die-stvo-regeln-auf-parkplaetzen-und-parkhaeusern-17326/

Oder hier:
Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusernhttps://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/aktuelles/parkplatzregeln

Genau das hatte ich bereits geschrieben.
Auch wenn Eigenlob stinkt, hier muss ich es einfach mal tun:
Sieh doch einfach mal ins Profil eines "Möchtegern-Verkehrsrichters", der Experte in Themen wie Verkehrsrecht, Fahrerlaubnis, StVO usw. ist, bevor Du Dich lächerlich machst.

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claushilbig  21.10.2019, 20:43

Alles, was der Artikel über korrektes Verhalten auf Parkplätzen schreibt, ist im Grunde richtig - aber der erste Absatz ist schlicht falsch!

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claushilbig  21.10.2019, 20:55

Btw: Wenn "Crack" und "Stadewaeldchen" eine Antwort zum Thema Verkehr schreiben, kannst Du zu 99,99% sicher sein, dass das Hand und Fuß hat ...

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Die StVO sagt zum Verhalten auf Parkplätzen so gut wie gar nichts. Anwendbar / übertragbar sind aber vielleicht die Regelungen zu Parkflächenmarkierungen auf Straßen und Gehwegen (StVO Anlage 2, lfd. Nr 74), dort steht folgendes:

"Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden."

Man darf, Dein Fahrlehrer hat Recht und das kannst Du Deinen Eltern auch so sagen.

Selbst auf öffentlichen Parkplätzen gilt die StVO nicht. Darum gibt es dort auch kein Rechts vor Links usw.

Dein Fahrlehrer hat also Recht, fahr so! Ich mache das auch immer um abzukürzen denn das schont die Umwelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Stadewaeldchen  21.10.2019, 19:23
Selbst auf öffentlichen Parkplätzen gilt die StVO nicht.

Das ist Quatsch, die StVO gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Öffentlich meint dabei: Kann von jedermann benutzt werden.

Darum gibt es dort auch kein Rechts vor Links usw.

Rechts vor links gilt dort nicht, weil es dort keine Fahrbahnen im Sinne der StVO gibt und damit keine Kreuzungen.

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Crack  21.10.2019, 19:25
Selbst auf öffentlichen Parkplätzen gilt die StVO nicht. Darum gibt es dort auch kein Rechts vor Links usw.

Unsinn!
Die StVO gilt auf allen Flächen, die dem öffentlichen Verkehrsraum zugerechnet werden können. Dazu gehören alle Parkplätze, die für jeden frei zugänglich bzw. befahrbar sind.

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Crack  21.10.2019, 19:42
@Schmerzgeplagt

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Du wirfst heute wieder mit Argumenten um Dich, die total überzeugend sind...😆

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claushilbig  21.10.2019, 20:37
Selbst auf öffentlichen Parkplätzen gilt die StVO nicht.

Das ist falsch! Die StVO gilt grundsätzlich überall, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, also auch auf allen Parkplätzen (soweit es keine Zufahrtsbeschränkung gibt).

Allerdings ist von den Regeln der StVO außer §1 quasi nichts anwendbar, insbesondere gelten keine Vorfahrtsregeln, da hast Du recht ...

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