Darf ein Lehrer Pädagogisch nicht sinnvolle Strafarbeiten Aufgeben?
Also nen Kolege von mir hat im Unterricht irgend den süßkram gefuttert und hst jetzt ne strafarbeit aufbekommen einen Text zu schreiben bei dem er alle 4 Buchstaben die farbe wechseln soll und zwar in der Farbe des süßkrams glaub es waren (Gummibärchen oder so ka) ich bin mir sehr sicher das das keinen Pädagogischen Mehrwert hat der text alleine evt aber das mit den farben ist reine Zeitverschwendung und schikane also ist das zulässig?
7 Antworten
Nein darf man nicht. Das ist reine Schikane und sollte wenn wenn das ernst gemeint ist dem Rektorat gemeldet werden
in dem Zusammenhang wären landesrechtliche Vorschriften des Kultusministerium relevant. Eventuell gibt es auch keine diesbezügilche Reglementierung. Ansonsten denke ich, dass der Lehrer nicht viel machen kann wenn diese Strafarbeit nicht erledigt wird. Da man sie keinem Fachgebiet zuordnen kann dürfte es ja keine Note dafür geben. Es gibt in Schulen mitunter Sanktionen die in der Praxis kaum durchsetzbar sind. Nachsitzen zum Beispiel geht in der Praxis auch oft nicht weil niemand zur Verfügung steht um die Nachsitzenden zu beaufsichtigen bzw. keiner Bock darauf hat. Manche Schulfstrafen bestehen somit nur noch auf dem Papier.
Hallo, Zeitverschwendung sei mal dahingestellt, aber für mich grenzt das wirklich nein es ist Schikane Demütigung Erniedrigung also das muss er sich nicht gefallen lassen das ist meine Meinung wirklich das geht deutlich zu weit, und natürlich pädagogisch also ich weiß nicht was das für ein Lehrer oder Lehrerin ist wo der oder sie ihre Ausbildung gemacht hat aber nicht auf diesem Planeten
Ich glaube nicht, aber trotzdem macht es gefühlt jeder Lehrer xD
Naja es ist eine Ordnungsmaßnahme, von der niemand Schaden davon trägt. Also ja, es ist zulässig.