Darf ein Club mein Ausweis einbehalten?

1 Antwort

Der Muttizettel samt Ausweise werden von dem Türsteher eingeheftet und man bekommt eine Nummer gesagt, mit der man die Ausweise bei Verlassen des Clubs wieder abholen kann.

Schon dieses Verhalten ist rechtswidrig.

Weil auf den neuen Personalausweisen viele persönliche Daten gespeichert sind, dürfen sie von bayerischen Veranstaltern nicht mehr einbehalten werden - auch wenn die Ausweisbesitzer noch nicht 18 Jahre alt sind.

Diese Mitteilung aus dem Jahre 2011 gilt Bundesweit

Schon das kopieren des Personalausweises ist häufig aufgrund der DSGVO verboten! (https://www.dr-datenschutz.de/personalausweis-kopieren-haeufig-aufgrund-der-dsgvo-verboten/)

Ein Ausleihen des Personalausweises ist sogar strafbar.

Der Türsteher hat eine falsche Nummer rausgegeben und dann die Ausweise nicht wieder herausgegeben.

Polizei rufen. Dann gibt es sofort den Ausweis zurück.

Kamaid 
Fragesteller
 23.10.2021, 03:55

Also auf dem unterschriebenen Muttizettel steht auch, dass die Ausweise bei den Türstehern hinterlegt sein müssen. Soweit ich weiß ist das auch in Ordnung solange das freiwillig passiert, ist ja eigentlich in jedem Club so. Das Recht das zu verweigern hat man ja auch, aber da das ja die Regeln von dem jeweiligen Club sind, kann der Türsteher einen dann den Eintritt verweigern.
Also will man in den Club muss man halt den Ausweis abgeben, damit haben die meisten die dann in den Club wollen auch kein Problem.
Nur das die Türsteher dann die Ausweise nicht zurückgeben finde ich irgendwie komisch und würde ich jetzt mal rein logisch nicht als rechtlich korrekt sehen. Immerhin sind die beiden ja dann auch weitergehend eingeschränkt was zum Beispiel das Feiern gehen etc in der Zeit wo die den Ausweis nicht raus rücken angeht. Sprich rein logisch würde ich sagen das einbehalten ist mit Einwilligung erlaubt aber das weitere einbehalten nicht. Bitte korrigiert mich wenn ich da falsch liege :)

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EinTeilnehmer  23.10.2021, 04:59
@Kamaid
... rein logisch würde ich sagen das einbehalten ist mit Einwilligung erlaubt aber das weitere einbehalten nicht. Bitte korrigiert mich wenn ich da falsch liege :)

Rein logisch liegst Du richtig. Auch rechtlich insoweit, wie das Einbehalten des Ausweises mit der Einwilligung des Ausweisinhabers geschieht.
Aber:
Tatsächlich verhält es sich rechtlich doch so, dass die Einwilligung zur Abgabe des Ausweises unzulässigerweise durch zwei Fehlverhalten erzwungen wird:

1.) durch das (unbegründete) Ausschlagen einer Ausweiskopie.

2.) durch das androhen einer Ausgrenzung, wenn der Ausweis nicht aus der Hand gegeben wird.

... das die Türsteher dann die Ausweise nicht zurückgeben finde ich irgendwie komisch

Natürlich. Da durfte die Polizei gerufen werden.

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EinTeilnehmer  23.10.2021, 05:02
@Kamaid
Also auf dem unterschriebenen Muttizettel steht auch, dass die Ausweise bei den Türstehern hinterlegt sein müssen.

Gibt es davon einen Vordruck/Muster? Habe ich so, mit der Angabe noch nicht gesehen.

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Kamaid 
Fragesteller
 23.10.2021, 05:15
@EinTeilnehmer

Hier der komplette Text:

Liebe Eltern!

Eltern Info

Für den Besuch von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und Diskotheken hat der Gesetzgeber die bisherigen Zeit- und Altersgrenzen bestätigt. Sie sollen Ihnen als Hilfe und Orientierung dienen.

Für uns sind diese Zeit- und Altersgrenzen verbindlich. Allerdings steht der Schutzge- danke des Jugendschutzgesetz manchmal dem Wunsch Ihres Kindes entgegen, an einer bestimmten Veranstaltung teilzunehmen. Wenn Sie ihr Kind zu diesen Veranstaltungen begleiten, können Sie die Zeit- und Altersbegrenzungen unserer Veranstaltungen aufhe- ben. Vielleicht haben Sie ja nicht immer Lust, Zeit oder Gelegenheit, ihr Kind selbst zu begleiten. Dann können Sie als Eltern eine “erziehungsbeauftragte Person“ benennen.

Bitte bedenken Sie vor dem Erteilen eines Erziehungsauftrages:

● die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein!

● Sie/er muss reif genug und in der Lage sein, ihrem Kind in der Situation Verant- wortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.

● Bei einem Besuch abendlicher Veranstaltung muß die Heimfahrt Ihres Kindes ge- sichert sein!

● Stellen Sie sicher, daß die/der Erziehungsbeauftragte während der Begleitung nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht!

● Auch wenn ihr Kind von einer Erziehungsbeauftragten Person begleitet wird, dür- fen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren und nicht rauchen! Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen keine branntweinhaltige Getränke konsumieren.

● Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist im Club und auf allen Club Veranstaltungen jeglicher Alkohol und Tabakkonsum untersagt! Für die Einhaltung dieser Vorschrift ist die erziehungsbeauftragte Person verant- wortlich.

● Überzeugen Sie sich, daß die von Ihnen beauftragte Person den verantwortungs- vollen Aufgaben der Beaufsichtigung auch gewachsen ist.

Bitte nutzen Sie diesen Vordruck:

Ich ............................................................................. (Name) bin Erziehungsberchtigte/r für ............................................... (Name des Kindes) und wünsche, daß mein Kind ihre Veranstaltung am .................. (Datum) auch nach 0:00 Uhr besucht. Ich benenne für diese Veranstaltung als „erziehungsbeauftragte Person”: ....................................................................... (Name).

Als Anlage füge ich eine Kopie meines Personalausweises bei. ............................................... (Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten)

Diese Erklärung, die Ausweise des Kindes und der erziehungsberechtigten Person und ihre Ausweiskopie muß von ihrem Kind bei unserem Türpersonal hinterlegt werden.

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EinTeilnehmer  23.10.2021, 06:49
@Kamaid
Diese Erklärung, die Ausweise des Kindes und der erziehungsberechtigten Person und ihre Ausweiskopie muß von ihrem Kind bei unserem Türpersonal hinterlegt werden.

Der Satz gehört dort nicht hinein.

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Kamaid 
Fragesteller
 24.10.2021, 17:32
@EinTeilnehmer

Also die beiden waren jetzt bei zwei Polizeipräsidien. Das erste meinte die sollen sich selber drum kümmern, da Sie die Ausweise selbst freiwillig abgaben und das andere meinte es soll eine Schriftliche Aufforderung per Brief geschickt werden und ansonsten ein Anwalt eingeschaltet werden.

Da es jetzt Wochenende ist haben die beiden weiter erstmal versucht über Insta Kontakt aufzunehmen, wo der Besitzer die Nachrichten liest aber nicht antwortet.

Das heißt wohl jetzt sollen die beiden noch Anwaltskosten tragen, wenn der Besitzer auch nicht auf den Brief antwortet?

Finde das echt alles ziemlich lächerlich

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