Berufsauszeit soll ich aus Ersparnisse leben oder lieber hartz4?

7 Antworten

Wie alt bist Du denn ?

Wenn Du eine Auszeit nehmen möchtest, dann besteht weder Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit, auch wenn Du dir einen Anspruch erworben haben solltest, noch auf ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter.

Selbst dann nicht, wenn Du schon min. 25 wärst und wohnhaft bei den Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdest und unabhängig vom Einkommen der Eltern einen ALG - 2 Anspruch haben könntest.

Denn wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen möchtest, besteht auch kein Anspruch auf Leistungen, dann musst Du deinen Beitrag an die Krankenkasse selber zahlen, wenn eine kostenlose Familienversicherung über ein Elternteil nicht mehr möglich ist und das kostet dich dann im Monat um die 200 €.

Wenn Du Arbeitslosengeld 2 beantragst, fällt das Thema "Auszeit" grundsätzlich flach, da Du dann Mitwirkungspflichten unterliegst.

Überdies bekommst Du ggf. kein ALG 2, falls Du als unter 25-jährige Person noch bei den Eltern lebst - falls diese "gut" verdienen.*

Vielleicht solltest Du Dir Deine Auszeit auf eigene Kosten nehmen.

Krankenversichern mußt Du Dich dann selbst. Kostet ab ca. 180 € mtl. als in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versichte/r. Die PV ist da meines Wissens nach mit drin, nur Dein Rentenverlauf wird dann eine Lücke haben.

Etwaig vorhandener Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 wäre vorranging vor Arbeitslosengeld 2.

*Gilt nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld 1.

Also wenn du Ersparnisse hast wird dir das Jobcenter sicherlich nicht erlauben auf Kosten des Staates zu leben...

Und da du noch bei deinen Eltern wohnst ist das noch eindeutiger. Also glaub nicht dass wenn du von deinen Ersparnissen leben kannst dass du berechtigt bis ALG 2 zu beantragen.

HArtz 4 heißt die Hosen runter lassen und Ersparnisse abbauen, etc... im Zweifel ruiniert man sich damit auf Jahre.

Ohne Anspruch vom Amt hast sämtliche Freiheiten, Rente u. Krankenkasse usw zahlst weiter.

Willst Geld vom Amt must dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen