Bin noch nicht umgemeldet: woher kennt die GEZ meine neue Anschrift?

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Die Rundfunkanstalten dürfen nach § 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine Adressdaten privater Personen im Adresshandel oder sonstwo ankaufen. Dagegen erhalten sie vom EMA über jeden Umzug eine Info.

Nachdem du dich aber beim EMA noch nicht umgemeldet hast, kann insoweit keine Info an den Beitragsservice gelangt sein. Also handelt es sich um ein im Moment nicht lösbares Rätsel.

Nach § 11 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besitzt der Beitragsservice aber eine behördliche Datenschutzbeauftragte. An die solltest du dich mit deiner Frage wenden: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Behördliche Datenschutzbeauftragte, 50656 Köln. Sie wird dir die Antwort geben.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist aber letztlich die für dich zuständige Landesrundfunkanstalt. Daher kannst du dich auch an den Datenschutzbeauftragten deiner Landesrundfunkanstalt wenden. Das wird dann aber etwas länger dauern, weil er erst beim Beitragsservice rückfragen muss.

 

 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt mehrere Möglichkeiten. Aber am Wahrscheinlichsten erscheint mir, dass die Post doch deine Adresse weiter gegeben hat, obwohl du das untersagt hast. Man kann nicht kontrollieren ob sie sich daran halten oder nicht.

Hat der Vermieter da evtl. seine Finger im Spiel? Nur eine Vermutung.

…woher kennt die GEZ meine neue Anschrift?

Da gibt es genug Möglichkeiten:

"Die zuständige Landesrundfunkanstalt verarbeitet für Zwecke der Beitragserhe­ bung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag be­ steht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis der betroffenen Person. Öffentliche Stellen im Sinne von Satz 1 sind solche, die zur Übermittlung der Daten einzelner Inhaber von Wohnungen oder Betriebsstätten befugt sind. Dies sind insbesondere Meldebehörden, Handelsregister, Gewerberegister und Grundbuchämter. Nichtöffentliche Stellen im Sinne von Satz 1 sind Unternehmen des Adresshandels und der Adressverifizierung."

Quelle: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Woher ich das weiß:Recherche

Fehlt da das Wörtchen "nicht", so am Schluß?

Einzige mir sichtbare Möglichkeit: der Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post. Hier habe ich aber ausdrücklich die Option abgewählt, dass Absendern meine neue Adresse "?" mitgeteilt wird.

Renick  29.08.2021, 17:30

Nein, es steht ja "abgewählt" davor, nicht gewählt

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