Mache ich mich strafbar wenn ich umgezogen bin und meine Wohnadresse vergessen habe mich beim Anwohnermeldeamt umzumelden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wäre eine Ordnungswidrigkeit. Keine Straftat.

Adress - An- und Ummeldungen sind immer kostenfrei. Für was hast du denn 12 € gezahlt?

Natrixx 
Fragesteller
 04.05.2021, 11:10

Die 12€ waren die ummelde Gebühren des Eineohnermeldeamts wo ich ein kurzes Formular zum Ummelden ausfüllen musste und dann kurz ein Sticker auf mein Perso geklebt wurde.

Vielleicht kostet das auch nur in Hamburg was ://?

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Juristexperte  04.05.2021, 12:06
@Natrixx

Du hast doch hoffentlich eine Quittung davon?

Habe mich schon diverse male umgemeldet. In zwar nur 2 Städten. Aber da war es immer kostenlos. Zuletzt am 19.04.2021 .

Hier steht etwas von 12 € . Tatsächlich. Aber eine Rechtsgrundlage dazu finde ich nicht.

https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11405026/#:~:text=12%20EUR%20pro%20vollj%C3%A4hriger%20Person,ohne%20Kinder%20mit%20denselben%20Umzugsdaten).

Hier steht etwas von 10 € . Leider wie bei so vielen Seiten ohne jeden Verweis auf eine Rechtsgrundlage.

https://www.aroundhome.de/umzug/umzug-ummelden/#was-kostet-die-ummeldung

https://umziehen.de/an-ab-ummelden/wohnsitz-anmelden-192

https://www.umzugsportal.de/umzugstipps/wohnsitz-ummelden/#wohnsitz-ummelden-kosten-fristen-und-regeln-fuer-die-ummeldung

Mehrere Seiten führen Gebühren aus. Aber nirgends steht etwas von einer Rechtsgrundlage. Das Bundesmeldegesetz gibt dazu keine Auskunft.

Endlich! Ich habe was gefunden. Wenn man seine Adresse auf dem Personalausweis ändern - sich also ummelden möchte -, dann dürfen die Einwohnermeldeämter keine Gebühren erheben. Niemals.

Paragraf 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung. In Verbindung mit § 19 Absatz 1 der Personalausweisverordnung.

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__19.html

Ich glaube es einfach nicht, dass es Einwohnermeldeämter gibt, die entgegen des Gesetzes handeln. Bei Banken und anderen Behörden ist das Standard. Aber bei Einwohnermeldeämtern? Was zum?

Bitte schreibe mir das du die Quittung über die 12 € hast. Bitte! Ohne die hast du keine Chance.

Hast du sie, dann setzt du ein Schreiben an dein zuständiges Einwohnermeldeamt auf. Mit deinem vollen Namen, deiner vollen Anschrift, deinem Geburtsdatum, deine Bank-IBAN, und der kurzen Nummer deines Personalausweis.

Zudem fügst du eine Kopie der Quittung der 12 € bei.

Schreibst das du dich am .. .. 2021 umgemeldet hast, und dafür 12 € berechnet wurden. Das dies nach § 1 Absatz 1 Personalausweisgebührenverordnung, in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Personalausweisverordnung unzulässig ist.

Das das Einwohnermeldeamt unverzüglich binnen 10 Tagen ab Zustellung deines Schreibens, die 12 € auf dein Bankkonto erstatten soll.

Das sie ferner ab sofort die Erhebung der Gebühren bei Adress-Ummeldungen zu unterlassen hat. Und bis zum 31.12.2021 sämtliche dieser Gebühren rückwirkend jeden Betroffenen bis zum 01.01.2018 von sich aus erstatten soll ( §§ 195 und 199 BGB ) .

Das sich die Mitarbeiter und der Bürgermeister ( der diese Gebührenerhebung genehmigt, bzw. erst ins Leben gerufen hat ) des gewerbsmäßigen Betruges strafbar gemacht haben.

