Sollten Politiker zu TV-Duellen eingeladen werden, deren Parteien/Landesverbände vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Ja! 58%
Nein! 32%
Ich weiß es nicht! 5%
Was anderes.... 5%
lesterb42  21.04.2024, 13:11

vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden?

Was bedeutet denn das? Sollte nicht der Wähler entscheiden wer in die Parlamente kommt?

Jannis956 
Fragesteller
 21.04.2024, 13:12

Bist du dumm?

lesterb42  21.04.2024, 13:12

Nein. Warum beantwortest du nicht meine Frage?

Jannis956 
Fragesteller
 21.04.2024, 13:18

Weil die nicht gesendet wird

lesterb42  21.04.2024, 13:19

Doch wird sie. Kannst auch auf Antworten umschwenken, wenn der Platz nicht reicht.

Jannis956 
Fragesteller
 21.04.2024, 13:20

Dann bin ich wohl dumm

lesterb42  21.04.2024, 13:21

Das ist dann etwas eindimensional.

Jannis956 
Fragesteller
 21.04.2024, 13:21

Ok ich bin dumm

3 Antworten

Ja!

Damit nicht sofort auffällt, dass es in diesen Diskussionsrunden so kontrovers zugeht wie auf einem SED-Parteitag in den frühen Siebzigern.

Ja!

Solange sie nicht verboten ist und sie über eine relevante Wähleranzahl verfügt, JA! (Wer schlau ist, stellt sie dann bloß)

Ja!

Über die Relevanz politischer Meinungen entscheiden die Bürger und keine Behörden.

ArnoldBentheim  21.04.2024, 19:00
Über die Relevanz politischer Meinungen entscheiden die Bürger

Die Beurteilungskriterien, welche "Relevanz" einer politischen Ansicht zukommt, sind im Grundgesetz, unserer Verfassung, festgelegt.

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woflx  21.04.2024, 21:05
@ArnoldBentheim

Das Grundgesetz legt die Bedingungen des Regierungshandelns fest, aber nicht die Relevanz von Meinungen.

Beispielsweise sind Bestrebungen zur Abschaffung des Föderalismus zwar verfassungswidrig, entsprechende Forderungen können aber durchaus eine legitime Meinungsäußerung sein. Eine Partei, die solche Forderungen erhebt, kann zwar nicht in Regierungsverantwortung kommen, trotzdem ist deren Meinung möglicherweise hilfreich im politischen Diskurs, um Schwächen in der Ausgestaltung des Föderalismus aufzudecken.

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ArnoldBentheim  23.04.2024, 14:36
@woflx
Beispielsweise sind Bestrebungen zur Abschaffung des Föderalismus zwar verfassungswidrig, entsprechende Forderungen können aber durchaus eine legitime Meinungsäußerung sein...

Sicher. Aber sie haben keinerlei realpolitische "Relevanz", gerade weil sie verfassungswidrig sind! Ob diese "Forderungen" noch als "legitime Meinungsäußerung" durchgehen können, gerade dann, wenn sie öffentlich verkündet werden, würde wohl ein Gericht beurteilen.

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