125ccm mit 15 AM Führerschein?! (gedrosselt)
Heii, ich würde gern mit 15 AM Führerschein machen. Einige sage man kann schon denn A1 mit 15 machen und dann aber erst nur 50ccm fahren aber dann ab 16 125ccm. Stimmt das?
Und noch ne Frage :D Darf man ab 15 schon eine gedrosselte 125ccm fahren?
4 Antworten
Hallo paul
Heii, ich würde gern mit 15 AM Führerschein machen.
machen oder schon fahren?
wenn du fahren meinst dann musst du dafür in Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Thüringen wohnen, dann darfst du schon mit 14,5 Jahren den Schein anfangen zu machen.
Einige sage man kann schon denn A1 mit 15 machen
machen schon, aber den bekommst du erst mit 16 Jahren ausgehändigt.
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Mindestalter begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
siehe auch folgenden Link:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm
aber erst nur 50ccm fahren aber dann ab 16 125ccm. Stimmt das?
NEIN
der AM geht bis 50ccm und der A1 bis 125ccm
sind zwei verschiedene Führerscheinklassen
Nein stimmt so nicht, mit 15 darf man Mofa fahren (50ccm und 25km/h) und mit 16 dann entweder AM (50ccm und 45/h) oder A1 (125ccm offen). Man kann zwar ein paar Monate vor seinem Geburtstag mit der Fahrschule anfangen (dauert ja ne Zeit so ein Schein :D), aber man darf erst ab seinem Geburtstag fahren und auch nur das, was mit dem Schein erlaubt ist, also nicht mit 15 A1 machen, aber "nur langsam fahren" ;) AM ist mittlerweile Sinnlos, da man ab 16 auch A1 machen kann, der kostet nicht viel mehr, aber man darf 125er fahren, statt gedrosselte 50er.
Gruß Philipp!
http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerscheinklassen/klassen-a-a1-m-8714.htm Nein. Der A1 Führerschein ist ab 16. zu meiner Zeit musste noch auf 80km/h gedrosselt werden. Aber Mofa kannst du fahren. Aber dafür einen Führerschein machen. Dann warte doch und mache den A1.
Aber dafür einen Führerschein machen.
nö, eine Prüfbescheinigung (was kein Führerschein oder Fahrerlaubnis im Sinne der FeV ist)
Das wäre mir neu. Den darfst du zu 99% Sicherheit erst mit 16 abschließen. Und erst mit 15,5 Jahren anfangen!
Naja gesetzlich vorgeschrieben ist:
theoretische Prüfung - frühestens 3 monate vor erreichen des Mindestalters praktische Prüfung - frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters
und fahren wenn man den Führerschein in den Händen hält.
Nur die Fahrschulen werden i. d. Regel vor einem halben Jahr vorher mit der Ausbildung nicht anfangen, da es einfach keinen wirklichen sinn macht, wenn man mehr als 1 Jahr vorher mit dem Führerschein anfängt.
Nachzulesen ist das ganze in der Fahrerlaubnisverordnung FeV
leider ist deine Antwort komplett falsch.
die Praktische Prüfung darf man 1 Monat vor erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrzeugklasse machen.
Fahren darf man allerdings erst, wenn man den Führerschein in den Händen hält ;-)
und nirgendwo ist gesetzlich vorgeschrieben, wann man mit dem Führerschein anfangen darf.