Brach legung Landwirtschaftlicher Flächen?

2 Antworten

Brache bedeutet nicht Dauergrünland, jedoch kann Ackerland welches nicht zumindest regelmäßig umgebrochen wird nach 5 Jahren den Grünlandstatus erlangen.

Was meinst du jetzt mit privater Nutzung? Du kannst darauf hinwirken, daß die Gemeinde das Flächenstück als Bauland ausweist, was jedoch im Außenbereich wenn überhaupt nur bedingt möglich ist.

Bushcraft975 
Fragesteller
 18.09.2021, 11:22

Es ist ein Wald und Wiesen Grundstück welches nie zur landwirtschaftlichen Nutzung gedacht war eher als Wochenend Garten gedacht.

Mit privater Nutzung meine ich das ich es gerne wieder so nutzen würde wie es mal gedacht war als Ort zum entspannen Bzw Freizeitgrundstück.

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tryanswer  18.09.2021, 11:37
@Bushcraft975

Da geht gerade alles durcheinander. Zunächst einmal liegt das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes, wenn nicht - sprich im Außenbereich, gibt es kein Freizeitgrundstück. In dem Fall handelt es sich immer (mit ganz wenigen Ausnahmen) um land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Der Wald ist ziemlich einfach. Es handelt sich um Wald. Bei der Wiese ist die Sache unklar, entweder es handelt sich dabei um eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Dauergrünland) oder um einen unbestockten Holzboden (also auch Wald).

In beiden Fällen kannst du dort als Eigentümer deinen Freizeitaktivitäten uneingeschränkt nachgehen. Das einzige was du nicht ohne weiters machen darfst, ist eine Nutzungsänderung. D.h. du darfst nicht einfach den Wald abholzen und ihn als Grünland oder Acker nutzen. Grünland in Acker zu verwandeln ist grundsätzlich möglich aber mit Auflagen verbunden (in erster Linie geht es dabei um Ausgleichsflächen). Was auch oder nur im begrenztem Umfang möglich sein wird, ist es Bauwerke zu errichten.

Abgesehen von den genannten Einschränkungen und dem Vorbehalt, daß es sich dabei nicht um ein Schutzgebiet handelt, steht dir die Nutzung frei. D.h. du kannst dort Zelten, grillen, Motorcross fahren usw. wie du lustig bist.

PS: habe gerade deinen Namen gelesen - Bushcraft in all seinen Facetten ist in jedem Fall möglich.

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Bushcraft975 
Fragesteller
 18.09.2021, 12:02
@tryanswer

Die Sache ist nur das ich gerne auf dieser Fläche für die Bushcraft Projekte auch gerne einige Bäume fällen würde. Also nicht komplett roden und auch nicht in einen Acker verwandeln. Kann ich die Bäume ohne weiteres fällen oder muss ich das mit dem zuständigen Förster absprechen?

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tryanswer  18.09.2021, 12:12
@Bushcraft975

Grundsätzlich gilt, daß du in deinem Wald auch Bäume fällen darfst. Nun geht aus den Waldgesetzen hervor, das ein Wald zweckbestimmt, ordentlich und nachhaltig bewirtschaftet werden soll. Es macht also als Waldbesitzer durchaus Sinn sich mit den Grundlagen des Waldbaus zu beschäftigen - ein Förster kann dabei durchaus hilfreich sein. Wenn du innerhalb diese Rahmens dann einzelne Bäume nach eigenem ermessen entnimmst, ist dagegen nichts einzuwenden.

Und nur der Vollständigkeit halber: Auch wenn es in dem Fall nicht vorgeschrieben ist - Arbeitsschutz beachten.

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Deine Schilderung ist sehr ungenau. Wer hat was gemacht?

Es kann nicht einfach ein fremder Landwirt die Nutzungsübernahme für die Fläche machen ohne mit Euch ein Pachtverhältnis einzugehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – UNI, langj. Berufserfahrung
Bushcraft975 
Fragesteller
 18.09.2021, 11:26

Die Fläche wurde von meiner Großmutter (Besitzerin) brach gelegt da diese Fläche lange nicht mehr genutzt wurde.

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Bioexperte  18.09.2021, 11:29
@Bushcraft975
bei dieser vor kurzem die Landwirtschaftliche Nutzung angemeldet wurde

Es bleibt unklar. Wer hat was wo?

Denkbar wäre z.B. dass ein benachbarter Landwirt (illegalerweise) die Fläche kleingeschlegelt hat und sie nun zur Wiesennutzung im Mehrfachantrag angibt.

