Ich bin Richterin, bei so einen Vorliegen könnte mann vor das Gericht gehen.Da sie erwähnt haben das ihre Schwester behindert ist,könnte das ein guter Einspruch für das Gericht sein.Aber nur wenn sie diesen Hund für den Alttag benötigt.Sie haben auch erwähnt das sie schon mal in dem Haus einen Hund hatte.Wenn das sein Agomment ist (Das der Hund auf den Rasen gemacht haben soll)und nur deswegen sonst keinen anderen Grund hat,darf er das reinrechtlich nicht machen.Noch dazu kommt er hat keine Beweise.

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