Kann man vom Nachbarn gezwungen werden eine Rechnung zu bezahlen?
Hallo!
Folgender Sachverhalt: Mein Nachbar (Mehrfamilienhaus) hat letzte Woche einen Zettel in den Flur gehangen bezüglich der Reinigung des Flures und das sich alle darum kümmern sollen, dass das jeweilige Stockwerk geputzt wird. Manche Stockwerke sind dieser "Aufforderung" nun nicht nachgekommen, weshalb der besagte Nachbar scheinbar eine Firma mit der Reinigung des Treppenhauses beauftragt hat. Nun habe ich eben eine Kopie der Rechnung in meinem Briefkasten gefunden mit der Aufforderung ein achtel davon zu bezahlen (da wir acht Wohnungen im Haus haben). Ich sehe es aber überhaupt nicht ein, dass ich das nun bezahlen soll. Daher meine Frage, kann mein Nachbar mich dazu zwingen, mich an den Kosten zu beteiligen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
11 Antworten
Nein. Wenn der Vermieter das macht, dann kann er diese Kosten auf die Mieter umlegen. Ein anderer Mieter kann das nicht.
Er könnte dich verklagen und sich dann vom Richter anhören, dass wer die Musik bestellt, diese auch bezahlen muß ; - )
Anders sähe das aus, wenn du zur Reinigung verpflichtet gewesen und diese nicht ausgeführt hättest. Dann wäre eine kostenpflichtige Ersatzhandlung möglich.
Aber auch diese kann nicht einfach von „irgendjemandem“ (in diesem Fall einem Mieter „wie alle anderen auch“) beauftragt werden. Das kann nur der Verwalter/Eigentümer nach vorheriger Ankündigung solcher Maßnahmen, wenn eine „Frist zur Nachbesserung“ nicht eingehalten wurde
Das kann allenfalls der Vermieter verlangen aber nicht ein Mieter. Es sei denn, er ist Hausmeister und das kam im Auftrag vom Vermieter. Außerdem dauert es keine halbe Stunde, mal eben den Hausflur durchzufegen und zu wischen...
Aber gibt es da früher oder später keinen Stress mit dem Vermieter? Was sagt der denn dazu überhaupt?
Darüber kannst du nur lachen. Einzig der Vermieter ist für die Aufstellung und den Aushang eines Reinigungsplanes zuständig und ermächtigt.
Schlicht und ergreifend - diese Rechnung darf der Nachbar gerne aus eigener Tasche bezahlen, denn er war definitiv nicht berechtigt "in Eurem Namen" einen Auftrag zu vergeben. Wenn ihn das nicht gereinigte Treppenhaus stört - was ich durchaus ( bis zu einem gewissen Grad ) - verstehen kann, dann muss er sich an den Eigentümer, bzw. die Verwaltung wenden.
Und selbst ein Vermieter kann nicht ohne weiteres ein Reinigungsunternehmen zu Lasten der Mieter beauftragen, wenn es keine entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen ( Nebenkosten ) gibt.
dem ist nichts hinzuzufügen - du hast es auf den Punkt gebracht (und warst schneller als ich.... ggg)
Wenn schriftlich vereinbart wurde, dass Sie als Mieter für die Treppenhausreinigung zuständig sind, kann Ihr Vermieter nicht ohne Weiteres eine Reinigungsfirma beauftragen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Dies würde laut dem DMB gegen die mietvertraglichen Vereinbarungen verstoßen. Nur wenn alle im Haus wohnenden Mieter einer Änderung zustimmen, könne eine Firma die Reinigungsarbeiten übernehmen.
"Außerdem dauert es keine halbe Stunde, mal eben den Hausflur durchzufegen und zu wischen..."
Da gebe ich dir vollkommen Recht aber unter der Annahme dass der Nachbar mir "nichts zu sagen hätte " und ich auch vertraglich nicht zum Putzen verpflichtet bin: Ich hätte bei der Aufforderung des Nachbarns mit Absicht das Stockwerk nicht geputzt. :P