Darf der Lehrer Handys vor Unterrichtsbeginn einsammeln? Und wie sieht das bei volljährigen aus? Muss ein volljähriger das Handy vor Unterrichtsbeginn abgeben?

6 Antworten

Versuch es mal hier:

https://www.herole.de/blog/schueler-rechte/

Ob das alles Hand und Fuß hat, weiß ich nicht. Allerdings sehe ich eine allgemeine Einkassierung eher als unnötig. Diese Maßnahme rührt sicherlich aus dem Fehlverhalten einzelner Schüler. Ich halte nichts von Strafen, die alle auferlegt bekommen, wenn andere sich nicht benehmen können. Echt schade, denn im Notfall kann das Handy natürlich Leben retten, was durch solche Idioten, die nicht mal 45 min.ohne auskommen, erschwert wird. Vielleicht ist diese Maßnahme in der Hausordnung geregelt. Das würde ich hinterfragen und weiter recherchieren, ob das rechtens wäre.

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Schulgesetze und Schulordnungen auch für Volljährige.

Wie genau sieht das "einsammeln" aus? Geht es darum, dass die Geräte während des Unterrichts an einer Stelle verwahrt werden, wo ihr keinen Zugriff darauf habt?

Ist das eine Regelung der gesamten Schule oder nur eines Lehrers?


Ich sehe das so...

Der Lehrer hat die Aufgabe euch was beizubringen. Es ist wohl klar das niemand dem Lehrer richtig folgen kann, wenn bei dir es ständig piept

Zudem wenn eine Arbeit ansteht - kann man ja die Lösungen wie Whatsup an alle schicken - Wo ist da die Lernkontrolle ?

Von daher - Klares JA - auch bei einem 18+

Die gehen in die Schublade und nach Unterrichtsende bzw. wenn die Pause anfängt kann man sie wieder aushändigen.

Die Teile auch während der Pause einzubehalten finde ich allerdings für Überzogen.  Insbesondere wenn man als 18Jähriger noch andere Verpflichtungen hat und Erreichbar sein muß.

Während des Unterrichts das Handy auf Lautlos stellen - Und eventuell bereits vor Unterrichtsbeginn dem Lehrer in die Hand drücken - mit dem Kommentar " Damit es nicht Stört - bekomme ich nach dem Unterricht aber wieder - Danke "

währe ja mal ein feiner Zug ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Neue Medien / Neue Welt / aber altes Problem ;-)

Grundsätzlich gelten die Schulgesetze und die Schulverordnungen und da kann es durchaus ein Verbot geben. Wenn die Handys in den Taschen bleiben und auch aus sind, dann wird kein Lehrer was sagen, nur eben ist das ja äußert selten.

Das ist jedenfalls dann möglich, wenn die Schüler ein Nutzungsverbot während des Unterrichts missachtet haben. Wenn der Lehrer z.B. sagt, alle Handys müssen während des Unterrichts ausgeschaltet werden, dann muss das beachtet werden. Wenn sich Schüler daran nicht halten, dann kann der Lehrer alle Handys einsammeln. Denn nur so kann er die notwendige Aufmerksamkeit sicherstellen. Das Abgeben der Handys während des Unterrichts ist nur ein geringer Eingriff in Rechte der Schüler. Die Funktionsfähigkeit der Schule wiegt hier schwerer, deshalb ist diese Anordnung des Lehrers auch verhältnismäßig.

Natürlich muss der Lehrer die Handys nach Ende des Unterrichts wieder zurück geben.


Annniiy 
Fragesteller
 04.09.2017, 10:49

Es geht hier gerade einfach grade ums rechtliche nicht um sucht oder sonst was....

Es geht darum mein Freund ist selbständig und macht grade eine weitere Ausbildung muss aber ja trotz all dem für die Firma erreichbar sein 

Deshalb war diese Frage jetzt hier im Raum... trotzdem danke an die ganzen verurteiler hier !

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EDVTechTips  04.09.2017, 11:11
@Annniiy

Ich denke die Firma vom Freund wird doch verkraften wenn sie ein paar Stunden am Tag nicht sofort denjenigen ans Telefon bekommen - ne Email schreiben geht doch auch, und die kann man dann spätestens in der Pause beantworten (Also nichtmal ne Stunde bis zur Antwort)

Ich denke schon dass es hier um Sucht geht ;) Halt nicht um so blöde Dinge wie Facebook oder Whatsapp, aber Sucht bzw. drang dauerhaft erreichbar zu sein. Das kann auf dauer massiv der Psyche schaden... Ist schon OK wenn er mal ein paar Momente hat zum Ausruhen.

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emib5  04.09.2017, 14:24
@Annniiy

Auch als Selbstständiger hat Dein Freund nicht das Recht mit seinem Handy den Schulunterricht zu stören.

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