Darf man heutzutage noch Kachelofen betreiben?

Silo123  17.03.2023, 06:09

Wie alt ist das Teil denn?

4 Antworten

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Welche Kaminöfen sind von der neuen Verordnung betroffen?

Um den Umfang der Kaminofenverordnung besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Details der BImSchV. So zeigt sich, dass nicht alle Kaminöfen und Feuerungsanlagen von den Festlegungen betroffen sind. Ausnahmen gibt es für Einzelraumfeuerungsanlagen, die bereits vor 1950 errichtet wurden und allein der Wärmeversorgung dienen. Auch offene Kamine und Grundöfen sind von den Festlegungen der Verordnung nicht betroffen, ebenso wie Herde und Backöfen mit bis zu 15 kW. In diesen Fällen müssen Sie sich um ein Kaminofen-Verbot keine Sorgen machen, sondern können die Geräte weiterhin im Haushalt verwenden.

Wenn Sie hingegen einen Kaminofen besitzen, der den Anforderungen der BImSchV nicht gerecht wird, müssen Sie dringend nachrüsten.

Also hat die Tante von dem Bekannten ihren Ofen schon seit 1949 ! ! ! Am besten wäre es wenn es dafür keine Dokumente gibt!

Achtung: Erfüllen Sie die Vorgaben nach Ablauf der Frist nicht, müssen Sie mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Bis letztes Jahr mussten ältere Einsätze ausgetauscht werden, wenn sie nicht den Anforderungen an die Schadstoffvermeidung entsprachen. Wegen der Energiekrise hat man diese Pflicht aber erst einmal ausgesetzt. Sie muss sich also erst einmal keine Sorgen machen.

. Sie irrt sich da doch, oder? (-; Bei ein paar Jahren kann man sich doch leicht vertun. In Wirklichkeit wurde der Ofen doch vor 1950 gebaut und ist damit sowieso ein historischer Ofen und darf weiterbetrieben werden.

Natürlich. Es werden heute noch Kachelöfen gebaut. Sie braucht doch keinen neuen.