Bis zu welchem Grad darf die Bundesrepublik Deutschland..?

5 Antworten

Gemäß Artikel 18 und 21 könnte der Staat gegen Feinde der Verfassung vorgehen.

Folter und Tötung würde aber ebenfalls gegen die Verfassung verstoßen, das sollte eigentlich jeder wissen.

Rotgesicht90  20.01.2024, 21:05

Guantanamo....so wie unsere ""Freunde"" die USA

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Nofear20  21.01.2024, 07:04
@Rotgesicht90

Da waren die Amerikaner auf einem üblen Weg. Aber hier ging es ja um Deutschland.

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Naja, zunächst einmal müsste ein Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung festgestellt werden.

Haft wäre in extremen Fällen denkbar.

Folter oder gar Tötung wäre in jedem Fall rechtswidrig.

Auweia.... schlag doch mal im Grundgesetz nach... Da gibt es ein paar Paragraphen, die unveränderlich sind und an die man sich auch beim allerletzten Terrorgesocks halten muss.

Folter und Tötung wird nicht vorkommen... Haftstrafen sind möglich, wenn man gegen gewisse Gesetze verstößt.

Die Demokratie kann ein Parteiverbot erwirken als Schutzmaßnahme und gegen Einzelpersonen können Grundrechtsprivilegien entzogen werden (Art. 18 GG)

Julius564 
Fragesteller
 17.01.2024, 14:04

Also könnten doch ein personen deshalb getötet werden wenn dieser Art. 18 GG in Kraft tritt und er somit seine Rechte verliert, der Gesellschaft schadet und keinerlei Nutzen bringt und deshalb zum Schutze und wohne des deutschen Volkes hingerichtet werden muss

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ShadowTaking  17.01.2024, 14:05
@Julius564

Nein, kann man nicht! Art. 1 GG gilt immer noch sowie die körperliche Unversehrtheit.
Er verliert nicht alle Rechte um Gottes Willen!

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Julius564 
Fragesteller
 17.01.2024, 14:07
@ShadowTaking

Also kann Artikel eins von Artikel 18 nicht außer Kraft gesetzt werden

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ShadowTaking  17.01.2024, 14:10
@Julius564

Nein, da gilt die Unveränderlichkeitsklausel, zudem ist Art. 1 geschützt und kann nicht außer Kraft gesetzt werden!

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Oponn  17.01.2024, 14:16
@Julius564

Lies doch einfach den Artikel. Da steht drin, was geht.

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Jura17  17.01.2024, 16:25
@Julius564

Richtig Artikel eins kann nicht geändert werden aufgrund der ewigkeits Klausel

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Art. 18 Grundgesetz soll gegen den AfD-Mann Höcke angewendet werden. Der hat gefordert, Kulturfremde sollen aus Deutschland ausgewiesen werden. Die Frage ist, ob diese Forderung, die er auf der Basis des Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) geäußert hat, als Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu werten ist. Das wäre erst der Fall, wenn Höcke mit Gleichgesinnten und mit entsprechenden Plakaten, auf denen obige Parolen stehen, aufmarschiert und also aktiv gegen das Recht eines Deutschen (mit deutschem Pass), sich als Deutscher hier im Lande zu betätigen, vorgeht. Eine bloße Meinungsäußerung dürfte hier nicht ausreichen.

Art 21 Abs.2 - hier heißt es: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Die AfD bzw. ihre Vertreter erkennen, soviel ich weiß, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD an. Sie müssten außerdem, wie auch im Art 18 GG gesagt, aktiv tätig werden (darauf ausgehen), d.h. z.B. durch entsprechende Aufmärsche mit Parolen in Erscheinung treten usw. Bloße Meinungsäußerungen Einzelner reichen nicht aus.

Allerdings müssten statt der AfD die Grünen und die SPD + die FDP gemäß Art. 21 Abs. 2 verboten werden. Die genannten Parteien gefährden nämlich durch ihre Asyl- und Flüchtlingspolitik „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland“. Alles liegt im Argen, das Schulsystem funktioniert nicht mehr, eine Vielzahl von Brücken kann nicht repariert werden, da Geld überwiegend für Flüchtlinge oder das Klima ausgegeben wird, die Wirtschaft geht den Bach hinunter, der Wohnungsbau stagniert, die ankommenden Flüchtlinge können also nicht mehr untergebracht werden. Von allen Ministerpräsidenten wird ständig gesagt, das Limit sei erreicht, die Länder könnten weitere Flüchtlinge, die immer noch einströmen, nicht mehr aufnehmen. Deutsche Bürger mussten schon ihre Wohnungen räumen und den Flüchtlingen Platz machen. Die Flüchtlinge und Migranten kaufen unsere Apotheken leer, belasten über die Gebühr unsere Kliniken, wo sie sich behandeln lassen, ohne dass ein Notfall bei ihnen vorliegt. Den Einheimischen fällt es zunehmend schwer, einen Arzttermin oder einen Kliniktermin zu bekommen. Die Co-Vorsitzende der Grünen hat jetzt (bei Lanz) gesagt, die anderen Länder der EU müssten einen Teil der Flüchtlinge aufnehmen; daran halten die Grünen seit Jahr und Tag stur fest, aber seit Jahr und Tag ist absolut sicher, dass diese Länder der EU keine Flüchtlinge von Deutschland aufnehmen.

Aus allem, was ständig in den Nachrichten und in der Politik beredet wird, geht hervor, dass die Regierung bzw. die Grünen Deutschland immer tiefer in den Abgrund steuern. Damit ist der Tatbestand des Art. 21 Abs. 2 „Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland“ gegeben. Wenn dies das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, müssen die Minister und Beamte der Bundesregierung mit Polizeigewalt aus ihren Ämtern entfernt werden und Neuwahlen müssen anberaumt werden. 

Woher ich das weiß:Recherche

Das ist im Grundgesetz nachzulesen. Alles frei verfügbar.

Dein letzter Absatz zeugt nicht von ausgeprägter Intelligenz bzw Allgemeinwissen, find ich.

Oder war das Spaßig / Satirisch gemeint?

Julius564 
Fragesteller
 17.01.2024, 14:41

Wieso ?

Das Grundgesetz kann durch Art. 18 GG außer Kraft gesetzt werden

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Inilein2  17.01.2024, 15:22
@Julius564

Ja na klar. Aber dann wird noch lange nicht Deine Menschenverachtende, Rassistische Tötungs- un Folter-Fantasie befriedigt werden.

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