Buffalo Schuhe von Kleiderkreisel nach erstem tragen kaputt, kann ich da irgendwas machen?

3 Antworten

Nein. Das war ein Privatverkauf und auf so was gibt es weder eine Gewährleistung noch ein Umtauschrecht.

Neuwertig bezieht sich nur auf nicht vorhandene Gebrauchsspuren. Das Alter der Sache ist dabei unerheblich.

Du könntest von deinem Gewährleistungsrecht gebrauch machen, so es denn keinen gültigen Ausschluss gab.

Kommt halt auch drauf an, wie der Schaden nun tatsächlich entstanden ist und wann.

Du hast gebrauchte Schuhe von privat gekauft. Da hast du keine Garantie.

Die Verkäuferin könnte ja nicht sehe das die Sohle hart geworden ist und bei Dir brechen wird. Da wirst du wohl nur um dein Geld trauern können.

Es sei denn Buffalo bietet die Möglichkeit das du die Schuhe neu besohlen lässt. Das wird aber auch einiges kosten.