Darf ich jagen und Fischen wenn ich absolut kein Geld mehr habe?

9 Antworten

Darf ich jagen und Fischen wenn ich absolut kein Geld mehr habe?

Nein. Die Gesetze machen deshalb keine Ausnahme.

Es bleibt weiterhin eine Straftat, die mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Siehe §292 Strafgesetzbuch
und §293 Strafgesetzbuch.

Es gibt auch keinen Grund dafür, da Du in so einem Fall Hilfe beim Staat beantragen kannst. Du musst also nicht verhungern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

cg1967  12.04.2022, 00:43

Zu prüfen wäre, ob landesjagdrechtlich die Jagd im befriedeten Bezirk zulässig ist.

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Waldmensch70  12.04.2022, 08:14
@cg1967
Zu prüfen wäre, ob landesjagdrechtlich die Jagd im befriedeten Bezirk zulässig ist.

Ich verstehe nicht, was Du mir damit sagen möchtest.

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cg1967  14.04.2022, 10:50
@TomRichter

Mindestens in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern gelten ähnliche Regeln.

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Waldmensch70  14.04.2022, 11:12
@cg1967

Nochmal, für mein Verständnis:

Was hat das mit meiner Antwort zu tun?

  • Wilderei = Straftat.
  • Töten nur mit vom Gesetz akzeptiertem Grund erlaubt (und da hier niemand verhungern muss ist „ich habe kein Geld“ keiner)
  • Töten von Wirbeltieren nur durch Sachkundige zulässig
  • Lebensmittelhygieneberordnung schreibt auch noch bestimmte Dinge vor
  • usw.
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Du darfst Pilze und Beeren sammeln und wenn du einen Angelschein hast, darfst du auch Angeln gehen aber nicht mit einem Netz oder einer Reuse fischen.

Sehr viel leichter wäre es, wenn du dir Hilfe vom Sozialamt oder Jobcenter holst. Du kannst auch zur Tafel gehen und dir dort etwas holen. Du kannst auch Containern. Das ist alles sehr viel einfacher, als außerhalb der Saison Essbares zu sammeln.

Darf ich jagen und Fischen wenn ich absolut kein Geld mehr habe

In Sachsen dürftest du auch mit Geld als Nutzungsberechtigter (oder Eigentümer) eines Grundstücks im befriedeten Bezirk "Dachse, Füchse, Iltisse, Marderhunde, Minke, Nutrias, Steinmarder, Waschbären sowie Wildkaninchen auch ohne Jagdschein fangen und [dir] aneignen.[Du] kann[st], sofern [du] die erforderliche Sachkunde besitzt, das gefangene Wild unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften und entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes töten. " (§8 (3) Sächsisches Jagdgesetz). Wildkaninchen sowie nach Trichinenuntersuchung Dachse und Waschbären sind verzehrbar.

Nein, jagen darfst du nicht, das wäre Wilderei. Angeln nur mit Angelschein, und das auch nicht überall.

Du darfst Beeren und Pilze sammeln.

Du darfst auch zur Tafel gehen oder dich nach Sozialleistungen erkundigen.

Und ansonsten eben mal die sonstigen Lebensumstände prüfen und ggfls verändern. (Was musst du alles bezahlen, was davon ist wirklich nötig, was kann man reduzieren?)

Nein das ist Wilderei und strafbar.

Lass dich z.B. bei der Caritas beraten wie du deine Finanzen in den Griff bekommen kannst, evtl. ist eine Privatinsolvenz ein Ausweg.