Darf eine geistig behinderte Person einen Hund halten?
Ich möchte an dieser Stelle betonen,dass ich in keinster Weise Menschen mit geistigen Behinderungen diskriminiere oder gar meine Frage beleidigend sein soll.Ich habe beim Spaziergang mit meinem Hund letztens eine junge Frau kennengelernt die eine geistige Behinderung hat.Sie grüßt mich und meinen Hund jedes Mal auf's neue als sähe sie uns zum ersten Mal.Ich bin kein Arzt somit nicht befugt Diagnosen zu Stellen aber dass ihre Behinderung relativ schwer ist liegt auf der Hand.Nun hat sie einen Labrador sich gekauft der ihr im Welpenalter noch keine Schwierigkeiten bereitet hatte aber nun fast ausgewachsen ist und die Frau meiner Beobachtung nach völlig überfordert.Sie ist nicht inder Lage ihn zu erziehen.Er ist viel zu stark für sie und sie hat schon mehrmals die Leine fallen lassen und der Hund ist einmal auf die Straße gerannt(durch schnelle Reaktion des Autofahrers konnte schlimmeres verhindert werden).Immerwieder kriege ich als Labibesitzerin Herzrasen wenn ich die beiden Draußen sehe denn wir wohnen in einer befahrenen Stadt,sie Schreit den Hund oft an,redet mit ihm als sei er ein Mensch,der Hund ist völlig orientierungslos und rennt auf andere zu was sie nicht verhindern kann.Nun bin ich wirklich kein Mensch der andere ausschließen will aus der Gesellschaft nur wegen einer Krankheit aber hier geht es um die Sicherheit des Hundes!Er ist schon mehrmals knapp dem Tod entkommen und ich weiß nicht ob ich länger zusehen kann dabei.Aber an wen soll ich mich denn wenden?Wie kommt es denn bitte an wenn ich dem Tierschutz sagen würde sie sollen einer behinderten Person den Hund wegnehmen?Sie hat den Hund bei einem Züchter gekauft und wenn der schon nichts dagegen gesagt hat....Hab ich das Recht denn überhaupt auf meiner Seite?Ich hoffe ihr versteht meine missliche Lage!
9 Antworten
Das Ordnungsamt ist erster Ansprechpartner.
Auch ich befürworte Tiere, die mit Menschen zusammenleben, die körperlich, oder geistig eingeschränkt sind. Dennoch ist gerade bei einem Hund die öffentliche Sicherheit auch in diversen Gesetzen verankert.
In NRW z.B. darf ein Hund nur geführt werden, wenn der Mensch in der Lage ist, auf ihn einzuwirken. Das ist bei deinem Fall absolut nicht gegeben.
Da die öffentliche Sicherheit in diesem Fall stark gefährdet ist (Autounfälle, etc.) bleibt dir gar nichts anderes übrig, als diesen Fall zu melden.
Wenn du zum OA gehst, melde nicht nur den Fall, sondern rege auch an, daß diese Person den Hund möglicherweise nicht weggenommen bekommt, sondern einen Betreuer an die Seite gestellt bekommt. der mit ihr und dem Hund zusammen unterwegs ist.
Ein Mensch, der ganz offensichtlich kognitiv nicht in der Lage ist, diese Gefahrensituationen zu überblicken, darf keinen halten.
Der Labbi wird hoffentlich ein gutes Zuhause finden, dort bleiben wird er sicherlich nicht.
Hallo suehaze,
solange ein Mensch nicht für geschäftsuntüchtig erklärt wird (vom Amts wegen) darf er sich alles kaufen was er will.
Das scheint in dem vorliegenden Fall so zu sein, denn sonst wäre schon jemand der diesen geschäftsuntüchtigen Menschen vertritt und dessen Interessen verwaltet, gegen den Hundekaufvertrag eingetreten.
Ob ein Mensch nun einen Hund erziehen kann oder nicht hat mit der Behinderung erst einmal gar nichts zu tun. Viele Menschen ohne Behinderung sind gleichsam unfähig Hunde zu erziehen und zu halten, was an den steigenden Zahlen von Hunden in Tierheimen abgelesen werden kann.
Nun entnehme ich Deinem Text, Du bist Labbiliebhaber und machst Dir um diesen Hund Sorgen. Weshalb sprichst Du diese Labbihalterin nicht an und bietest ihr Deine Mithilfe und Beratung bei der Erziehung dieses Hundes an?
Damit wäre dem Hund, der Halterin geholfen und auch Dir, Du hättest wieder eine Erfahrung gewonnen.
