Darf ich meinen Welpen Weiterverkaufen?

3 Antworten

Gibt es einen Vertrag?

Wenn der Züchter sich ein Vorkaufsrecht zum sog. Verkehrswert/ ursprünglichen Kaufpreis gesichert hat, dürft Ihr den Hund nicht einfach weiterverkaufen. Konkret: Zwar könnt Ihr dann das Eigentum übertragen, müsst aber u.U. Schadenersatz an den Züchter leisten.
Lehnt der Züchter unter den o.g. Voraussetzungen ab, dürft Ihr den Hund an einen anderen Käufer geben.

Es kommt also nicht darauf an, was der Züchter nun sagt, sondern was Ihr vertraglich vereinbart habt.

Ein vereinbartes Vorkaufsrecht unter dem Verkehrswert/ ursprünglichen Kaufpreis wäre nicht rechtswirksam. Will der Züchter Dir den Kaufpreis also nicht erstatten oder gibt es kein vertraglich gesichertes Vorkaufsrecht zum Verkehrswert/Kaufpreis, könnt Ihr den Welpen verkaufen, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. 

RolliWhite 
Fragesteller
 20.05.2016, 15:31

Es steht im Vertrag drin " Dem Verkäufer steht ein vorrangiges Rückkaufrecht des Hundes zum hier vereinbarten Verkaufspreis zu", er möchte zurücknehmen aber ohne das wir das Geld zurück bekommen 

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Naninja  20.05.2016, 15:36
@RolliWhite

Dann würde ich ihn schriftlich (ggf. per Mail) darüber in Kenntnis setzen, dass Du ihm das Vorkaufsrecht anbietest und ihn um Rückantwort bis (Frist, Datum xy) bitten.

Lehnt er ab, den Kaufpreis zu zahlen, schlägt er den Rückkauf aus. Ich würde mir darüber aber unbedingt den schriftlichen Nachweis (per Email) holen.

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RolliWhite 
Fragesteller
 20.05.2016, 15:46

Okay, also wenn er dann sagt ich geb euch kein Geld und verbietet sozusagen den Hund an jemand anderes weiter zu verkaufen, dürfen wir es trotzdem da er von seinem Recht ja kein Gebrauch gemacht hat oder im Prinzip einfach kein Geld zurück zahlen will?

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RolliWhite 
Fragesteller
 20.05.2016, 15:48

Habe auch gelesen, dass es eine Klausel zum Verstoß geben muss, die ist aber gar nicht vorhanden und somit wäre die andere Klausel mit dem Weiterverkauf nichtig. Stimmt das?

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Naninja  20.05.2016, 16:25
@RolliWhite

Du musst zwei Ebenen unterscheiden.

1. Ebene: Du bist Eigentümer des Hundes und kannst grundsätzlich durch Verkauf oder Schenkung das Eigentum übertragen, an wen Du willst. Verbieten kann Dir das der Verkäufer nicht. Eine solche Klausel wäre also hinfällig.

2. Das Vorkaufsrecht: Du hast dem Verkäufer zugesichert, dass er im Falle eines Verkaufs als Erster das Recht hat, den Hund zum vormals gezahlten Kaufpreis zurück zu kaufen. Schlägt er das aus (z.B., weil er den vereinbarten Preis nicht zahlen will), greif das Vorkaufsrecht nicht mehr und Du kannst den Hund problemlos verkaufen. 

Verkaufst Du den Hund, ohne das Vorkaufsrecht zu berücksichtigen und den Züchter zu fragen, kann der Züchter Dich auf Schadensersatz verklagen (i.H.d. ehemaligen Kaufpreises). Er kann aber nicht die Herausgabe des Hundes vom neuen Eigentümer einklagen.

Damit Du nachweisen kannst, dass Du die Vertragsklausel berücksichtig hast, solltest Du Dich schriftlich absichern.

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RolliWhite 
Fragesteller
 20.05.2016, 16:43

Danke für die Antwort eine letzte Frage hätte ich noch, wir stehen zur Zeit über Whatsapp mit dem Züchter in Kontakt könnte man ich darüber dann auch nochmals fragen oder muss es unbedingt per Email sein? 

