Darf der Lehrer einen zwingen einen selbstgeschriebenen Text vorzulesen?

13 Antworten

Hallo!

Geht's dabei um eine Notenfeststellung?

Generell würde ich sagen: Zwingen kann er dich eigentlich nicht, außer es geht um eine konkrete Notenfeststellung - dann wäre es Leistungsverweigerung, wenn du dich weigern würdest, den Text zu präsentieren.

Lehnst du jedoch ab, kann es auch sein, dass er dir dafür eine schlechtere mündliche Note gibt. Mein Vorschlag: Redet doch drüber.. der Mund ist doch zum reden da & auch ein Lehrer ist ein Mensch!

Nein, aber wenn du dich mündlich nicht beteiligst kann er dir eine schlechte Note geben. 

Außerdem ist es vorteilhaft selber mitzumachen. Dann ist man konzentriert, es wird nicht langweilig und man verbessert sich 

Zwingen nicht, nur das gilt dann als Leistungsverweigerung und wird sich in der Note selbstverständlich auswirken. Schliesslich ist deine Leistung nicht bewertbar. Zudem könnte ein Gespräch mit deinen Eltern folgen. Lies es besser vor, denn alles ist besser als eine 6.

Er kann verlangen, dass du den Text vorliest. Weigerst du dich musst du mit einer 6 im mündlichen für die Leistung rechnen. Er darf aber deswegen nicht die Hausaufgabe an sich mit 6 bewerten. Zwingen (Erwähnung der gerechtfertigten 6 nicht mitgezählt) darf er dich aber nicht.

Du kannst nicht gezwungen werden.

Eine dadurch nicht erbrachte Leistung kann als ungenügend gewertet werden.