Darf ich mir ein offenes Feuer in meiner Wohnung machen mit Holz?

Wechselfreund  05.09.2022, 14:05

Wo soll der Sauerstoff für die Verbrennung herkommen?

Nikita453 
Fragesteller
 05.09.2022, 18:32

Aus der Luft woher sonst?

14 Antworten

Wenn du dir das Gas nicht leisten kannst ist auch nicht deine eigene sondern ne Mietwohnung, richtig?

Na der Vermieter freut sich, dass er dir die Schäden in Rechnung stellen kann (nicht nur wegen dem Russ an der Decke, praktisch alles ist durch den Rauch beschädigt!) UND er einen Grund zur fristlosen Kündigung hat...

Kauf dir dicke Socken, eine warme Decke und nen schönen Pulli - dann kommst du auch mit rintergedrehter Heizung dich den Winter ohne Frostbeulen ;o)

Den Abschlag musst du eh zahlen, der nächste Abschlag und die Abrechnung heben dich aber nicht aus dem Sessel...

Türen schließen, auch die der Zimmer, intelligent lüften, nur ein Zimmer wärmer den Rest auf max 14 Grad oder so...

Und lerne Tee und Suppe kochen - oder viel mit Chili würzen ;o)

Offenes Feuer nur in einem Kamin, der von einem Schornsteinfegermeister geprüft/abgenommen wurde. Der Rauch kann nämlich tötlich sein, wenn er nicht abgeleitet wird!

Du darfst dir Kerzen anzünden, insbesondere zum Advent und am Weihnachtsbaum.

Wenn die Bude richtig fackelt, wird der Nachbar schon einen Feueralarm geben.

Ohne funktionierenden Kamin darfst du es natürlich nicht.

Du kannst es, aber:

mit ner Rauchvergiftung kommst du ins Krankenhaus, aber wäre OK, dort wird geheizt und du brauchst dafür nicht zu zahlen.

danach gehts u.U. wegen schwerer Brandstiftung in den Knast, auch da ist Heizung inbegriffen, brauchst also nicht zu frieren.

Silo123  09.09.2022, 07:56

Oder er kommt auf den Friedhof- auch da braucht man keine Heizung mehr.

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Der Haken an der Geschichte ist,dass du den Gasabschlag trotzdem zahlen mußt.

Ich werde mir eine mobile Gasheizung anschaffen die ich später im Wohnwagen nutze.

Offenes Feuer ist sehr riskant und vermutlich nicht erlaubt.Davon ab hast du vermutlich keinen Abzug und wirst geräuchter.

Ich denke nicht, dass das nach Feuerstättenverordung erlaubt wäre.

Die Bude abzufackeln und vorher an den Rauchgasen zu ersticken, wäre mehr als wahrscheinlich.