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Naninja  20.05.2016, 16:47
@RolliWhite

Ich würde es förmlich per Email mit Verweis auf den § im Vertrag und Fristsetzung für die Rückantwort machen.

WhatsApp würde auch gehen, würde ich in diesem Fall aber nicht machen.

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RolliWhite 
Fragesteller
 21.05.2016, 18:52

Passt das so? :)

Guten Abend ,
Ich habe mich durch anwältliche Hilfe beraten lassen für den Paragraphen Nr 5 in unserem Vertrag über den Verkauf von Ruby. Ruby ist durch den Verkauf rechtlich mein Eigentum , in dem Paragraphen steht , dass ihr vorkaufsberechtigt seid Ruby für den Preis von 600€ zurück zu erwerben. Das Geld muss nicht wie du sagst erst an mich zurück gezahlt werden wenn ihr Ruby neu vermittelt habt, sondern das muss bei Übergabe von Ruby unmittelbar zurück erstattet werden solltet ihr euch für den Rückkauf entscheiden,
Solltet ihr dies nicht in Anspruch nehmen , verzichtet ihr somit auf euer vorkaufsrecht als Züchter und ich darf Ruby so weiter verkaufen das die ja mein Eigentum ist.
Jetzt bitte ich dich noch einmal dein Vorhaben dessen zu überdenken und ich setzte dir die Frist deiner Antwort bis morgen Mittag um 12uhr . Damit ich falls ihr euch dagegen entscheidet Ruby zurück zu erwerben mich schnellst möglich mit einem neuen liebevollen Besitzer / in für Ruby befassen kann. Sollte nach Ablauf der Frist keine Rückmeldung von euch kommen, gilt das als ein Verzicht eures Vorkaufsrechts.

Mit freundlichen Grüßen

Datum: 21.05.2016

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Naninja  21.05.2016, 19:14
@RolliWhite

Ich würde sachlich bleiben und da gar nicht so viel Schärfe reinbringen. Das lässt die Situation u.U. nur unnötig eskalieren. Setz bitte auch eine Empfangsbestätigung u. Lesebestätigung für die Mail und informiere den Züchter zusätzlich per WhatsApp, dass er eine Mail von Dir bekommen hat. Nicht, dass er einfach nicht reagiert und später behauptet, er habe die Mail nicht gelesen. Ich würde den nächsten Dienstag als Frist nehmen, Monat finde ich reichlich knapp.

Wäre ich an Deiner Stelle, würde meine Mail so aussehen:

Guten Abend xy,

wie bereits erwähnt ist es mir leider nicht mehr möglich, Ruby zu behalten. Gem.§ 5 des zwischen uns geschlossenen Kaufvertrages vom xy steht Dir ein Vorkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis i.H.v. 600€ zu.

Weil wir Dich ja bereits am xy über unsere Entscheidung, uns von Ruby zu trennen, informiert haben und Dir die Möglichkeit angeboten haben, sie zurückzunehmen, bitte ich um Verständnis für die Bitte einer verhältnismäßig kurzen Rückmeldung bis zum kommenden Montag, den 23.5.16.

Sofern Ihr Euer Vorkaufsrecht ausüben wollt, können wir gerne kurzfristig einen Termin vereinbaren und uns darüber abstimmen, ob der vorgenannte Kaufpreis in bar oder per Überweisung geleistet wird.

Solltet Ihr wie bereits vorab angekündigt nicht dazu bereit sein, den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, verstehe ich das als Rücktritt vom Vorkaufsrecht und werde für Ruby einen neuen liebevollen Besitzer suchen. Eine Abgabe ohne Zahlung des zwischen uns schriftlich vereinbarten Kaufpreises kann ich leider nicht akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

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WEnn das so vertragleich vereinbart ist das ihr den Hund nicht wiederverkaufen dürft, dann dürft ihr das auch nicht. Verträge haben den sinn das man sich an sie hält.

Nimmt er den Hund dann netterweise zurück, muss er auch das Geld aber auch nicht wiedergeben.

Euer "alter"dürfte einfach eifersüchtig sein, fragt mal in der Hundeschule nach was man da machen kann.

für den hund wäre die bessere lösung wen der züchter ihn zurück nimmt...bis du einen geeigneten neuenhalter findest kann es lange dauern und nur einfach an den erst besten verkaufen kommt nicht gut