Darf Halbschwester Taufpatin werden?

4 Antworten

Eine Taufpatin muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen (kirchliches Gesetzbuch CIC c. 874):

  1. Sie muss gefragt werden (das setze ich voraus).
  2. Sie muss mindestens 16 sein (ist gegeben).
  3. Sie muss katholisch sein, Erstkommunion und Firmung empfangen haben und eine Leben führen, das dem Glauben entspricht. (das ist das Problem - es fehlt die Firmung!)
  4. Sie darf keiner kanonischen Strafe unterliegen (auch davon ist auszugehen).
  5. Sie darf nicht Mutter des Täuflings sein (auch nicht gegeben).

Bleibt die fehlende Firmung - sprecht frühzeitig mit dem taufenden Priester, er hat hier durchaus einen gewissen Ermessensspielraum, den könnte er ausschöpfen.

RobertWeemeyer  04.07.2016, 14:48

Vielleicht kann die Firmung ja auch nachgeholt werden.

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Der Verwandtschaftsgrad spielt für die Auswahl der Taufpaten keine Rolle. Volljährigkeit wäre sinnvoll kann aber mit Ausnahmeregelung trotzdem gehen. Firmung ist erforderlich für Taufpaten, Firmpaten und bei der eigenen Eheschließung.

Die fehlende Firmung ist wohl ein Problem, der Rest ist OK.

Sprich mal mit dem Pfarrer und drohe ihm auch an, daass das Kind sonst NICHT getauft wird. Das wirkt meistens.

omikron  29.06.2016, 09:05

Hm... das ist Nötigung, geht auf Kosten des Kindes und impliziert, dass sich ein Pfarrer einfach über geltendes Recht hinweg setzen kann.

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josef050153  29.06.2016, 10:01
@omikron

Das ist erstens KEINE Nötigung, aber das zu begreifen setzt juristische Kenntnisse voraus. Es geht auch nicht auf Kosten des Kindes, da ihm das Recht eingeräumt wird, später selbst unvoreigenommen zu entscheiden. Ein Pfarrer hat einen gewissen Spielraum bei Entscheidungen, deshalb setzt er sich auch nicht über geltendes Recht hinweg.

Betrachten wir aber statt dessen die Kindertaufe:

  • Hier wird ein kleines Kind, das sich nicht dagegen wehren kann, gezwungeen, eine rituelle Kopfwäsche über sich ergehen zu lassen. Da diese sogenannte Taufe aber nach Ansicht der RKK ewige Folgen hat, sticht auch die Karte nicht, dass sich der Mensch später selbst entscheiden kann. Die Taufe bleibt gültig und kann auch nicht rückgängig gemacht werden.

Das ist ein Verbrechen an dem Kind. Aber die Kirche hat ja vor Verbrechen noch nie zurückgeschreckt.

  • Durch diese Taufe wird ein Kind, das sich dagegen gar nicht wehren kann, Zwangsmitglied in der Kirche.

Das ist ein weiteres Verbrechen an dem Kind. Hast du schon einmal davon gehört, dass jemand Mitglied in einem Bienenzüchterverein wird, nur weil die Eltern jemanden im Größenwahn des Vereins dazu gemacht haben? Aber die Kirche ist natürlich immer im Recht. Solange es genug Politiker gibt, die ihre Verbechen erlauben.

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omikron  29.06.2016, 10:10
@josef050153

Apropos "Verbrechen": irgend jemand hatte vorhin etwas über die Kenntnis juristischer Begriffe erzählt.

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Die Firmung ist Voraussetzung für die Übernahme des Patenamts.

Wieso wurdest du nicht gefirmt?