Meine Chefin möchte keine Krankmeldung von mir?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ob das so geht was meine Chefin macht oder ob es nicht sein kann.

Nein, das geht so nicht, auch Deine Chefin hat sich an geltendes Recht zu halten.

Die Arbeitsgesetze gelten für alle Arbeitnehmer, egal ob im Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob.

Wenn Du schon länger als vier Wochen im Betrieb bist, hast Dunach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Du musst dann so bezahlt werden, wie Du ohne Krankheit gearbeitet hättest. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip

Hier, zeig das mal Deiner Chefin und gib zukünftig die AU-Bescheinigung ab, egal ob Deine Chefin das "wünscht" oder nicht:

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/krankheit-lohnfortzahlung-minijob/

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Fragesteller
 23.05.2023, 15:31

Danke für die Antwort. Wie ist es dann mit der Bezahlung, also habe ich ein Recht darauf, dass mir die Stunden bezahlt werden, die ich in der Zeit gearbeitet hätte? 

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Hexle2  23.05.2023, 15:50
@button25

Du musst bei Krankheit so bezahlt werden, wie Du ohne Krankheit hättest arbeiten müssen.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und steht im § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz

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Hexle2  04.06.2023, 10:27

Danke fürs Sternchen

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Also, wenn du krank geschrieben bist, muss dich dein Arbeitgeber bezahlen.

Ja, das fürht zu Missbrauche, viel Missbrauch, da muss dein Arbeitgeber aber durch, so will es das Gesetz.

Also, in der Zukunft lässt du dich krank schreiben und schickst die Krankschreibung umgehend an deinen Arbeitger. Deinem Abeitgeber teilst du mit, wie lange du vermutlich krank sein wirst, dies hilft deinem Arbeitgeber enorm.

Lass dich aber nur krank schreiben, wenn du wirklich krank bist. Das Problem sind keine kranken Mitarbeiter, es sind die Personen, die dieses tolle Privileg missbrauchen.

Minijobber haben genau die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch, die Arbeitgeber müssen selbstverständlich für Krankheitstage zahlen.

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Fragesteller
 23.05.2023, 15:32

Danke für die Antwort. Wie ist es dann mit der Bezahlung, also habe ich ein Recht darauf, dass mir die Stunden bezahlt werden, die ich in der Zeit gearbeitet hätte? 

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Rheinflip  24.05.2023, 12:54
@button25

wenn du für einen Zeitraum indem du gearbeitet hast eine AU vorliest musst du natürlich nach lohnfortzahlungsgesetz bezahlt werden

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Oh oh, dann bist du nicht gemeldet, du bist nicht sozialversichert usw. und da verstößt sie gegen geltende Arbeitsgesetze, deine Chefin macht sich strafbar.

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Fragesteller
 23.05.2023, 15:32

Danke für die Antwort. Wie ist es dann mit der Bezahlung, also habe ich ein Recht darauf, dass mir die Stunden bezahlt werden, die ich in der Zeit gearbeitet hätte? 

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Gorkon193  23.05.2023, 15:49
@button25

Du hast Anspruch auf Krankengeld wenn du vom Arzt krank geschrieben wurdest.Gar kein Geld ist einfach ne Unverschämtheit deiner Chefin. Hast du wenigstens nen Arbeitsvertrag? Da muss auch Urlaub geregelt sein. Ich möchte dir drigend raten dich besser zu informieren was in der Arbeitswelt Sache ist,denn leider gibts zu viele AGs die nicht machen was sie eigentlich gesetzlich tun müssten.

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Fragesteller
 23.05.2023, 16:35
@Gorkon193

Danke sehr für die Antwort und den Tipp!

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Hexle2  23.05.2023, 18:16
@Gorkon193
Du hast Anspruch auf Krankengeld wenn du vom Arzt krank geschrieben wurdest.

Das ist falsch!

Es gibt Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber.

Krankengeld gibt es erst nach sechs Wochen, das würde aber hier nicht gezahlt, da es im Minjob kein Krankengeld gibt, es werden keine Krankenkassenbeiträge gezahlt

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