GEZ will Beiträge für eine Nebenwohnung eintreiben, die es nicht gibt. Was tun?

4 Antworten

Forderungen aus 2014, so sie denn nicht durch Festsetzungsbescheid tituliert wurden, sind seit dem 01.01.2018 verjährt.

Gibt es so einen?

xyzxyz583 
Fragesteller
 03.05.2022, 11:02

Nö, die wollen ja auch Geld für 2022. Ich zahle GEZ, durchgehend. Warum die jetzt doppelt kassieren wollen, verstehe ich nicht. Das will mir auch niemand bei der GEZ erklären.

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kevin1905  03.05.2022, 11:05
@xyzxyz583

Wichtig ist, dass alles dokumentiert werden kann. Besorg dir einen Melderegisterauszug beim Einwohnermeldeamt aus dem geht deine komplette Wohnhistorie vollständig hervor.

Wenn es keinen Festsetzungsbescheid gibt berufe dich schriftlich auf die Einrede der Verjährung und erhebe Einspruch gegen die Forderung. Beweisbar zustellen (Einwurfeinschreiben).

Für eine Zweitwohnung fällt kein Rundfunkbeitrag an (GEZ heißt der Spaß seit 10 Jahren nicht mehr), vgl hierzu Urteil BVerfG Az. 1 BvR 1675/16.

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Grundsätzlich muss für jede Wohnung einmal der Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Das gilt auch für die von Dir in 2014 bewohnte Nebenwohnung (inzwischen kann man dafür einen Befreiungsantrag stellen). Mit dem Einzug in die Wohnung bist du kraft Gesetzes beitragspflichtig geworden. Nach dem Auszug hättest du dich beim Beitragsservice abmelden müssen, sonst läuft die Beitragspflicht weiter.

Ich vermute allerdings, dass du dich dort auch nicht angemeldet hattest, dass es sich also um eine Zwangsanmeldung handelt. Mit einer gewissen Logik lässt sich erklären, dass derjenige, der sich nicht anmeldet, sich dann auch nicht abmeldet. Insofern ist aber die Beitragspflicht seit 2014 grundsätzlich zu Recht entstanden.

Was kannst du jetzt tun? Besorge Dir eine Bestätigung Deines Arbeitgebers, dass Du dort nur 2 Monate gewohnt hast. Diese schickst du mit Brief und genauer Erläuterung an den Beitragsservice und zwar an den Geschäftsführ Herrn Michael Krüßel. Dazu stellst du für die 2 Monate, in denen du dort tatsächlich gewohnt hast (es zählt jeder angefangene Kalendermonat), einen Befreiungsantrag. Dann müsste sich die Sache bereinigen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
xyzxyz583 
Fragesteller
 05.05.2022, 15:00

Und wie erreiche Herrn Krüßel?

Die sind ja nur über das Kontakformular zu erreichen und da muss man eine Vorauswahl, bei denen ich mein Anliegen nicht wieder finde.

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Schreib einen Brief oder eine Mail und erkläre, dass du da nicht wohnst und es auch kein Zweitwohnsitz ist und bei ihnen mit Sicherheit eine Verwechslung vorliegt

xyzxyz583 
Fragesteller
 03.05.2022, 10:52

Ich versuche das mal.

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xyzxyz583 
Fragesteller
 03.05.2022, 10:54

Also Email geht schonmal nicht, Kontaktformular hat wenig Auswahlmöglichkeiten. Dann muss es wohl ein Brief sein. Die machen es einem echt schwer!

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Naja der Fehler lag wohl bei dir, denn du hast dich bei der Wohnung mal angemeldet, aber nie abgemeldet. Sei froh das keiner Zweitwohnungssteuer haben will.

Brief oder Mail an die GEZ und dazu packst du am besten auch Kopien die belegen können das du dort maximal 2 Monate gelebt hast.

xyzxyz583 
Fragesteller
 03.05.2022, 11:00

Der Fehler lag nicht bei mir, das ist eine Dientswohnung, da musste ich weder an- noch abmelden. Ich war immer bei der Anschrift meines Arbeitgebers da gemeldet, der auch die GEZ übernahm.

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