Wieso kann ich die GEZ nicht abbestellen wie Netflix oder Disney?

5 Antworten

Du kannst dich beim Beitragsservice nicht abmelden, wenn du eine Wohnung bewohnst, für die nicht bereits ein anderer den Rundfunkbeitrag zahlt. Das hat verfassungsrechtliche Gründe:

1. Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geregelte Rundfunkfreiheit dient nach dem BVerfG der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, so dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck finden muss. Dabei ist es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen (ör) Rundfunks objektiv und neutral durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, Vielfalt zu sichern und Orientierungshilfe zu bieten. Dies gilt gerade zu Zeiten mit vermehrten komplexen Informationen einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News und Deep Fakes - wie derzeit - insbesondere im Internet andererseits, wie das BVerfG gerade erst vor einem Jahr betont hat. Mit seinem Infoanteil von mehr als 50% richtet sich der ör Rundfunk an alle Bevölkerungsschichten einschließlich Minderheiten und verbreitet auch Bildungsinhalte. Damit ist er nach BVerfG ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie, die nur bei einer möglichst umfassenden Information der Bevölkerung funktionieren kann (anders in Autokratenstaaten wie Russland, Ungarn, Türkei).

2. Diese, dem ör Rundfunk von der Verfassung übertragene Aufgabe können nach dem BVerfG private Programmanbieter, seien sie durch Werbung oder Abonnements finanziert, systembedingt nicht erbringen; ihr Programmangebot beruht allein darauf, möglichst viel Geld zu verdienen, d. h. sie müssen notgedrungen ein massenattraktives Programmangebot verbreiten, das die kaufkräftige und konsumaktive Bevölkerungsschicht bis zum Alter von 50 Jahren anspricht. Dieser Gewinnorientierung der Privaten steht die Gemeinnützigkeit der ör Sender gegenüber. Daher sind die ör Rundfunkanstalten mit ihrer Unabhängigkeit von staatlichen und wirtschaftlichen Interessen und ihrem umfassenden Programmangebot verfassungsrechtlich die notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit privater Rundfunkanbieter. Die Existenz des ör Rundfunks ist daher nach BVerfG zwingend erforderlich.

3. Damit die ör Rundfunkanstalten die ihnen verfassungsrechtlich übertragene Aufgabe wahrnehmen können, steht ihnen gegenüber den Ländern, die nach dem Grundgesetz für die Gesetzgebung über den Rundfunk zuständig sind, ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Die Länder müssen daher dafür sorgen, dass den Rundfunkanstalten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Eine Finanzierung des ör Rundfunks aus Steuermitteln ist wegen der damit verbundenen politischen Einflussmöglichkeiten ebenso unzulässig wie eine reine Werbefinanzierung wegen der damit verbundenen wirtschaftlichen Abhängigkeiten. Es bleibt also nur die unmittelbare Finanzierung durch die Bürger mit dem Rundfunkbeitrag.

4. Um eine Selbstbedienung der ör Rundfunkanstalten bei der Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags auszuschließen, dürfen sie trotz ihres Selbstverwaltungsrechts nicht selbst die Höhe des Rundfunkbeitrags festsetzen, vielmehr muss dies der Gesetzgeber tun. Dabei ist dieser grundsätzlich an die vorherige Feststellung einer unabhängigen Kommission, der KEF, über die notwendige Höhe des Rundfunkbeitrags gebunden. Deren Einschaltung ist nach BVerfG notwendig, damit die Höhe des Rundfunkbeitrags frei von medienpolitischen Zielen und ohne mittelbare Einflussnahme auf den Programmauftrag festgelegt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Rundfunkgebühren garantieren einem Informationsquellen, die nicht auf Profit ausgelegt sind, was wichtig ist.

Die Fragestellung ist doch nicht neu. Jegliche Gerichte haben in jüngster Vergangenheit den Rundfunkgebühren den Rücken gestärkt.

die GEZ gibt es übrigens nicht mehr.


Netflix und Co ist freiwillig, Rundfunkgebühr Pflicht.

Wird immer wieder von Gerichten bestätigt, könntest Du googeln.

(ob die Abgabe sinnig ist, sei dahingestellt)

Das ist eine Frage die dir glaube ich niemand beantworten kann:(