Darf ich als privater Bauer Eier von meinen Hühnern an die Öffentlichkeit verkaufen oder brauch man einen Gewerbeschein?
Hallo, meine Frau und ich sind seit heute Besitzer eines Hofes in Niedersachsen, mitten auf dem Land. Wir haben ihn zu einem guten Preis bekommen und wollten schon immer aufs Land ziehen. Heute Nachmittag gingen wir mit unseren Gummistiefeln durch den Regen und schauten uns den Hof noch mal in Ruhe genau an.
In einer der hinteren Ställe fanden wir mehrere Hühner vor. In der Gegend hatten wir aus dem Auto heraus öfters Schilder wie: "Eier/Kartoffeln" gesehen, welche an privaten Grundstücken bzw. Bauernhöfen befestigt waren. Meine Frau sagte: "Guck mal wir haben auch Hühner, da können wir ja auch ein Schild machen".
Ich war unsicher und sagte: "Brauch man da keinen Gewerbeschein oder wat?", aber meine Frau wusste es auch nicht. Wir riefen unseren Anwalt an, der war allerdings schwer zu verstehen, es rauschte und das Gespräch brach ab. Jetzt wollten wir hier mal fragen, kann ich in Deutschland als Privateigentümer ein Schild aufhängen und von den Hühner gelegte Eier verkaufen oder muss zuvor ein Hygieneprüfer der Stadt vorbei kommen? LG
8 Antworten
Nehmt euch keinen Anwalt sondern einen Steuerberater.. ohne ihn werdet ihr viel Lehrgeld zahlen.
von was wollt ihr Leben wenn ihr nichts verkauft?
Hier mal ein Link
Danke.. nicht gleich erkannt 😅, nur leider wird deine Antwort gelöscht, da sie nicht zur Lösung beiträgt :)
Zunächst einmal bist du Landwirt bzw. handelt es sich bei deinem Hof um einen landwirtschaftlichen Betrieb? wenn ja, darfst du die Eier lose, ungereinigt und unsortiert frei verkaufen (kochen und färben wäre in Ordnung). Betreibst du dafür extra Räumlichkeiten oder sortierst oder reinigst du die Eier, mußt du immer ein Gewerbe anmelden. Bist du kein Landwirt, mußt du ohnehin ein Gewerbe anmelden (daran positiv: das würde dann auch die Hühnerhaltung beinhalten können).
Des weiteren mußt du den Eierverkauf beim Veterinäramt anmelden. Ein Erzeugercode (also diese bekannt Nummer bspw. "2-DE-xxxxxx") brauchst du jedoch erst ab 350 Legehennen. Bis dahin reicht die Ausweisung des Legedatums und des Verkäufers.
Grundsätzlich bist du natürlich verpflichtet, die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten - dazu kann dich das Veterinäramt beraten.
Dann gibt es natürlich noch einen ganzen Rattenschwanz an Steuerrecht, Produkthaftungsrecht und Lebensmittelrecht über die du dich schlau machen mußt. - Daher ist das gesagte u.U. auch nicht vollständig.
Kartoffeln von freilaufenden Bauern kann man ohne Gewerbeschein verkaufen!
Landwirtschaft und Viehzucht ist Urproduktion und fällt nicht unter die Regelungen der Gewerbeordnung. Ihr müsst also kein Gewerbe anmelden, wenn ihr eure Produkte am Hof oder Feld verkauft. Ein Hofladen darf sogar bis zu 10 % Ware hinzukaufen und anbieten. Bietest du deine Eier jedoch wo anders an, ist es Handel und muss angemeldet werden.
Wenn du was verkaufst bist du doch nicht mehr privat? Ist ja nicht Ebay.
ach das sit doch der / die gute alte elke ,die manchmal hier solche geschichten reinsetzt.