BETRUG BEIM KAUF VON GUTHABEN! HILFE
hallo ich hab heute ein eplus guthaben im kiosk kaufen wollen.. erst zu hause (ca.15 min später) bemerke ich dass man mich übers ohr gehaun hat denn ich hatte ein o2 Guthaben bekommen.. Nun weigerte sich die verkäuferin auch der chef mir das geld zurück zugeben.. Was soll ich tun?
6 Antworten
Eine Aufladekarte mit offenen Code wird nie zurück genommen. Versuche das Guthaben eventuell mit Reduzierung bei Freunden oder ebay zu verkaufen.
Das ist kein Betrug, das wäre es nur bei Vorsatz.
Du wirst damit leben müssen, du kannst ja kaum nachweisen, was du tatsächlich bestellt hast. Such dir ein O2-Kunden und bitte ihn das einzulösen und dir das Geld zu geben.
Und steht auf dem Kassenbon e plus drauf?
Ich meine du sollst dir in deinem Bekanntenkreis irgend einen O2-Kunden suchen der was mit dem Guthaben anfangen kann.
Denke nicht das es Betrug war, der Kiosk hat sich doch nicht bereichert. Hat nur die falsche Karte ausgedruckt. Wieso hast du es denn nicht gleich bemängelt? Steht doch drauf für welches Netz es ist. Ich würd es auch nicht zurück nehmen, man kann ja nicht wissen ob der Code schon eingelöst wurde oder nicht. Verkauf die Karte doch an einen Bekannten mit O2,
danke das mit dem verkaufen ist eine tolle idee!
Aber ich weiß es war mein fehler dass ich nicht gleich darauf geachtet habe..
aber andererseits sollte sowas jemandem nicht passieren.. die verkäuferin meinte es sei ihr fehler und ich kann nichts dafür aber das geld kriege ich ja nicht!
Die Verkäuferin kann ja nicht wissen, ob du den Code schon eingelöst hast und denkt vllt, das Du sie übers Ohr hauen willst ;)
ja kann sein.. aber trotzdem war es ihr fehler!
Bringt nun nichts zu klären wer schuld ist. :P Ist einfach passiert... Wenn ich o2 hätte, würde ich dir die abkaufen aber leider hab ein ganz anderen Anbieter ...
Das hättest du sofort reklamieren müssen. Ist ja auch bei fehlerhaften Wechselgeld so. Hast du denn einen Kassenbon? Wenn auf dem Kassenbon draufsteht, dass es ein Eplus-Guthaben war, dann hast du das Recht darauf, das Eplus-Guthaben auch zu kriegen.
genau, den habe ich! da war ich dann mit meinen eltern und die wollten das geld nicht herrücken.. sie meinten:
ich konnte ein bild von der aufladenummer also von dem beleg machen.. und jemandem diese geben.. und selber einen neuen( also Eplus was ich bräuchte) geben die nicht her..
aber ich habe kein bild gemacht! und es is unfair da kann man doch noch bestimmt was machen..
moment.. ich sagte ich will ein eplus guthaben und man verkaufte mir ein o2
Falls sie es nicht zurücknehmen oder dir Ersatz bieten würde ich an deiner stelle meinen Anwalt kontaktieren und denen eine Lehre erteilen.
ja war auch unser erster gedanke aber einen anwalt der ziemlich teuer ist wegen 15 euro einzusetzen.. ich weiß nicht
Würde auch nichts bringen. Kein Verkäufer ist in der Pflicht, etwas zurück zu nehmen. Das Rückgaberecht gibt es nur im Fernabsatz (Onlinekäufe, Telefonkäufe, ...) laut BGB
Das wäre ja eine Rücknahme, aber nur aus Kulanz. Wenn sie nicht will, dann will sie nicht. Ist wie gesagt ja auch nicht in der Pflicht.
Einfach so natürlich,aber dieser Verkäufer hat seine Ware ja falsch benannt und somit den Käufer belogen. Die genaue Rechtslage kenne ich in dem Bereich nicht,aber ich glaube nicht dass es ok ist wenn man sich Birnen kauft und in Wirklichkeit sind Zwiebeln drin.
doch ich habe den kassenbon! und ich habe Eplus da kann ich ja kein geld von o2 bekommen denn die haben damit ja nichts zu tun aber dankeschön