Bürgergeld oder Mutterschaftslohn?

3 Antworten

Selber kündigen würde ich auf keinen Fall, solange Du arbeiten kannst, also im Regelfall bis 6 Wochen vor dem Geburtstermin ( Mutterschutz ) wäre doch alles gut für dich.

Dann stünde dir auch Mutterschaftsgeld zu, welches beim Jobcenter nicht mehr als Einkommen angerechnet wird.

Bei Bedarf kannst Du also auch aufstockende Leistungen vom Jobcenter beziehen, wenn das anrechenbare Einkommen den Gesamtbedarf nach dem SGB - ll nicht decken sollte.

Das Elterngeld wird ja auch aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet, bringt also auch einen finanziellen Vorteil für dich.

Es gibt keine "Bürgergeld Sperre".

Mit Sanktionen von Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter muß man grundsätzlich rechnen, wenn man die Arbeitslosigkeit (mit)verschuldet.

Wende Dich am besten an einen Fachanwalt für Arbeits- bzw. für Sozialrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Jetzt wird mir von dem Unternehmen vorgeschlagen da der Vertrag ja zum 1.6 ist und ich an dem Tag noch nicht ausgelernt bin, den Vertrag zu zerreißen und mich beim Jobcenter Arbeitslos zu melden.

Das amüsiert dann doch, sich so aus einem Vertrag schleichen zu wollen .

😂😂😂