Bücher/-Warensendung auf den letzten Metern verschwunden, was tun?

5 Antworten

Hi,

das kommt in letzter Zeit wieder öfter vor, klar, geht ja auch gen Weihnachten -.-

Möglichkeiten:

  • falsch sortiert
  • vom Fahrrad gefallen oder von dort geklaut
  • ist in einer anderen Filiale gelandet
  • in der Postfiliale falsch sortiert/ beschriftet
  • weitere

Wenn die Mitarbeiter in der Postfiliale wirklich gesucht haben (alles alles an Standartsendungen durchsucht haben), und Du alle Fililalen in der Nähe abgeklappert hast und es nirgendwo war, dann kannst Du nichts mehr machen und die Sendung ist weg. Man könnte zwar einen Nachforschungsantrag stellen, der zu 99,99% nichts bringen wird.

Was Du machen solltest ist Dich noch bei der Post beschweren, also die Hotline anrufen und mitteilen das Deine Sendung nicht angekommen ist.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielleicht ist die Sendung ja noch auf dem Weg zur Postfiliale.

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 23.11.2019, 07:54

Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich? Wenn das erst eben passiert wäre, dann würde ich wohl kaum Fragen. Zu deiner Info, der Zettel war am 16.11 im Briefkasten.

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Bist du sicher, dass es sich um eine Bücher/Warensendung handelt?

In der Regel werden diese Sendungen einfach in den Briefkasten geworfen oder beim Nachbarn abgegeben.

Selbst Sendungen, die im Treppenhaus oder auf den Briefkästen abgelegt werden, gelten noch den Zustellbestimmungen der Post als zugestellt.

Sollte die Sendung nicht wieder auftauchen, hat die Post den "Schwarzen Peter" und muss ggf. den Schaden ersetzen.

Hat einer eine Ahnung, was ich jetzt tun kann?

Du solltest dich auf die Benachrichtigungskarte beziehen und verlangen, dass die Post intern der Sache auf den Grund geht.

Auf der Karte müsste auch eine 3-stellige Nummer vermerkt sein. Hierbei handelt es sich um die Nummer der betreffenden Post-Filiale.

Mein Tipp:

Mach dir auf jeden Fall von die Benachrichtigung eine Kopie, falls verlangt wird, dass du sie Karte für die Suche abgeben musst.

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 23.11.2019, 04:57

Es wurde auf jeden Fall angekreuzt, dass es sich um eine Bücher warensendung handelt. Die Filiale steht drauf und wie gesagt hat ja auch ein paket/Postbote unterschrieben. Dann geh ich mal in die Post Zentrale, ist zum Glück nicht weit und leite da weitere Schritte in die Wege. Danke für den Tipp, auf keine Fall die Karte ohne Kopie aus der Hand zu geben 👍🏼

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monara1988  23.11.2019, 08:15
In der Regel werden diese Sendungen einfach in den Briefkasten geworfen oder beim Nachbarn abgegeben.

Warensendungen sind in der Regel zu groß für den Briefkasten und werden in eine Filiale benachrichtigt. Zugestellt an den Nachbarn darf/ wird nicht.

Sollte die Sendung nicht wieder auftauchen, hat die Post den "Schwarzen Peter" und muss ggf. den Schaden ersetzen.

Eine Warensendung ist ohne Haftung; die müssen und werden da garnichts ersetzen.

Du solltest dich auf die Benachrichtigungskarte beziehen und verlangen, dass die Post intern der Sache auf den Grund geht.

Also Nachforschungsantrag stellen, was bei unversicherten Versendungen aber sinnlos ist...

Auf der Karte müsste auch eine 3-stellige Nummer vermerkt sein. Hierbei handelt es sich um die Nummer der betreffenden Post-Filiale.

Wenn wir die gleiche Nummer meinen, dann handelt es sich um die Nummer des betreffenden Postboten.

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heurekaforyou  23.11.2019, 15:54
@monara1988

DEINE BEHAUPTUNGEN SIND HALTLOS UND FALSCH

Warensendungen sind in der Regel zu groß für den Briefkasten und werden in eine Filiale benachrichtigt. Zugestellt an den Nachbarn darf/ wird nicht.

