Darf der Kinobetreiber einem den Zugang in den Kinosaal verweigern wenn man erkennbar Grippe oder Corona hat?

10 Antworten

Der Kinobetreiber hat das Hausrecht und kann entscheiden, wen er in sein Kino lässt.

Wenn davon auszugehen ist, dass der Besucher die Gesundheit anderer gefährden konnte, zum Beispiel durch die Verbreitung von Viren, ist die Einlassverweigerung auch vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung gerechtfertigt.

Ich gehe davon aus das er wsl sogar schwer die karte bekommen würde am schalter,da diese die altersüberprüfungen auch durchführen.Wenn die karte online gekauft wird ist der ticketabreißer dafür zuständig um eine ansteckung zu verhindern.

Desweiteren haben die angestellten das mitunter hausrecht und können auch wsl andere personen davon fernhalten bzw. abhalten rein zu gehen.

So meine vermutung

lg

Überleg doch mal, woher sollte denn der Kinobetreiber wissen, dass du Grippe hast oder dich mit dem Coronavirus angesteckt hast?

Man kann einem Menschen vielleicht ansehen, dass er Masern oder Windpocken hat aber bei denen von dir genannten Krankheiten sieht man es nicht.

Außerdem glaube ich auch nicht, dass jemand, wenn er Grippe hat gerne in ein Kino geht, der bleibt lieber im Bett und kuriert sich aus.

Genauso wie du nicht jeden in deine Wohnung lassen musst, kann das der Kinobetreiber auch machen.

Das habe ich zwar noch nicht gehört - aber warum sollte er es nicht dürfen?

Er könnte damit die Ansteckung anderer Besucher verhindern.

In D ist es seeeehhhhrrrr unwahrscheinlich den Coronavirus zu bekommen.

Garrut  25.12.2020, 11:28

Du bist ein Schwätzer klar ich wieviele Leute haben es und sind dran gestorben !!?

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