Es könnte aber auch sein, dass eine Naturschutzbehörde die verwilderte Fläche nicht duldet und weil ihr auf Auforderungen nicht tätig wurdet, die Fläche selbst gemulcht hat. Dann werdet ihr eine Rechnung kriegen.

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Bushcraft975 
Fragesteller
 18.09.2021, 11:42
@Bioexperte

Die Fläche wurde von der Besitzerin brach gelegt da sich um die Fläche lange nicht mehr gekümmert wurde.

Auf der Fläche wurde weder von der Naturschutzbehörde noch einem benachbarten Landwirt etwas gemacht da diese Fläche nicht befahrbar ist. Es ist immer noch verwildert was ich aber gerne ändern würde.

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Bioexperte  18.09.2021, 11:46
@Bushcraft975

"Brach legen" ist kein offizieller Grundstücksstatus.

Du kannst jederzeit das Grundstück "aufräumen" ohne Anträge zu stellen.

Aber da es wohl im Außenbereich liegt, kannst du keine Gebäude errichten.

Wenn du nur unauffällige Nutzung betreibst, d.h. Liegestühle aufstellst und wieder abbaust, dann dürfte das geduldet werden.

Es hat keine Chance zu beantragen, im Außenbereich ein Freizeitgrundstück mit Gartenhäuschen, Schaukeln, Gartenmauern usw. zu schaffen.

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Bushcraft975 
Fragesteller
 18.09.2021, 11:52
@Bioexperte

Mich dort einzurichten war nie mein Plan da das Grundstück am anderen Ende meines Wohnortes liegt.

mein Plan ist es dort Bushcraft Projekte mit den dort vorhandenen Baumaterialien zu machen.

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Bioexperte  18.09.2021, 11:58
@Bushcraft975

Der Nichtlandwirt darf im Außenbereich gar nichts bauen, nicht mal einen Zaun errichten. Mit gewissen Duldungen kannst du aber rechnen, z.B. ein Baumhaus bauen, Knotentaue von Ästen runterhängen.

Der offizielle Weg ist immer, über die Gemeinde Baugenehmigung einzuholen. Hier spricht aber das Landratsamt mit sowie etliche Träger öffentlicher Belange wie Forstamt und Wasserwirtschaftsamt.

Bei dieser Behördenzusammenwirkungen scheitern meist "unnötige Projekte".

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Bushcraft975 
Fragesteller
 18.09.2021, 12:13
@Bioexperte

ja so eine Art baumhaus oder ähnliches war auch gedacht. Und durch die Lage Aufem Dorf mitten in der wallachei kennt man die umliegenden Landwirte welche nichts sagen werden;)

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Bioexperte  18.09.2021, 12:17
@Bushcraft975

Es gibt "Naturschutz-Streifen", das sind Angestellte des Landratsamtes, die durch die Gegend gehen und Verstöße melden.

Weiterhin gibt es Forstbeamte, denen so was auffällt.

Die meisten von uns kennen Verstöße im Außenbereich, die aber vieljährig gutgehen, weil es den Beteiligten nicht der Mühe wert ist, Krach zu schlagen.

Wenn man also etwas Dubioses im Außenbereich macht, muß man in Kauf nehmen, es abreißen zu müssen und ein mäßiges Bußgeld im Bereich 100 € tragen zu müssen.

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Bushcraft975 
Fragesteller
 18.09.2021, 11:32

Da es aber ein super schönes Wald und Wiesen Grundstück ist würde ich es gerne als eine Art Freizeit Grundstück nutzen. deswegen die Frage ob man diese Fläche für private Nutzung ummelden kann?

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Bioexperte  18.09.2021, 11:36
@Bushcraft975

Offensichtlich existiert kein landw. Betrieb mehr. Und offensichtlich liegt die Nutzungsaufgabe so lange zurück, daß das kein Thema mehr fürs Finanzamt ist (Entnahmegewinn).

D.h. du kannst und solltest das verwilderte Grundstück in Ordnung bringen und brauchst und solltest an niemand Meldung machen um nicht schlafende Hunde zu wecken.

Wenn allerdings das Grundstück den Status "Wald" hat, d.h. viele Waldbäume hat und von Forst umschlossen ist, dann könnte die Forstbehörde aktiv werden und das "Roden" untersagen.

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Bioexperte  18.09.2021, 11:40
@Bioexperte

P.S. Möglicherweise geht es dir um die Thematik "Wochenendhäuschen errichten".

Das Grundstück wird sicher im "Außenbereich" liegen. Da hast du mit einem Wochenendhäuschen keine Chance.

Aber viele Grundbesitzer machen eine dichte Hecke drum rum und stellen einen Wohnwagen auf, den man auch weiterziehen kann.

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