Natürlich noch unterschreiben. Und möglichst in den Hausbriefkasten am Einwohnermeldeamt einwerfen, wenn dir das nicht zu weit oder zu umständlich ist. So sparst du das Porto.

Ich glaub das einfach nicht, was hier abgeht. Das ist so dreist und krank.

Bitte nenne mir das konkrete Einwohnermeldeamt. Zum Beispiel Hamburg-Altona. Dann rufe ich da mal an und mache der ihre Vorgehensweise öffentlich. Und stelle Strafanzeige.

Warne alle deine guten Freunde und Bekannten davor. Vielleicht schreibst du dem Bürgermeister persönlich. Lädt er dich ein - niemals alleine hin gehen. Der möchte dir nur Honig um den Mund schmieren, und keine negative Presse.

Werde mich noch nach anderen Einwohnermeldeämtern erkundigen, ob die auch solche Ummelde-Gebühren erheben.

Das kam mir bei dir von Anfang an komisch vor, als du das mit den 12 € geschrieben hast. Ich glaube es einfach nicht. Und ich habe schon sehr viel Dreistes erlebt.

Wenn du dich zu spät ummeldest, oder eine Schein-Ummeldung vorgenommen hast, dann kann selbstverständlich ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt werden.

Aber hier geht es ja erst einmal darum, dass dein Einwohnermeldeamt generell Gebühren für Ummeldungen verlangt. Und diese absolut unzulässig sind.

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Natrixx 
Fragesteller
 04.05.2021, 14:19
@Juristexperte

Vielen Dank, für deine sehr ausführliche Rückmeldung. Bedauerlicherweise hatte ich die Quittung gleich danach weggeworfen. 

Ich hatte einen Termin im Kundenzentrum Hamburg-Mitte. Dort wurde man mitten im Gespräch dazu aufgefordert zum Automaten 2 Zimmer weiter diesen Geldbetrag zu zahlen.

Meine Freundin hatte auch erzählt das sie einen Geldbetrag von 12 Euro zahlen musste und sie ging zum Bezirksamt Eimsbüttel. Zudem schrieben mir andere zu meiner neusten Frage auf dieser Plattform ("Kostet in Hamburg bei jedem Einwohnermeldeamt eine Ummeldung des Wohnsitz was?"), dass sie es als völlig normal empfinden würden, was ich allerdings auch hinterfrage.

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Juristexperte  04.05.2021, 14:27
@Natrixx

Interessant. Genau da habe ich es in den letzten 2 Stunden mehrmals probiert anzurufen. Dort und auch bei jedem anderen Einwohnermeldeamt in Hamburg ist ja telefonischer Totentanz. Da ist ja mal so gar keine Erreichbarkeit gegeben.

Habe auch noch bei anderen Einwohnermeldeämtern in Deutschland angefragt und werde das weiter tun. Bisher noch kein Treffer in dem Sinne, dass Gebühren verlangt werden.

Ich weiß nur das Gebühren verlangt werden, wenn man gleichzeitig auch sein Kfz ummelden möchte. Was ich nicht verstehe, wenn man innerhalb der gleichen Stadt umzieht. Was sollen denn da für Gebühren anfallen?

Hamburg-Mitte und Elmsbüttel. Das merke ich mir mal vor. Der ihre eventuellen Gebührensatzungen stehen auf jeden Fall nicht über der Personalausweisgebührenverordnung.

Sehr viele Nutzer vermischen hier ( bewusst ) Moral mit Recht, und/oder sind immer auf der Seite des Staates. Das ist widerlich und inkompetent.

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Juristexperte  04.05.2021, 15:11
@Natrixx

Habe jetzt mit einer sehr netten und freundlichen Mitarbeiterin vom Einwohnermeldeamt Hamburg-Mitte sprechen können.

Sie bestätigte das man in Hamburg für die bloße Ummeldung 12 € verlangt. Dabei sagt sie erstaunlich differenzierend, dass sie das auch für zu hoch hält. Und das sie kein anderes Bürgeramt kenne, was dafür Gebühren verlangt.