Und? Was hältst Du davon?
Danke für den netten Ratschlag aber leider habe ich dies schon merhmals versucht und die liebe Frau versteht nicht was ich ihr sagen möchte.
Leider ist einem geistig behindertem Menschen ein Hund gesetzlich erlaubt. Leider darf sich jeder Hans einen Hund kaufen. :-/ Somit auch sie.
Versuche doch mal mit ihr zu reden, ganz sachlich und ohne Vorwürfe. Vielleicht kommst du an sie ran, gewinnst ihr Vertrauen und kannst ihr mit dem Hund helfen. Fange doch mit gemeinsamen Gassi-gängen an und sobald der Hund wieder anfängt an der Leine zu ziehen o.ä gibst du ihr Stellung bzw. Tipps was sie nun machen soll. Rate ihr doch zugleich auch mal zu einer guten Hundeschule, die ohne Gewaltmittel arbeitet.
Und wenn das immer noch nichts bringt, dann kannst du ja mal versuchen diesen Fall beim Veterinäramt zu melden. Ich bezweifle aber, dass die hier handeln werden. Und wenn, dann kann sie sich immer noch einen neuen Hund holen und es würde immer so weitergehen. Von dem her nützt das nicht viel ausser, dass die Tierheime weiter überfüllt werden. Es wäre also eine wirklich tolle Sache, wenn du das anders im Sinne von beiden hinbekommen würdest.
Alles Gute!
Nicht unbedingt, aber meistens können solche Menschen dem Hund weder Sicherheit noch Gerechtigkeit bieten. EIn Hund ist eine wirklich große Verantwortung, die leider oft unterschätzt wird.
Es kommt immer noch auf den Grad und die Art einer Behinderung an und nicht jeder geistig behinderte oder eingeschränkte Mensch ist unfähig im Umgang mit Tieren. Bei vielen ist eher das Gegenteil der Fall. Die Verantwortung für ein Tier kann sich durchaus für beide Seiten auch positiv darstellen. Dass es in diesem Fall nicht so ist, ist wieder eine ganz andere Sache und lässt kein allgemein gültiges Urteil zu.
Viele Behinderte entwickeln erst Empathie im Umgang mit Tieren und sind stolz darauf, dass sie die Zuneigung eines Lebewesens ohne Wenn und Aber gewinnen konnten. Das passiert im Umgang mit 'normalen' Menschen ja eher selten.
Leider ist einem geistig behindertem Menschen ein Hund gesetzlich erlaubt.
Das hast du geschrieben, anders formuliert: "Behinderte dürfen Hunde haben, und das finde ich blöd!" Und jetzt schreibst du, du hättest das gar nicht so gemeint, sondern so, wie Affia es formuliert hat. Ah ja...
Ja entschuldige, missverständlich formuliert. Wie ihr euch alle gleich habt. Hatte vergessen "derartigen" o.ä in den Satz einzufügen. So hab ich es jedenfalls nicht gemeint.
diese person sollte definitiv keinen hund halten!
ruf das vet. amt, damit da mal was passiert... es ist egal ob behindert oder nicht, der hund überfordert diese person und darunter leiden die beiden und ihre umwelt
züchter sehen oft genug nur das geld, auch seriösen sind nicht vollkommen.. das sagt leider nix
ich würde aber, bevor es zum vet. amt geht, mit ihr reden und ihr das begreiflich machen.. sicher liebt sie den hund und vllt lässt sie sich ja helfen?
ich finde es allgemein sehr fraglich mit geistig eingeschränkten personen und tieren, grad hunden... je nacheem wie schwerwiegend und welche bereiche betroffen sind können die sich einfach nicht so gut drum kümmern oder reagieren
das einfachste wäre natürlich, dass der Hund eine Hundeschule besuchen könnte, in der er erzogen werden würde. Dann könnte er wohl auch bei der Dame bleiben. Ich würde mal dem Tierschutzverein die Situation erklären. Dem Züchter ist natürlich egal, an wen er verkauft, Hauptsache er verdient dran.
In Hundeschulen werden nicht einfach Hunde erzogen. In Hundeschulen wird Menschen beigebracht, ihren Hund zu erziehen. Und guten Züchtern ist es gar nicht egal, wer ihre Hunde kauft, das eher nur auf Vermehrer zu.
Wieso denn "leider"? Eine geistige Behinderung heißt nicht automatisch, dass man zur Haltung eines Hundes nicht in der Lage ist.