[BWL] Kapitalbeschaffung GmbH & Co. KG?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Genussrechte sind eine besondere Form der Unternehmensbeteiligung. Man erwirbt damit Anteile am Unternehmen allerdings ohne Stimmrechte (das ist der entscheidende Unterschied zu anderen Unternehmensbeteiligungen). Die einzigen Rechte, die damit verbunden sind, ist anteilig am Gewinn beteiligt zu werden bzw. im Falle der Auflösung oder des Verkaufs der Firma anteilig am Erlös beteiligt zu werden.

Vorteil: man erhält Eigenkapital ohne dass sich jemand in die Geschäftsführung einmischen kann. Lediglich vom Gewinn muss man halt etwas abgeben.

maennlich2002 
Fragesteller
 24.04.2023, 13:22

Wie immer die beste Antwort 💚

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maennlich2002 
Fragesteller
 24.04.2023, 19:18

Magst du mir vielleicht dabei weiterhelfen, was ich zum Punkt "Leitung (Vertretung - Geschäftsführung - Überwachung) der GmbH & Co. KG hinsichtlich der Überwachung schreiben kann? Ich verzweifle beim suchen danach...

Folgendes habe ich bereits zum Punkt "Leitung (Vertretung - Geschäftsführung - Überwachung)" zur GmbH & Co. KG geschrieben (mit fehlt noch ein kurzer Satz zur Überwachung):

Die Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben werden bei der GmbH & Co. KG (wie bei jeder anderen KG auch) durch den Komplementär (Vollhafter) wahrgenommen. Komplementär ist hier eine GmbH, die als juristische Person durch ihre(n) Geschäftsführer als Vertretungsorgan handlungsfähig ist. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH für die Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben der GmbH & Co. KG verantwortlich ist.

Die Kommanditisten sind gesetzlich nicht zur Vertretung ermächtigt, können dennoch aber Vertretungsmacht erhalten (in Form einer Einzelvollmacht, Prokura oder Handlungsvollmacht).

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Hamburger02  24.04.2023, 20:53
@maennlich2002
Die Kommanditisten sind gesetzlich nicht zur Vertretung ermächtigt, können dennoch aber Vertretungsmacht erhalten (in Form einer Einzelvollmacht, Prokura oder Handlungsvollmacht).

Wobei das allerdings zwei völlig unabhängige Geschichten sind. Jeder Angestellte kann von der GF die Prokura oder die Handlungsvollmacht erteilt bekommen. Andersrum kann ein Kommanditist daher nur ppa. oder i.V. werden, wenn er gleichzeitig Angestellter in der KG ist, was allerdings eher selten vorkommt.

In der KG haben die Komplementäre nur wenige Kontroll- und Einflussmöglichkeiten (soweit ich weiß). Auf jeden Fall haben die Kommanditiisten das Recht, den Jahresabschluss und die Gewinnverteilung zu überprüfen. Weitere Rechte müsstest du selber im HGB recherchieren.

In der GmbH als Kommandistist haben alle Gesellschafter geleiche Kontrollrechte und entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile entsprechende Stimmrechte. Die GmbH muss auf jeden Fall einmal jährlich eine Gesellschafterversammlung abhalten, in der über die eingegangenen Anträge beraten und beschlossen wird.

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maennlich2002 
Fragesteller
 24.04.2023, 20:55
@Hamburger02

Weißt du über die Überwachung der GmbH & Co. KG auch ein kleines bisschen was mir helfen könnte? :-)

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maennlich2002 
Fragesteller
 24.04.2023, 21:19
@Hamburger02

"Die Überwachung einer GmbH & Co. KG wird in der Regel von einem Aufsichtsrat oder einem Beirat durchgeführt. Der Aufsichtsrat oder Beirat besteht aus Vertretern der Gesellschafter und hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG zu überwachen und zu kontrollieren."

An sowas habe ich gedacht wie ChatGPT es nennt. Aber keine Ahnung ob das stimmt.

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Hamburger02  24.04.2023, 21:21
@maennlich2002

Da bin ich auch überfragt. Da müsste man im HGB nachschauen, ob das bei einer Personengesellschaft überhaupt vorgesehen ist. In einer GmbH gibt es jedenfalls nur die Gesellschafterversammlung, aber keinen Aufsichtsrat. Das kenne ich nur von Aktiengesellschaften, die aber zu den Kapitalgesellschaften gehören.

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Vereinfacht:
Genussrechte sind letztlich Ansprüche auf Anteile an Gewinnausschüttungen, letztlich sehr ähnlich zu Dividenden. Der wesentliche Unterschied zu Dividenden dabei ist, dass die Höhe der Ausschüttung abhängig vom Gewinn fest definiert ist und in aller Regel auch wegen fehlenden Gewinns ausgefallene Ausschüttungen in späteren Jahren nachgeholt werden.

Die Kapitalbeschaffung funktioniert über die Aufnahme von Kommanditisten. Deren Ansprüche können vertraglich verschieden geregelt sein, z.b. als Genussrechte. Diese können wieder sehr individuell ausgestaltet sein, man hat aber immer keine Mitwirkungsrechte .