Dürfen Mieter dem Hauseigentümer den Zugang zu den Allgemeinräumen des Hauses verweigern?

kabbes69  21.08.2020, 17:32

hat er den Mietern das komplette Haus vermietet oder nur eine abgeschlossene Wohnung innerhalb des Hauses?

MartinMirtan 
Fragesteller
 21.08.2020, 17:40

Nur jeweils die Wohnung.

ehrsam  21.08.2020, 17:44

Der Vermieter hat ja normal den Schlüssel fürs Haus !

Wurde denn das Haustürschloß vom Mieter ausgewechselt ?

MartinMirtan 
Fragesteller
 21.08.2020, 18:34

Ja, von einem Mieter. Der andere Mieter traut sich nicht, dagegen etwas zu sagen.

10 Antworten

Du bist der Eigentümer, und hilflos, oder?

Wer hat den Mieter das denn überhaupt erlaubt?

In meinen Häusern ist die Hauseingangstür Fluchtweg, und darf somit nicht abgeschlossen werden.

Wird das Schloss ohne Rücksprache und Schlüssel für den Vermieter, die Zusteller, die Notfalltechniker, getauscht, gibt es am nächsten Tage eine Anzeige und gut ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MartinMirtan 
Fragesteller
 21.08.2020, 22:16

Ich frage für einen Bekannten. Er hat nun einen Termin beim Anwalt.

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Kommt immer noch auf den baulichen Zuschnitt des Hauses und den Mietvertrag an,. Wenn er die Allgemeinräume ohne Zutritt zu den Wohnungen erreichen kann, muss ihm der Zugang jederzeit möglich sein. Allgemein ist es dann, wenn nicht Teil des Mietvertrages und jeder Mieter über eine eigene abgeschlossene Wohnungstür verfügt.

Ist der Zugang nicht möglich ohne die Besitzrechte des Mieters/der Mieter zu verletzen, muss der Vermieter einen Termin vereinbaren, alternativ betraut er eine Mietpartei mit der Position eines Hauswartes.

MartinMirtan 
Fragesteller
 21.08.2020, 18:36

Jeder Mieter hat eine separate Wohnungstür.

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kabbes69  21.08.2020, 19:00
@MartinMirtan

dann würde ich mit dem entsprechenden Mieter mit Hilfe eines Anwalts mal einen Brief schreiben und ihn ggfs hier abmahnen.

Allein mit dem Austauschen des Schlosses hat er meiner Meinung nach bereits in die Eigentumsrechte eingegriffen.

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In den Räumen, wo Stromzähler hängen, haben Mieter meines Wissens nach eh keinen Zutritt, zumindest ist das bei mir im Haus so und auch hier im Haus unserer Firma. Das dürften sie also nicht. Ich würde ein SChreiben fertigmachen, wo ich genau darauf hinweise und die Mieter mit Fristsetzung dazu auffordern, dass der Originalzustand, sprich, die SChlösser wieder eingesetzt werden, zu denen ER einen SChlüssel hat und NUR ER. Hierzu würde ich mich aber im Internet oder auf Anwaltsseiten noch mal schlau machen.

Ich frage mich gerade, ob das nicht sogar ein Grund für eine KÜndigung ist.

edit: oder selbst die Schlösser austauschen

Wenn der Eigentümer das Haus an sich komplett als Einheit vermietet hat , und nicht nur die eigenständigen Wohneinheiten darin , dann hat er ohne Zustimmung der Mieter erst mal kein Zugangsrecht zum Objekt und müßte seine Zugangsabsichten ordnungsgemäß mit ausreichender Frist terminieren .

Anders sähe es aus , wenn nur die einliegenden Wohnungen im Haus jeweils vermietet wurden . Dann hat der Vermieter durchaus unabhängiges Zugangsrecht zu Fluren ,Technikräumen und sonstiger , nicht mitvermieteter Räumlichkeiten .

Einer regelmäßigen Kontrolle fest installierter Versorgungs- , Heiz- , und sonstiger für das Objekt nötiger Technologien , sowie Zustand der Bausubstanz etc. , können sich Mieter nach entsprechender Vorankündigung nicht grundlos und dauerhaft verweigern .

Vor Beschreitung des Klageweges kann der Vermieter dann bei kooperationsunwilligen Mietern durchaus dann auch verhaltensbedingt abmahnen um die Möglichkeit einer Kündigung bei Fortsetzung eines solchen Verhaltens schon mal in den Raum zu stellen .

Auch kann der Vermieter den Mietern etwaige Folgekosten in Rechnung stellen , wenn es für ihn durch kontinuierliche Zutritsverweigerung zu mittelbaren Unkosten z.B. bei bestehenden Schäden , Fristen bei der Übergabe von Zählerständen ( Wasser ) , oder an der Heizanlage und der Kamintechnik durch Wartungsstau käme .

Ein entsprechendes Schriftstück mit Nennung möglicher Rechtskonsequenzen könnte die Mieter da ggf. zu Einsicht und Vernunft bewegen .

Moin,

die Bewohner müssen Ihm Zutritt zu den Räumen verschaffen! Man kann den Vermieter nicht aussperren! (Termin vereinbaren etc.!)

https://www.immoverkauf24.de/services/vermietung/tipps-fuer-vermieter/zutrittsrechte-vermieter/

Grüße

Woher ich das weiß:Recherche
MartinMirtan 
Fragesteller
 21.08.2020, 17:36

Es geht nicht um die MIetsache (Wohnung). Sie verwehren ihm generell den Zugang zum Haus, so dass er noch nicht einmal den Hausanschlußraum betreten kann.

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Fleischtester  21.08.2020, 17:41
@MartinMirtan

Moin, du hast doch die Infos auf dem Link gelesen ? Zum Zählerablesen muss der Mieter dem Vermieter den Zugang gewähren! Es spielt auch keine Rolle, ob der Zähler im extra Raum hängt, oder in der Wohnung! Grüße

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