Diese Behauptung ist gleich 2-fach falsch!

Richtig ist:

Ein weiterer Nachteil der Warensendung: In der Regel wird die Warensendung ohne Bestätigung des Empfängers abgeliefert, was den Zugangsnachweis erschwert. Im Streitfall kann der Versender kaum beweisen, dass der Empfänger die Waren erhalten hat.

(Quelle: Verbraucherzentrale)

Gut zu wissen:

Wenn es wäre, wie du behauptest, dürfte kein Nachbar mehr eine Sendung annehmen.

Sendungen, die nicht in den Briefkasten passen, würden zur Abholung in die Postfiliale transportiert.

Nachgefragt:

Wozu bräuchte man dann überhaupt noch einen Sendungsnachweis?

Was für den Versand der günstigen Warensendung gilt, kann für das doppelt so teure Päckchen ja wohl nicht ausgeschlossen werden -oder?

  • Warensendungen werden in eine Filiale benachrichtigt
  • Zugestellt an den Nachbarn darf/ wird nicht.

Woher beziehst du deine Kenntnisse?

Eine Warensendung ist ohne Haftung; die müssen und werden da garnichts ersetzen.

Im Bezug auf den Sachverhalt ist diese Behauptung falsch!

Der Grund:

Durch die Benachrichtungskarte hat die Post den Besitz der Sendung quittiert.

Der Sendungsnachweis, der für Warensendungen durch die Post ausgeschlossen wird, wird durch den Zusteller nachgeliefert. Ein Eigentor sozusagen!

Und das ist noch nicht alles!

Zwischen dem Absender und der Post besteht ein Liefervertrag - den die Post erfüllen muss.

Fakt ist:

Der Zusteller hatte nachweislich den letzten Kontakt zur Sendung.

Da Arbeitgeber für das Handeln ihrer Mitarbeiter haften, ist es völlig egal, wer von der Post für den Verlust verantwortlich ist.

die müssen und werden da garnichts ersetzen.

Hier handelt es sich eindeutig um Fahrlässigkeit. Und wer sollte für fahrlässiges Handeln haften, wenn nicht der Verursacher?

Fazit:

Du vermischt hierden Haftungsausschluss (Kein Sendungsnachweis) mit den Tatsachen (Sendungsnachweis durch Benachrichtigung)

Also Nachforschungsantrag stellen, was bei unversicherten Versendungen aber sinnlos ist...

Nein. Ich hätte Nachforschungsauftrag geschrieben, wenn ich einen gemeint hätte!

Ich habe es bereits erklärt. Außer Zweifel steht, dass die Post nachweisbar für den Verbleib der Sendung verantwortlich ist.

Wenn wir die gleiche Nummer meinen, dann handelt es sich um die Nummer des betreffenden Postboten.

Wir meinen nicht die gleiche Nummer!

Jede

  • Postfiliale
  • Packstation
  • DHL Paketshop hat eine 3-stelle Zustellnummer

Fakt ist:

Alles, was ich hier geschrieben habe, kannst du selbstverständlich in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nachlesen.

Ich wüsste jetzt sehr gerne, weshalb du deine Behauptungen nicht zunächst auf Richtigkeit prüfst.

Nach eigener Aussage bist du Expertin (Postbank, Service & Verkauf) ist das richtig?

Wenn du weiterhin daran festhältst, dass meine Aussagen falsch sind, würde ich dich bitte, mir entsprechende Quellen zu nennen.

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monara1988  23.11.2019, 21:57
@heurekaforyou

Wie kann man nur so wirr schreiben mit so viel sinnlosen Aussagen dazu?

Diese Behauptung ist gleich 2-fach falsch!

Haha. Klar doch XD
Ist sie nicht. Die Deutsche Post stellt nicht an Nachbarn zu. DHL macht das. und nur weil es Postboten gibt die mal was in den Flur stellen oder mal einem Nachbarn in die Hand drücken, ist das nicht automatisch richtig.

