Darf man ab 18 mit A1 Führerschein ( 125ccm ) Schneller als 80kmh Fahren?

10 Antworten

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Nein. Nicht das Alter ist ausschlaggebend, sondern ob man den entsprechenden Führerschein gemacht hat, um sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können.

Italygolf  14.02.2011, 21:52

STOP!!! Ich habe den A1 selbst damals gemacht. Mit 17. drufte somit 80kmh bei max 15 ps fahren. Dann mit 18 darf man automatisch 120KMH mit max 15 ps fahren.

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phlox1979  14.02.2011, 21:59
@Italygolf

Oh? Entschuldigung. Ich beanstande mal meine Antwort, dann bekommen wir das schon geregelt. :D

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XxShirokenxX  01.12.2012, 21:05
@pollux3105

Es gibt keine 120 km/h Grenze! :D DIe Grenze liegt bei 11kw und mind. Gewicht 110kg Die Yamaha yzfr fährt auch (berg ab) fast 140 km/h

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Siraaa  24.06.2013, 21:54
@Toscajano

Man muss halt den A1 2 jahre haben>

abgesehen davon, dass zu dem Zeitpunkt als du den Kommentar gegeben hast sowieso keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr gibt, galt auch vorher nicht 2 Jahre. Es galt bis 18 Jahre gedrosselt....bei den meisten waren das vermutlich rund 2 Jahre....wer aber (aus was für Gründen auch immer) z.B. erst mit 17 A1 gemacht hat, der durfte trotzdem mit 18 offen fahren...und nicht erst mit 19.

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Wenn du den A1 Führerschein gemacht hast darfst du ab dem 19.01.2013 sogar schon mit 16 jahren ungedrosselt fahren. Unter der bedingung max 11kw und dem mind. gewicht 110kg. Wenn du 18 bist kannst du ab nächstem Jahr dann deinen Führerschwin erwitern (nur eine praktische Prüfung) und kannst eine 300ccm mit bis zu 48ps fahren Mfg Shiroken ;)

Ich selbst habe diesen Führerschein gemacht. Bis 18 nur bis 80 km/h, ab 18 bis 15 ps, egal wie schnell! Wenn du den erst mit 18 machst, darfst du sofort offen fahren.

Das ist mit dem A und der bis 35 ps geschicht genauso, das einzige was zählt ist das biologische alter, nicht die Probezeit, oder wie lange man den Führerschein hat! Nur muss man bei dem A eben 26 sein!

Ja darfst Du, ab 18 darfst du mit dem A1 Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und 11 KW Leistung fahren, eine Geschwindigkeitsbechränkung gibt es dann nicht mehr, nur die eingetragene Höchstgeschwindigkeit in der Zulassung des Leichtkraftrades.
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Bis zum 18. Lebensjahr gilt beim A1 zusätzlich eine max. Geschwindigkeit von 80 km/h.

Eichbaum1963  14.02.2011, 23:00

"...nur die eingetragene Höchstgeschwindigkeit in der Zulassung des Leichtkraftrades." Sauber! Erstklassige Antwort! DH

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