Darf der Vermieter einem Mieter den Hund wegnehmen?

15 Antworten

Also erst mal würde mich interessieren, ob er das Vorgeworfene gesehen hat (p.s.: auch kleine Hunde können große Haufen machen) Wenn dem so ist, dann ist das noch lange kein Grund zu dieser Reaktion. Zuerst wäre da ja wohl eine Abmahnung fällig. Und erst dann, wenn sich solche Vorfälle häufen und die Hinterlassenschaften NICHT beseitigt werden, kann er dafür sorgen, dass der Hund wegkommt.

Denn nach aktueller Rechtssprechung muss der Vermieter konkrete Gründe angeben, wenn er die Hundehaltung verbieten will. Und EIN Häufchen ohne chance auf Besserung ist garantiert KEIN triftiger Grund.

TETTET  12.04.2012, 11:42

Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Haltung eines Hundes der ZUstimmung des Vermieters bedarf, kann er diese selbstverständlich ohne Angabe von Gründen verweigern.

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Wegnehmen - nein. Aber er kann die Abschaffung verlangen und bei Nichtnachkommen dieses Wunsches dem Mieter den Mietvertrag kündigen. Was steht denn im Mietvertrag von wegen Tierhaltung?

nein der vermieter hat keinerlei recht das tier einfach weg zu nehmen, die einzigen die das könnten wäre das ordnungsamt aber diese tun das sicherlich wegen so etwas nicht da gib es höchstens eine verwarnung oder ähnliches. und notfals wirklich foto von dem machen was er hinterlassen hat weil ein kleiner hund kann wirklich nicht so grosse haufen machen und notfals nen tierarzt bitten das ganze zu bestätigen das dass nicht sein kann.

dsupper  11.04.2012, 18:11

Der will den Hund ja gar nicht wegnehmen, das ist nur falsch ausgedrückt: Der Vermieter hat die Mieter aufgefordert, den Hund zu "entfernen" - und das ist sein gutes Recht

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Ich bin Richterin, bei so einen Vorliegen könnte mann vor das Gericht gehen.Da sie erwähnt haben das ihre Schwester behindert ist,könnte das ein guter Einspruch für das Gericht sein.Aber nur wenn sie diesen Hund für den Alttag benötigt.Sie haben auch erwähnt das sie schon mal in dem Haus einen Hund hatte.Wenn das sein Agomment ist (Das der Hund auf den Rasen gemacht haben soll)und nur deswegen sonst keinen anderen Grund hat,darf er das reinrechtlich nicht machen.Noch dazu kommt er hat keine Beweise.

dsupper  11.04.2012, 17:52

Richterin bei der Rechtschreibung?? Das wage ich einfach mal zu bezweifeln

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OMGeinHund  11.04.2012, 17:55
@dsupper

dsupper ich arbeite im Freigericht in Frankfurt.Ich kann dir gerne die Telefonnummer meines Büros geben und dann können wir am Telefon weiter reden.

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dsupper  11.04.2012, 18:01
@OMGeinHund

Deshalb hast du sicher auch vor 2 Stunden auf eine Frage zu den Blutgefäßen des Herzens folgende Antwort gegeben:

ANTWORT VON OMGeinHund vor 2 Stunden das haben wir zurzeit in BIO alle die hinführen sin die Aterien und die wo weg führen sind die Venen

also bist du Richterin oder gehst du noch zur Schule mit Bio-Unterricht

aber sicher benutzt du diesen Account auch nicht alleine, wie es alle behaupten, die erwischt werden, wenn ihre Antworten nicht so stimmig sind!

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dsupper  11.04.2012, 18:21
@APBT85

ja, ist ja auch erst seit heute hier angemeldet und hat sicher noch gar nicht erkannt, dass die gegebenen Antworten problemlos nachgelesen werden können - na, wie sagt man da: dumm gelaufen!

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dsupper  11.04.2012, 19:17
@dsupper

ANTWORT VON OMGeinHund vor einer Stunde Zu viel.Ich werde bald 12 und Wiege 32 kilo

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APBT85  11.04.2012, 19:53
@dsupper

haben wir hier wenigstens mal was zu lachen^^

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OMGeinHund  11.04.2012, 17:53

Und er hätte vor dem Brief noch eine Abmahnung schicken müssen.

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Schau' mal, ob im Mietvertrag steht, ob das Halten von Hunden untersagt ist.

Hand aufs Herz : Räumt ihr beim Gassi gehen die Häufchen eures Hundes weg ?