Ein weiterer Nachteil der Warensendung: In der Regel wird die Warensendung ohne Bestätigung des Empfängers abgeliefert, was den Zugangsnachweis erschwert. Im Streitfall kann der Versender kaum beweisen, dass der Empfänger die Waren erhalten hat. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Der Absatz ist hier völlig irrelvant.

Wenn es wäre, wie du behauptest, dürfte kein Nachbar mehr eine Sendung annehmen.

Tun sie auch nicht; die Post stellt nicht an Nachbarn zu.

Wozu bräuchte man dann überhaupt noch einen Sendungsnachweis?

Es geht hier nicht um einen Sendungsnachweis!
Satz = irrelevant.

Was für den Versand der günstigen Warensendung gilt, kann für das doppelt so teure Päckchen ja wohl nicht ausgeschlossen werden -oder?

Satz = irrelevant.

Woher beziehst du deine Kenntnisse?

Berufserfahrung. Interne Kenntnisse. Etwas was Du offensichtlich nicht hast.

E ine Warensendung ist ohne Haftung; die müssen und werden da garnichts ersetzen. Im Bezug auf den Sachverhalt ist diese Behauptung falsch!

Warensendungen sind OHNE Haftung und da wird nichts ersetzt. Gegenaussagen sind quatsch.

Mal versucht eine verlorene Warensendung bei der Post zu reklamieren? Viel Spaß dabei XDD

Da Arbeitgeber für das Handeln ihrer Mitarbeiter haften, ist es völlig egal, wer von der Post für den Verlust verantwortlich ist.

Ist sie aber nicht, weil keine Versicherung (gegen Verlust/ Beschädigung/ Diebstahl) abgeschlossen wurde

Hier handelt es sich eindeutig um Fahrlässigkeit. Und wer sollte für fahrlässiges Handeln haften, wenn nicht der Verursacher?

Hätte der Versender seine Sendung (gegen Verlust/ Diebstahl/ etc) absichern wollen, hätte er sie entsprechend verschicken müssen.

Bei unversicherten Sendungen kann man nichts machen. Ganz doof gesagt: wenn weg dann weg.

Du vermischt hierden Haftungsausschluss (Kein Sendungsnachweis) mit den Tatsachen (Sendungsnachweis durch Benachrichtigung)

Ich vermische hier nichts ;)

Nein. Ich hätte Nachforschungsauftrag geschrieben, wenn ich einen gemeint hätte!

Du hast geschrieben "dass die Post intern der Sache auf den Grund geht." Und das nennt sich, nur zu Deiner Information: Nachforschungsauftrag.
Sollte man schon wissen wenn man seinen Mund so weit aufmacht ;)

Wenn wir die gleiche Nummer meinen, dann handelt es sich um die Nummer des betreffenden Postboten. - Wir meinen nicht die gleiche Nummer! Jede Postfiliale Packstation DHL Paketshop hat eine 3-stelle Zustellnummer

Mir ists schon klar das jede Filiale Nummern hat. Die stehen aber idR nicht auf den Benachrichtungskarten, sondern an der Seite recht hochkant eine, und die gehört NICHT der Postfilale/ Paketshop / Packstation sondern dem Boten!

Ansonsten erkläre mir mal, warum die Mitarbeiter Hotline mir das so sagt, und warum 5 verschiedene Kunden jeweils einer anderen Nummer auf der Karte Sendungen in EINER Filiale abholen? Dann müssten alle Kunden die gleiche Nummer haben, was aber NICHT so ist!

Alles, was ich hier geschrieben habe, kannst du selbstverständlich in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nachlesen.

Lese da besser selbst mal nach ;)

Ich wüsste jetzt sehr gerne, weshalb du deine Behauptungen nicht zunächst auf Richtigkeit prüfst.

Ich behaupte nichts, ich arbeite in der Branche (Früher Postfilialen, jetzt Postbank-Filialen, ein Tag bei der Post als Botin, kenne 3 DHL Boten Privat, etc.) und habe entprechend Fachkenntnisse.

Und, wo arbeitest Du? Offensichlich nicht in der Branche.