Ihr war bekannt, dass das wohl Berlin früher gemacht habe. Es nun dort aber seit Jahren nicht mehr so sei.

Sie verwies auf die Gebührenordnung Hamburgs.

https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/hh/gebg_ges.htm

Da geht für mich aber nicht hervor, dass man für die Leistung des ummeldens Gebühren verlangen darf.

Ich habe noch das Gebührengesetz gefunden.

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-GebGHA1986pP3

Die Frage die sich mir hier stellt, ob Städte oder Kommunen grundsätzlich befugt sind, derartige Gebühren erheben zu dürfen. Wo es doch fast alle anderen nicht machen.

Interessant dazu ist noch:

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/321319/verordnung-rechtsverordnung#:~:text=Gesetze%20werden%20vom%20Parlament%2C%20der,wie%20Gesetze%20umgesetzt%20werden%20sollen.

Demnach dürfte keine Stadt für die Ummeldung einer Wohnung verlangen. Meine Rechtsauffassung.

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Natrixx 
Fragesteller
 04.05.2021, 17:36
@Juristexperte

Oh das ist ja echt interessant und wirklich eine Schande das wir hier in Hamburg so ziemlich die einzigen sind, die Gebühren für so was zahlen müssen. Meine Situation ist da nun sehr ungünstig, da ich ja durch private Umstände gar nicht in die Versuchung kam, das zu nutzen wofür ich jetzt beim Amt doppelt zahlen muss... Nun ja das ist halt persönliches Pech 🙁.

Vielen Dank für deine Bemühungen. Sehr vorbildlich.

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Juristexperte  04.05.2021, 17:38
@Natrixx

Ich danke dir.

Leider ärgert mich das Ganze sehr, da ich nicht weiter gekommen bin. Hoffe das mehrere Betroffene vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen.

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In Deutschland besteht laut Bundesmeldegesetz eine allgemeine Meldepflicht des Wohnortes (§17 BMG). Dieser muss dem zuständigen Einwohnermeldeamt nach einem Umzug in der Regel innerhalb der ersten zwei Wochen mitgeteilt werden.

Sollte diese Frist um ein paar Tage versäumt werden, sind die Behörden meist kulant, bei längerer Fristüberschreitung kann das Einwohnermeldeamt Ordnungsgelder von bis zu 1.000 Euro verhängen.

Und da ich an meiner gemeldeten Adresse nie meinem Namen am Briefkasten hatte frage ich mich wo die Briefe kommen wenn man da nichts drann stehen hat und welche Briefe das sein könnten.

Es können Briefe ankommen, z. B. von Firmen, Ämter oder Privatpersonen denen du die betreffende Adresse mitgeteilt hast.

Allerdings werden/wurden diese Sendungen als unzustellbar an den Absender zurückgeschickt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Juristexperte  04.05.2021, 00:42

Warum fragst du nicht wegen der in der Frage vorkommenden 12 € nach? Da kann ja was nicht stimmen.

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lilatrudi  04.05.2021, 08:22
@Juristexperte

Sorry, wußte nicht dass das Pflicht ist. Nur gut, dass du nachgefragt hast.

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Ob du da gewohnt hast oder nicht, musst du dort nicht sagen. Jedoch musst du dich tatsächlich um ein Termin bemühen und dich wieder auf deine jetzige Adresse ummelden.

Natrixx 
Fragesteller
 03.05.2021, 22:49

Jab das weiß ich, weißt du ob das einfach und kostenfrei per Telefon vereinbart werden kann weil ich ja nur meine vorherige Adresse wieder haben möchte.

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istdochegal1996  04.05.2021, 07:12
@Natrixx

Du kannst nur den Termin per Telefon vereinbaren. Ummelden musst du aber persönlich.

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Juristexperte  04.05.2021, 00:42

Warum fragst du nicht wegen der in der Frage vorkommenden 12 € nach? Da kann ja was nicht stimmen.

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