Betriebskostenabrechnung rechtens?
Huhu Community,
ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung bekommen.
Um direkt zur Frage zu kommen.
Ich solle anteilig die Kosten für Hausmeister/Hausreinigung bezahlen. Meine Wohnung ist über eine außentreppe erreichbar und somit teile ich mir den sehr kleinen Flur nur mit einem Nachbarn. Dieser wurde seit 2 Jahren nicht einmal gereinigt und das Hauptgebäude benutzen wir nicht - dort wird aber regelmäßig gewischt. Kann ich die Kosten für die Reinigung (wie hoch auch immer) annulieren? Leider ist Hausmeister und Reinigung als eines Zusammengefasst, daher weiß ich auch nicht ob mir überhaupt Geld für die Reinigung abgezogen wurde.
Liebe Grüße
3 Antworten
Hausmeister ist ein Thema für sich, damit kommen wir bei unseren Gerichten nicht durch und deshalb wurde die bei uns alle entlassen, den Job Hausmeister betreffend.
In eine AR gehören ja alle Kosten und Lasten des Grundstücks, somit wirst Du bezahlen müssen, fürchte auch ich.
Zur Beantwortung deiner Frage solltest du dir die Rechnung des Hausmeisters zeigen lassen, ggf. auch einen Tätigkeitsnachweis oder Vertrag. Erst dann weißt du, welche Tätigkiten genau abgerechnet wurden.
Nein, denn der Hausmeister hat noch mehr Aufgaben.. er wird sich auch um die Außenanlagen, Mülltonnen ect kümmern
Ich bezahle aber dennoch Geld für die Reinigung. Da im Vertrag die Gebäudereinigung (auch Flur) vom Vermieter übernommen wird.
Dann gehören die aber auch in die betr. Kostenstellen, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.