Ball spielen auf öffentlichen Parkplätzen

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Du bist im falschen Gesetz. Die Straßenverkehrsordnung regelt die verkehrsrechtliche Nutzung von öffentlichen Flächen. In den Straßen- und Wegegesetzen der Länder ist die Straßenrechtliche Nutzung geregelt. Darin steht, dass öffentliche Flächen widmungsgemäß für Verkehrszwecke genutzt werden dürfen. Bei Parkplätzen wäre der Verkehrszweck das begehen oder befahren des Platzes zum Abstellen und Weiterfahren mit Kfz. Willst Du öffentliche Flächen zu einem anderen Zwecke nutzen, wäre das eine erlaubnispflchtige Sondernutzung (meist in Paragraph 21 geregelt). Sport- und Spiel sind demnach nur auf dafür ausgewiesenen öffentlichen bzw. auf Privatflächen erlaubt. Bei Parkplätzen, die nur verkehrsrechtlich öffentlich sind, weil sie sich in privatem Eigentum befinden (z. B. vor Einkaufszentren) entscheidet natürlich der Grundstückseigentümer über nie Nutzung für Sport oder Spiel. Er wird es eher ablehnen weil das Haftungsrisiko ja auch bei ihm liegt.

Bei Fußball mit 22 Leute wird es oft eng da. Tennis würde gehen. Golf ist etwa gefährlich da.