Wenn du weiterhin daran festhältst, dass meine Aussagen falsch sind, würde ich dich bitte, mir entsprechende Quellen zu nennen.

Google slbst, oder glaube einer langjährigen Mitarbeiterin.
Interne Daten darf ich nicht überreichen; das verstößt gegen den Arbeitsvertrag und hat Kündigung zur Folge. Mal davon abgesehen ist meine Hauptquelle neben der Mitarbeiter Hotline (für Kunden nicht erreichbar) eine interne "Datenbank", Informationsblätter, etc. (ebenfalls für Kunden nicht erreichbar). Ebenfalls Postboten und DHL Boten.

Überdenke in Zukunft doch bitte Deine Art und Weise, das geht so mal garnicht.

Weiter werde ich mich jetzt nicht mehr dazu äußern.

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heurekaforyou  24.11.2019, 01:10
@monara1988 Du möchtest wissen:
Wie kann man nur so wirr schreiben mit so viel sinnlosen Aussagen dazu?

Das ist einzig und alleine deine Meinung. Das du den Sinn meiner Aussagen nicht nachvollziehen kannst, dass es keinen gibt.

Von mir aus kannst du auch glauben, was du willst. Kein Problem!

Nur wenn du mir vorwirfst Stuss zu erzählen, lasse ich das nicht kommentarlos stehen.

Worum es in der Frage geht dürfte klar und deutlich sein.

Hatte vor paar Tagen einen Zettel von der deutschen Post DHL im Briefkasten, auf dem das übliche "sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, leider war es nicht möglich, Ihnen Ihre Sendung(en) heute persönlich zu übergeben."

FAKT IST: Die Sendung ist nicht auf dem Weg vom Absender zum Empfänger abhanden gekommen.

Wäre der Empfänger zu Hause gewesen, wäre alles in Ordnung gewesen. Richtig?

Du schreibst:

weil keine Versicherung (gegen Verlust/ Beschädigung/ Diebstahl) abgeschlossen wurde

und

Ich behaupte nichts, ich arbeite in der Branche (Früher Postfilialen, jetzt Postbank-Filialen, ein Tag bei der Post als Botin, kenne 3 DHL Boten Privat, etc.) und habe entprechend Fachkenntnisse.

Offensichtlich sind deine Fachkenntnisse unvollständig.

Man kann keine Versicherung abschließen - auch wenn dies ein durchaus genutzter Begriff beim Versand ist.

Tatsächliche handelt es sich um eine Schadensbeteiligung die beim DHL-Paketversand auf 500,- EUR beschränkt ist.

Eine Versicherung kommt aus rein rechtlichen Gründen schon nicht in Frage. Es müsste dann nämlich für jeden Versand ein ordentlicher Versicherungsvertrag (Police) geschlossen werden.

Eine Versicherung kann auch nicht einfach im Schadenesfall einen Teil regulieren. Da gibt es noch einiges, weshalb es hier nicht um eine Versicherung gehen kann.

Aber das nur am Rande.

Deine Empfehlung an mich:

Bei unversicherten Sendungen kann man nichts machen. Ganz doof gesagt: wenn weg dann weg.
Sollte man schon wissen wenn man seinen Mund so weit aufmacht ;)

Ist das so?

Ich denke, mir leisten zu können, den Mund auf zu machen.

Was nun folgt sind die Haftungsbestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Arbeitgebers!!

Der Inhalt sollte dir bekannt sein - in etwa ist es dass, was ich bereits erwähnt habe - von dir als Wahrheit jedoch nicht akzeptiert wurde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG BRIEF NATIONAL (AGB BRIEF NATIONAL)

Haftung(1) Die Deutsche Post haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassungzurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe(§ 428 HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Scha-den mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht aufdie nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Für Schäden, die auf das Verhaltenihrer Leute oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit die-se Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. Die DeutschePost haftet außerdem unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung derDeutschen Post oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht

Kannst du mir erklären, weshalb es auch jetzt wieder zu einer Kompetenzlücke kommen konnte?

