Busfahrer anzeigen, wegen nicht halten an einer bushaltestelle

8 Antworten

Das das nicht halten des Busfahrers keine Straftat ist kannst Du ihn nicht anzeigen.

Aber bei seinem Chef kannst Du Dich beschweren.

Ich bin Busfahrer (DB Regio) und wollte dich fragen, ob du wirklich gut zu erkennen warst an der Haltestelle oder ob du dich versteckt hast oder den Eindruck erweckt haben könntest, dass du nicht mitfahren möchtest und auf jemand anderen wartest.

Falls es nicht so war, dann war das Verhalten des Busfahrers natürlich absolut nicht in Ordnung.

Hängt an dieser Bushaltestelle ein Fahrplan? Wenn ja, dann steht darauf (oben oder unten) auch eine Telefonnummer des zuständigen Verkehrsunternehmens bzw. Verkehrsverbundes. Diese Telefonnummer dann sofort anrufen und beschweren. Dafür ist es auch sinnvoll, dass man sich Uhrzeit, Liniennummer und Fahrtrichtung des Busses gut merkt.

Noch besser ist es, wenn man das KFZ-Kennzeichen des Busses hat, denn das ist wirklich ein stichhaltiger Beweis, dass du den Bus wirklich gesehen hast. Das beweist aber nicht, dass du wirklich pünktlich an der Haltestelle warst. Vielleicht hast du den Bus nur von hinten gesehen?

Und du bist auch ganz sicher, dass du nicht zu spät an der Haltestelle warst und der Busfahrer dich auch nicht mehr sehen konnte - selbst wenn er gewollt hätte?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Reisezentrum und Busfahrer
GoetheDresden  05.10.2013, 20:00

Nachtrag: Sowas gibt es auch im Zugverkehr. Zwischen Dresden und Königsbrück z. B. gibt es einen Bahnhof mit s.g. Bedarfshalt. Der Zug hält dort nur an wenn jemand den Knopf im Zug drückt oder wenn der Zugführer jemanden am Bahnsteig stehen sieht. Deshalb muss er langsam durch den Bahnhof fahren.

Meine Freundin stand letzten Winter an diesem Bahnhof (direkt unter einer Lampe und sehr gut zu erkennen). Der Zug kam - und fuhr durch. Sie rief dann sofort die Nummer an, die am Fahrplan stand und erklärte was passiert ist. Man schickte dann sofort ein Fahrzeug des Bahnunternehmens los und holte sie vom Bahnhof ab und brachte sie an den Zielort. Das nur mal als Tipp! Alternativ hätte sie aber auch ein Taxi rufen können. Die Kosten hätte man ihr erstattet.

Anhand der Datenauswertung des Zuges wurde später festgestellt, dass der Zugführer den Bahnhof viel zu schnell durchfahren hat und sie wohl deshalb übersah. Und hätte er sie gesehen, hätte er nicht mehr rechtzeitig bremsen können.

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Woher willst Du so sicher sein,das er Dich wirklich gesehen hat ? Er wird auf jedenfall behaupten, das an der Bushaltestelle niemand gestanden hat ! Du bist in diesem Fall in der Beweispflicht. Das dies nicht einfach fuer Dich sein wird, ist Dir hoffentlich klar !

Linienbus-Nummer, Kennzeichen vom Bus, Beschreibung des Fahrers, Uhrzeit und Datum des Vorfalls, all das sind Dinge, die Du als Beweismittel benoetigst. !!

Kannst Du damit aufwarten ? Wenn nicht, ist es am besten, den ganzen Vorfall in den Ordner : " Schicsalsschlaege des taeglichen Lebens " zu verschieben und diesen eines Tages zu loeschen....

ja anzeigen ist da nicht höchstens beschweren aber ob die Bschwerde zur Kenntnis nehmen ist eine andere frage

Welcher Straftatbestand schwebt Dir da vor? Körperverletzung? Unterlassene Hilfeleistung?