Darf das Schulamt ein Kind einfach auf eine Förderschule schicken?

10 Antworten

In Hessen gilt der Elternwille. Einem Test dürfen die Eltern nicht widersprechen. Ob ein hyperaktives Kind auf eine Förderschule gehen sollte, weiß ich nicht. Eher nicht. "Hat meinen Sohn auf dem Kieker" >> so etwas höre ich nicht gerne: Wenn ein Kind immer zu den Störern gehört, muss man es immer ermahnen. Das hat mit "Kieker" nichts zu tun. Ich habe es schon erlebt, dass Eltern gefordert haben: "Entweder durchgreifende Maßnahmen gegen den Dauerstörer, oder wir melden unser Kind ab, damit es auf eine andere (Grund)Schule geht. Die Klasse lernt ja bei diesen Dauerstörungen nichts." Der Lehrer steht also unter Druck der anderen Eltern. Ein Sozialarbeiter steht auch nicht immer zur Verfügung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 40 Jahre Lehrer, davon 20 Jahre Grundschul-Rektor

Du solltest trotzdem überlegen, ob diese Schule die richtige für ihn ist, wenn die Lehrer nicht mit ihm zurecht kommen. Es gibt wirklich manchmal Schulen, die Kinder einfach loswerden wollen. Das wichtigste ist aber, das dein Sohn sich in einer Schule auch wohlfühlen Kann. Vielleicht schaust du auch mal nach einer anderen Regelschule. Manchmal hilft einfach nur ein Wechsel.

Nein, können sie nicht..

wenn dein Sohn überall aneckt kommt er vielleicht mit einer Montessori Schule besser zurecht.. nicht für immer, aber das wäre eine Überlegung

Was spricht gegen die Begutachtung?

Der Gutachter ist unabhängig. Wenn er zu dem Schluss kommt, der Lütte hat einen erhöhten Förderbedarf, dann liegt das nicht dran, das er voreingenommen ist.

Genauso kann er zu dem Schluss kommen, Dein Sohn ist eben kein Fall für die FS.

Eins vergessen Eltern immer gerne: der reguläre Schulbetrieb lässt den Pädagogen fast keine Zeit zu individueller Betreuung.

Die sind für eine ganze Klasse (oder im KiGa Gruppe) da, die haben gar nicht die Ressourcen, jeden einzeln zu betüdeln.

Das wird aber von Eltern eigentlich zu 99% vergessen.

Shitstorm now.

So, wie ich das aus meiner Umgebung kenne, entscheidet zwar das Schulamt nach den entsprechenden Untersuchungen, das aber nie ohne die Eltern oder gegen die Eltern.

Das Schulamt kann auch im Sinn der Inklusion entscheiden, dass der zukünftige Förderort die normale Grundschule ist, dass aber entsprechende Hilfen dort eingerichtet erden (Stellenzuweisung von Sonderpädagogen).

Die Meinung des Jugendamtes, dass die Schule das Kind auf dem Kieker hat, muss aber nicht zutreffen. In der Regel sind Lehrer darauf aus, für jedes Kind das für es Beste zu erreichen.

Nadelwald75  24.09.2019, 11:01

Hinweis zur Teilnahme am Ausflug: Ein Elternteil aus der Klasse könnte als Begleitung am Ausflug eingesetzt werden bzw. du selbst nimmst einen Tag Urlaub und gehst mit.

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