Darf die Religionslehrerin das überhaupt?
Ich bin ein Schüler der 7 Klasse in NRW und habe mich von dem Religionsunterricht abgemeldet (für immer). Die Lehrer/inen erlauben den Kindern, die in der letzten Stunde Religionsunterricht haben und sich von dem Religionsunterricht abmelden, nach Hause zu gehen. Bei mir ist das der gleiche Fall außer, dass ich immer dann wenn ich normalerweise Religionsunterricht hätte, ich einen Deutschtext abschreiben muss und nicht nach Hause gehen darf. Darf sie das überhaupt?
9 Antworten
Hallo xxTabkHDxx,
dieses Abschreiben eines Texts klingt wie eine "Beschäftigungstherapie" - wird aber von den Lehrkräften sicherlich als eine solche abgestritten. Ob sich damit ein Lehrinhalt verbindet, ist auch fraglich und letztlich strittig.
Da schicke ruhig Deine Eltern ins Feld.
Die Schule muss meiner Ansicht nach alternativ zu Religion vergleichbare Lehrinhalte anbieten. Wenn sie das nicht leisten kann und es zu dem Zeitpunkt keine alternativen Unterrichtseinheiten gibt, bin ich der Freistunde geneigt - oder die Schule erklärt den Religionsunterricht als anwesenheitspflichtig; in dem Fall ohne Benotung und fakultativer Mitarbeit im Unterricht. Dabei ist der Unterricht von der Lehrkraft beaufsichtigt und darf von den nur "mithörenden" Leuten so wenig gestört werden wie von den teilnehmenden.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Normalerweise müssen konfessionslose Kinder den Ethikunterricht besuchen. In der Mittelstufe darf die Lehrerin Euch nicht einfach so gehen lassen.
Außerdem schadet wohl das Abschreiben eines deutschen Textes nicht! Wenn ich so manche Texte lese, sogar in Zeitungen ----auweia! Auch für die Interpunktion bekommt man beim Abschreiben vielleicht etwas mehr Gefühl, wenn man schon nicht erklären kann, wann und wohin welches Zeichen hinkommt. Weiß jemand, wann ein Semikolon ; gesetzt wird?
Schulpflicht
Da informiere dich besser bei deiner Direktion. Wenn es im Ermessen der Lehrerin liegt dich nach Hause zu schicken oder zu betreuen, darf sie das durchaus.
Wenn es eine Anweisung von der Schule aus ist den Unterricht ab der Freistunde zu beenden, darf sie das nicht.
Wenn es der Fall ist dass sie entscheiden darf, kannst du sie ja fragen ob du zumindest Hausaufgaben machen darfst.
Das kommt drauf an ob eure Schule zb eine Ganztagsschule ist bei der auch Aufsicht angeboten wird wenn kein Unterricht für die betroffenen Schüler stattfindet. Und ja, man darf dir in der Zeit in der man dich beaufsichtigen muss auch Aufgaben geben um dich zu beschäftigen.