Vom Religionsunterricht abmelden NRW?

3 Antworten

Du kannst dich vom Religionsunterricht abmelden wenn du 14 Jahre alt bist. Bist du  keine 14 Jahre und somit noch nicht religionsmündig erfolgt die Abmeldung durch die Eltern.

Schüler der Sekundarstufe I, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten an vielen Schulen in NRW das verpflichtende Angebot "Praktische Philosophie". In der Sekundarstufe II wird das Fach "Philosophie" erteilt.  

Wie das an deiner Schule gehandhabt wird weißt du am Besten.

Ab 14 bist du religionsmündig und brauchst keinen Grund.

Ja, da musst du dir was Gutes einfallen lassen...