Ich denke wir kürzen diese Kömödie einfach mal ab und zählen die Fakten zusammen:

  1. Die Büchersendung wurde nachweislich, erfolgreich bis zur Empfgängeradresse transportiert
  2. Da der Zusteller den Empfänger nicht persönlich antraf, wurde eine Benachrichtigungskarte hinterlegt.
  3. Der Empfänger hat vergeblich versucht, die Büchersendung in der Postfiliale abzuholen.

Für Schäden, die auf das Verhaltenihrer Leute oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit die-se Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.

(Quelle: AGB POST)

Überdenke in Zukunft doch bitte Deine Art und Weise, das geht so mal garnicht.

Vielleicht nimmst du dir diesen weisen Ratschlag zu Herzen. Das waäre schön!

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monara1988  24.11.2019, 09:10
@heurekaforyou

Ich lese mir diesen bestimmt Unsinn nicht weiter durch; ich habe besseres zu tun als beratungsresitenten Leuten wie Dir hier die Arbeit der Post/ DHL zu erkären. Du willst es nicht wissen, dann bitte. Glaub doch was Du willst XD

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Wenn Du gleich am selben Tag noch da warst, dürfte es daran liegen. Auf der Benachrichtigung steht deswegen auch immer, dass man erst am Folgetag die Sendung dort abholen kann.

Könnte das bei Dir der Grund gewesen sein?

Wenn man es nicht abholt, wird es ja wieder nach einer gewissen Wartezeit an der Versender zurück geschickt. Da könntest Du in ein paar Tagen vielleicht auch noch mal nachfragen.

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 23.11.2019, 07:55

Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich? Wenn das erst eben passiert wäre, dann würde ich wohl kaum Fragen. Lesen kann. Ich schon. Hier scheinen echt sonst nur kleine Kinder fragen zu stellen.. Zu deiner Info, der Zettel war am 16.11 im Briefkasten.

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monara1988  23.11.2019, 08:16
@AlquaidaDjango
Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich?

Du hast ja garkeine Ahnung wie viele dumme Leute hier, und auch in den Postfilialen unterwegs sind... XD So viele Leute können nicht lesen und nutzen die falschen Begrifflichkeiten... Also nimms nicht persönlich ;)

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diewoelfin0815  23.11.2019, 08:16
@AlquaidaDjango

Und woher sollen wir derartige Details bitteschön wissen??? Sorry, dass man Dir helfen will, mit Denkanstößen, die so mancher im Eifer des Gefechts schlichtweg übersieht!

Vielleicht solltest Du besser vorher mal über Deine "bescheidenen" Kommentare nachdenken, bevor Du sie schreibst!

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diewoelfin0815  23.11.2019, 09:02
@AlquaidaDjango
Zu deiner Info, der Zettel war am 16.11 im Briefkasten.

Und zu Deiner Info: das beantwortet immer noch nicht die zuvor gestellte, in diesem Fall ggf. entscheidende Rückfrage, wann Du bei der Postfiliale warst! Noch am selben Tag, an dem du den Zettel im Briefkasten hattest oder erst am Folgetag bzw. später.

Aber ehrlich gesagt interessiert mich die Antwort mittlerweile auch nicht mehr...

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AlquaidaDjango 
Fragesteller
 24.11.2019, 00:49
@diewoelfin0815

Naja, schalte einfach mal dein Gehirn ein. Wenn auf den Karten von der Post immer steht "erst am Folgetag" werde ich dann am selben Tag hingehen oder am nächsten Tag. Und ich brauch nicht 3 Leute die mir schreiben, dass der Brief/das Paket vllt noch unterwegs sein könnte. Darauf kann jeder Mensch, denke ich, von selbst kommen.

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Wenn es Dhl war, dann steht doch die Adresse da auf dem gelben Zettel

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 23.11.2019, 04:50

Ließ doch mal den zweiten Absatz ;)

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monara1988  23.11.2019, 08:19
@GencAdam
Vielleicht ist das Paket

Es ist eine Warensendung, hat der FS doch geschrieben.

wieder zurück zum Absender geschickt worden

Das geschieht erst nach 7 Werktagen.

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