Kann der Vermieter den Mieter kündigen, wenn er die Reinigung des Treppenhauses nicht oder ungenügend ausführt?

5 Antworten

Der Vermieter muss mehrmals einen Mieter schriftlich aufgefordert haben, seinen mietvertraglichen Pflichten nachzukommen. Tut der Mieter danach immer noch nichts, so muss er ihm eine schriftliche Abmahnung zusenden.

Ohne diese Abmahnung kann er nicht kündigen. Nur wenn der Mieter nach dieser Abmahnung immer noch nicht seinen Pflichten nachkommt.

Bei meinem Kumpel ist es so, daß man sich nicht einigen konnte & so werden die Reinigungskosten im Keller-Treppenhaus umgelegt.

Das macht jetzt ein Hausmeisterservice

Ich war mal selbst während des Studiums morgens & abends bei einer Gebäudereinigung.

Ich weiß, wie man mit einem Klappmopp putzt. Das sind jeden Tag 20.000 m² gewesen in einem Einkaufszentrum + WCs

Na gut. Das war ein großer Aufsitz-Wischsauger

Niemand kann Dir vorschreiben, wie Du die Hausordnung machst. Meine Mitmieterin wischt sogar feucht die Eingangshaustür ab sowie die Briefkästen

Dafür habe ich gar keine Zeit. Keller fege ich nur, weil die Beschichtung sowieso porös ist.

Vielleicht hast Du Zeugen, daß Dich Jemand gesehen hat beim Flurputz. Das wäre schon ein gutes Argument, dem Vermieter entgegenzuwirken

Geloben Sie Besserung und halten Sie sich auch daran!

Bis zur Kündigung wird sonst sicherlich mehr Ärger auf Sie zukommen.

Kann der Vermieter mir kündigen, wenn ich die Reinigung nicht oder nicht gründlich genug mache?

Kann er ( abhängig von vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Treppenhausreinigung ).... letztendlich :

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/mietrecht/kehrwoche

Obliegt dem Mieter die Teilnahme an der Kehrwoche, so stellt eine unzureichend durchgeführte oder gar unterlassene Kehrwoche eine mietvertragliche Pflichtverletzung des Mieters dar, welche vom Vermieter gerügt werden kann und im Einzelfall, etwa bei beharrlicher Verletzung der Kehrwochenpflicht nach vorangegangener Abmahnung sogar eine Kündigung durch den Vermieter zur Folge haben kann.

https://deutschesmietrecht.de/hausordnung/50-hausordnung-putzdienst.html

michahb64 
Fragesteller
 16.04.2020, 13:45

Theoretisch ist das so, aber gibt es auch ein Urteil darüber, wo einem Mieter deswegen gekündigt wurde? Der Vermieter kann ja auch eine Reinigungsfirma beauftragen.

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wilees  16.04.2020, 14:02
@michahb64

Ein Vermieter kann zu Lasten der Mieterschaft nur dann einen Reinigungsdienst beauftragen, wenn dies entsprechned vertraglich vereinbart wurde .... ansonsten gehen diese Kosten zu seinen Lasten.

https://mieterengel.de/vermieterkuendigung/

Mögliche berechtigte Kündigungsgründe sind beispielsweise:

Verstöße gegen die Hausordnung

komst Du Deiner Reinigungspflicht nicht nach .... so geht ein derartiges Verhalten auch inRichtung Störun des Hausfrieden ..... und auch das gehört zu den möglihen Kündigungsgründen eines Vermieters.

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Und der Vermieter schreibt wirklich im Auftrag eines Mieters?

Und gekündigt werden darf dem, der sich vertragswidrig verhält, ist überall zu lesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
michahb64 
Fragesteller
 16.04.2020, 13:39

Ich vermute es. Außer Hallo sagen, habe ich keinen Kontakz tu meinen Nachbarn,

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