Darf er ohne Zustimmung kaufen?

Xearox  23.07.2020, 09:42

Wie alt ist Anton?

6 Antworten

Grundsätzlich bedarf jedes Rechtsgeschäft eines beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen der Zustimmung der Eltern.

Der "Taschengeldparagraph" regelt, abweichend vom obigen Grundsatz, daß Minderjährige über einen Betrag frei verfügen dürfen, den die Eltern dem Minderjährigen zur freien Verfügung stellen (meist in Form eines Taschengeldes).

Für eine Schenkung bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der Eltern; wenn die Schenkung von 60 €, wie hier, offensichtlich keine Nachteile für den Minderjährigen hat und es sich zusätzlich um einen kleinen Betrag handelt, dann ist die Zustimmung entbehrlich. Daraus resultiert dann auch, daß das geschenkte Geld durch den Minderjährigen im Rahmen des Taschengeldparagraphen frei verwendet werden darf.

Davon abgesehen dürfen die Eltern aber auch gewisse Einkäufe nicht zulassen bzw. sie könnten ihre Zustimmung nachträglich widerrufen.


Vando  23.07.2020, 11:11

Wie schaut das eigentlich mit Schadensersatzansprüchen aus? Haben die Verkäufer in so einem Fall wie oben beschrieben ein Anrecht auf Schadensersatz, wenn durch sowas z.B. Umsatzverluste (o.Ä) entstehen?

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DerSchopenhauer  24.07.2020, 08:22
@Vando

Grundsätzlich besteht nur ein Rückabwicklungsrecht - ob der Händler ggf. einen Anspruch auf Vergütung des Gebrauchsvorteils haben kann, hängt von den Umständen und der Art des Rechtsgeschäftes ab; eine erweiterte Haftung würde bei einem Eingehungsbetrug bestehen..

Grundsätzlich gehen Verkäufer immer ein Risiko ein, wenn sie Geschäfte mit Minderjährigen machen - daher sollte man immer die Zustimmung der Eltern einholen - in der Praxis ist das natürlich so nicht immer möglich - bei Alltagsbeschäften mit geringen Wert verzichtet man darauf; als Internethändler schließt man i. d. R. keine Verträge mit Minderjährigen ab.

Wobei man hier anmerken sollte, daß der Händler schon ein zuverlässiges Verifizierungssystem haben sollte - nur eine Altersangabe oder die Angabe eines Geburtsdatums zu fordern, reicht nicht, denn eine falsche Altersangabe des Minderjährigen wäre nicht strafbar, es sei denn er würde gefälschte Ausweisdokumente hochladen. Dann würde der Minderjährige auch voll haften.

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Nein, da § 110 BGB nur greift, wenn ihm die Mittel vom gesetzlichen Vertreter überlassen wurden. Das ist der Opa nicht.

Die Übereignung des Buches an A ist wirksam, der Kaufvertrag und die Übereignung der 60€ nicht.

110 BGB greift nicht, da die „freie Verfügung“ von den Eltern kommen muss und der Opa da nicht entscheiden darf.

Kaufen darf er das Buch in jedem Fall.

Die eigentliche Frage ist ob der Vertrag dann gültig ist oder nicht.

Da man wohl von einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ausgehen muss, lautet die Antwort: siehe § 110 BGB


rechtimrecht 
Fragesteller
 23.07.2020, 09:43

Genau das wär meine Frage er kann ja kaufen aber ist er dann gültig?

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GutenTag2003  23.07.2020, 09:47
@rechtimrecht

Solange dem Kaufvertrag (durch die Eltern) nicht widersprochen wird, ist er "schwebend" gültig.

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ggerd  23.07.2020, 09:48
@rechtimrecht

Einfach den Paragraphen durchlesen.

Sobald die Erzeihungsberechtigten damit einverstanden waren, dass er das Geld von seinem Opa bekommt, kann er darüber verfügen.

Ganz genau erklärt es dir dann der Lehrer, wenn diese Aufgabe verbessert wird.

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rechtimrecht 
Fragesteller
 23.07.2020, 09:48
@GutenTag2003

Also ist die korrekte Antwort: Er darf das Buch kaufen, der Vertrag ist aber schwebend unwirksam da Zustimmung der Eltern erstmal fehlt und wenn sie dann ablehnen ist der vertrag ungültig?

