AFD in Thüringen, Sachsen-Anhalt und nun auch Sachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft - nun gleiches Schicksal wie NPD?

4 Antworten

Der Verfassungsschutz, der von Altparteienanhängern durchsetzt ist und von einem CDU Mitglied geführt wird.

Kannste dir nich ausdenken😄😆

Kleosa 
Fragesteller
 08.12.2023, 22:03

meinst du politische Beamte ? Wo ist da die Neutralität/ Überparteilichkeit ? meinst du die sind fähig bipolar zu sein (janusköpfig) ?

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Gesichert rechtsextrem ist nicht mit Verfassungsfeindlichkeit gleichzusetzen.

Im Übrigen traue ich diesem vom Innenministerium abhängigen Verfassungsschutz nicht über den Weg. Seine ganzen „Einschätzungen“ sind mir an der Wahlurne egal - er kann die AfD auch als „Super-Duper-Kramer-Faeser-gesichert-rechtsextrem“ betiteln und trotzdem wäre das den meisten ihrer Wähler egal.

Das gleiche Schicksal droht der AfD allein schon deshalb nicht, weil sie den Umfragen nach stärkste Partei in Ostdeutschland und zweitstärkste im Bund ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wähler der AfD
Kleosa 
Fragesteller
 08.12.2023, 21:52

die NPD wurde links liegen gelassen, weil keine politische Relevanz, aber bei der AFD sieht das nunmehr anders aus

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MaxMusterman249  08.12.2023, 21:55
@Kleosa

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD würde ein ähnliches Dilemma wie beim Landrat von Sonneberg provozieren.

Entweder sie besteht es (was anzunehmen ist) und damit wäre das liebste Argument der anderen Parteien schlagartig wertlos oder sie wird verboten und damit die gegenwärtig zweitbeliebteste Partei Deutschlands.

Die etablierten Parteien werden dieses Risiko scheuen und lieber den momentanen Schwebezustand beibehalten.

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Die Hürden für ein Parteiverbot sind sehr sehr hoch und das ist auch richtig so. Die AfD kann nicht so einfach verboten werden. Eventuell aber einzelne Landesverbände.

Kleosa 
Fragesteller
 08.12.2023, 21:59

Die FDGO ist ein Grundpfeiler des deutschen Staatswesens. Sie umfasst die folgenden Grundsätze:

  • Demokratie: Das Volk ist die Quelle der Staatsgewalt.
  • Rechtsstaat: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Menschenwürde: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  • Toleranz: Alle Menschen haben das Recht auf freie Meinungsäußerung und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Eine Partei kann verboten werden, wenn sie einen dieser Grundsätze ablehnt oder bekämpft. Dies ist der Fall, wenn die Partei

  • **die Gewaltenteilung ablehnt und stattdessen eine Diktatur oder eine andere autoritäre Regierungsform anstrebt.
  • **die Menschenrechte oder die Menschenwürde missachtet.
  • **die Demokratie oder den Rechtsstaat bekämpft.

Ein Parteiverbot ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Parteimitglieder. Deshalb ist es nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des Artikels 21 Absatz 2 GG eindeutig erfüllt sind.

Ein Parteiverbotsverfahren wird vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durchgeführt. Das BVerfG kann ein Parteiverbot nur dann aussprechen, wenn es die Partei in einem öffentlichen Verfahren angehört hat und die Voraussetzungen des Artikels 21 Absatz 2 GG eindeutig erfüllt sind.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden bisher nur zwei Parteien verboten:

  • Sozialistische Reichspartei (SRP): Die SRP wurde 1952 verboten, weil sie die Wiederauferstehung des NS-Staates anstrebte.
  • Komitee zur Erhaltung der Deutschen Nation (KDEN): Die KDEN wurde 1956 verboten, weil sie die FDGO bekämpfte und die Wiedervereinigung Deutschlands auf Grundlage des Nationalsozialismus anstrebte.
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MsStrawbe  08.12.2023, 22:35
@Kleosa

Sorry, fass dich kurz. Das lese ich mir bestimmt nicht durch.

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Ein Widerspruch in sich! Entweder Verfassungsfeindlich und ein Verbot oder in ein paar Jahren wird die AFD an die Macht kommen. Ich weis nicht was das herumeiern so soll? Anmerkung: Es wird ja der AFD es auch leicht gemacht: Diese Politiker der Ampel sollten sofort im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Mit diesen Unfragergebnissen kann man nicht das Volk vertreten.