Bin ich verpflichtet das Online Mitarbeiterportal meines Arbeitgebers zu nutzen?
Bin in einem großen weltweit agierenden Unternehmen beschäftigt.
Nun hat sich durch Fusion meiner Bank mit einer Anderen meine Bankverbindung (IBAN) geändert.
Habe mit Hilfe eines Kollegen der bei mir am Standort im Büro arbeitet alle erforderlichen Daten zum IBANwechsel an den nicht Ortsansässigen Personalsachbearbeiter geschickt. Die Antwort war das er das nicht macht und ich es selbst über das Portal erledigen müsste.
Login im Portal funktioniert nicht und es ist auch alles nur in englischer Sprache.
Bin ich überhaupt verpflichtet dieses Portal für solche Änderungen zu nutzen?
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Das muss in deutscher Sprache sein.
Wenn die Anmeldung nicht funktioniert, muss sich Dein AG darum kümmern. Zum Rest: Dafür müsste man wesentlich mehr Details kennen, vor allem, ob die Nutzung der englischen Sprache in Deinem Job erwartet werden darf.
Wenn Du keine englischen Sprachkenntnisse hast und das bei Euch offenbar freiwillig ist, musst Du das nicht nutzen.
Ich bin es, das steht auch so in meinem Arbeitsvertrag.
Da könntest du dich ggf. beim Betriebsrat kundig machen.
Das Portal gab es noch nicht bei meinem Eintritt in die Firma. Steht nicht in meinem Arbeitsvertrag
Dann ggf. bei den Vorgesetzen auch mal nachfragen.
Definitiv wird es der Betriebsrat jedoch besser wissen ...
Arbeite an einem kleinen UPS Standort in der Paketsortierung. Englisch gehört da nicht zum Jobprofil.
Als das Portal eingeführt wurde würden wir offiziell gefragt ob wir es zb. für Lohnabrechnungen nutzen möchten.
Hatte abgelehnt, kommt seitdem weiterhin per Post...