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ggerd  23.07.2020, 09:48
@GutenTag2003

Quatsch. Wenn dann wäre er schwebend unwirksam, aber aufgrund § 110 BGB ist er von beginn an wirksam.

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VirageXO  23.07.2020, 09:53
@GutenTag2003
Solange dem Kaufvertrag (durch die Eltern) nicht widersprochen wird, ist er "schwebend" gültig.

Absoluter Unsinn.

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GutenTag2003  23.07.2020, 09:57
@VirageXO

Formuliere es doch besser. Mit Deinem Statement kann der FS sicher soviel anfangen wie wenn Du im Bett liegst und schläfst.

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ggerd  23.07.2020, 09:59
@GutenTag2003

Es gibt kein "schwebend gültig". Der Kaufvertrag ist gültig von Beginn. Voraussetzung, die Eltern waren mit den 60 Euro vom Opa als Geschenk einverstanden.. Waren sie das nicht, dann ist der Vertrag schwebend unwirksam.

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VirageXO  23.07.2020, 09:59
@GutenTag2003
Formuliere es doch besser. 

Schwebend unwirksam. Und das auch nur, wenn nicht 110 greift.

Mit Deinem Statement kann der FS sicher soviel anfangen wie wenn Du im Bett liegst und schläfst.

Mit deiner Antwort fällt er durch, weil die absurd falsch ist. Gratulation.

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GutenTag2003  23.07.2020, 10:00
@ggerd
Waren sie das nicht, dann ist der Vertrag schwebend unwirksam.

Bis auf ein paar kleine. juristische Raffinessen kommt es auf das gleiche hinaus.

Schreibe es richtig und dem FS ist geholfen.

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Im ersten Moment ja, er darf es kaufen

der Verkäufer weiß ja nicht ob die Eltern damit einverstanden sind oder nicht.

dennoch, da Anton beschränkt geschäftsfähig ist dürfen die Eltern das Buch zurück geben


VirageXO  23.07.2020, 09:45

Völliger Unsinn. Von vorne bis hinten.

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dom2894  23.07.2020, 09:48
@VirageXO

und wieso ist das bitte Unsinn?

Anton hat das 18. Lebensjahr nicht vollendet, somit ist das Rechtsgeschäft in erster Linie schwebend unwirksam, bis die Eltern dem zustimmen.

Sollten die Eltern zur Buchhandlung gehen und die Rückgabe des Geldes fordern, da diese Zustimmung nicht vorlag, ist kein Rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen.

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dom2894  23.07.2020, 09:49
@dom2894

wenn du mir das Gegenteil im Gesetz beweisen kannst, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Ich kann dir diese sehr gerne zeigen.

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VirageXO  23.07.2020, 09:52
@dom2894
Im ersten Moment ja, er darf es kaufen

Es gibt kein „im ersten Moment“. Ist das Ding einmal wirksam, war‘s das.

der Verkäufer weiß ja nicht ob die Eltern damit einverstanden sind oder nicht.

Völlig irrelevant.

dennoch, da Anton beschränkt geschäftsfähig ist dürfen die Eltern das Buch zurück geben

Siehe Punkt 1.

Anton hat das 18. Lebensjahr nicht vollendet, somit ist das Rechtsgeschäft in erster Linie schwebend unwirksam, bis die Eltern dem zustimmen.

Was soll „in erster Linie“ heißen? Entweder das Ding ist wirksam oder schwebend unwirksam. Und hier soll geprüft werden, ob das Ding wegen 110 wirksam ist.

Sollten die Eltern zur Buchhandlung gehen und die Rückgabe des Geldes fordern, da diese Zustimmung nicht vorlag, ist kein Rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen.

Thema verfehlt.

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dom2894  23.07.2020, 10:03
@VirageXO

§106 BGB

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§107 BGB

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

§108 BGB

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

$110 BGB

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Tritt nur ein, wenn die Eltern die Zustimmung gegeben haben, das er das Geld annehmen darf (was wir nicht wissen und der Verkäufer genau so wenig)

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dom2894  23.07.2020, 10:05
@dom2894

waren die Eltern mit dem erhalt des Geldes einverstanden, dann gebe ich dir dabei Recht, aber das wissen wir nicht.

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