Darf ich meine Gas Etagenheizung aktuell durch eine neue ersetzen lassen oder geht das nicht mehr?

2 Antworten

Ja, rechtlich ist es momentan erlaubt, eine Gasheizung durch eine Gasheizung zu ersetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbstverständlich darf man das noch. Das darf man vermutlich noch viele Jahre lang. Es soll mal jemand erklären, wie man einen großen Wohnblock mit 20 oder 50 Wohnungen, die alle noch mit Etagenheizungen beheizt werden, auf eine Zentrale Heizungsanlage mit Wärmepumpen umstellen soll. So ein Haus müsste man dann eigentlich abreißen und komplett neu bauen.

Allerdings gibt es auch Luft-Luft-Wärmepumpen, die eigentlich Klimaanlagen sind. Sie können ihn Wohnräumen aufgestellt werden mit zwei Wandöffnungen nach draußen. Diese Geräte können genutzt werden für Kühlung im Sommer und Beheizung in der Übergangszeit und in nicht ganz so kalten Winterperioden. Bei unter -5° C streichen sie aber die Segel. Deshalb geht es nicht ohne eine Zusatzheizung, nämlich dann die Etagenheizung oder evtl. Infrarotheizplatten, also elektrisch.

Diese Wärmepumpen sollen immerhin noch so wirtschaftlich sein, dass sie zu normalen Zeiten aus 1 kwh Strom 3 bis 4 kwh Wärme gewinnen.

Allerdings habe ich solche Geräte noch nie live gehört und ich weiß nicht, ob man daneben noch wohnen kann, wenn sie mal mit voller Power heizen oder kühlen.

Für eine 3-Zimmer-Wohnung müsste man dann ca. 5000 € investieren. Je Gerät ca. 1500 € + Nebenkosten.

Ich kann mir vorstellen, dass solche Systeme in Häusern mit Nachtspeicherheizungen oder Gas-Etagenheizungen immer interessanter werden, je teuer das Gas wird.

Tuedelsen  18.08.2023, 19:46

Wenn Du mit dieser Summe tatsächlich klar kommst, ist das tatsächlich interessant. Gerade, wenn in solch einer Wohnung tatsächlich noch Nachtspeicher stehen oder gar Einzelöfen auf Festbrennstoff-, Öl- oder Gasbasis , also keine Zentralheizung vorhanden ist. Aber auch dann, wenn z.B. ein Heizwertgerät durch ein Brennwertgerät mit allen "Hindernissen" (Schornsteinbelegung/Kondensatabführung) getauscht werden müsste, könnte das für kleinere Wohnungen die geringeren Anschaffungs- und Montagekosten bedeuten. Über Energiekosten (gerade zukünftig mit dem CO2-Aufschlag ) brauchen wir nicht diskutieren.

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schellejaja  20.08.2023, 15:05

"Das darf man vermutlich noch viele Jahre lang"

Nein, das ist nicht korrekt. Wenn die Fristen des Gesetzes in Kraft treten, wird man das nicht mehr dürfen.

"Es soll mal jemand erklären, wie man einen großen Wohnblock mit 20 oder 50 Wohnungen, die alle noch mit Etagenheizungen beheizt werden, auf eine Zentrale Heizungsanlage mit Wärmepumpen umstellen soll"

a) Dieser Gesetzestext beinhaltet NICHT einen Wärmepumpenzwang, sondern nur, dass Heizanlagen auf 65% Erneuerbare basieren.

b) Ein Wohnblock, in welchem 20 oder 50 Wohnungen per Etagenheizung beheizt werden, kann auch künftig mit Etageheizungen (dann eben mit 65% Anteil Erneuerbare) beheizt werden. Das ist technisch anspruchsvoll, wurde gleichwohl in Europa schon hunderttausendfach umgesetzt.

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bwhoch2  20.08.2023, 15:12
@schellejaja

Wenn die Fristen des Gesetzes in Kraft getreten sind, haben wir schon eine neue Regierung, die einiges verändern wird, was jetzt womöglich mit starren Fristen ausgeschlossen wird.

a) Hier spricht ein Theoretiker, der keine Lösung dafür hat, die dann auch bezahlbar sein wird.

b) Und wo kommen die Erneuerbaren her? 35 % Wasserstoff oder Biogasbeimischung? Das wird es nur nicht in ausreichender Menge geben und überdies viel zu teuer sein.

In Europa schon hunderttausendfach umgesetzt? Na wo denn?

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