Berechtigung in Elternhaus?
Hat man wenn man mit 18 im Haus bzw. der Wohnung der Eltern wohnt und demnach dort angemeldet ist die selben rechte wie die Eltern?
5 Antworten
Nein.
Der Eigentümer - also vermutlich die Eltern - entscheidet z.B. über Umbaumaßnahmen.
Derjenige der zahlt, bestimmt z.B. ob es Offline-Zeiten beim WLAN gibt etc.
Ist ein Kind nicht mehr unterhaltspflichtig (siehe hier:
Kein Kindesunterhalt ab 18 Jahren für Selbstverwirklichung
Der Gesetzgeber und Gerichte gestehen volljährigen Kindern durchaus Orientierungsphasen zu. Ebenso dürfen Entscheidungen revidiert werden, wenn sich ein Studiengang oder eine Ausbildung als nicht passend erweisen. Möchten Kinder dagegen nach der Schule oder während der Ausbildung eine Weltreise machen, Erfahrungen als Au-pair sammeln oder ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) absolvieren, müssen Eltern keinen Unterhalt zahlen. Auch wenn eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen und keine neue Ausbildung begonnen wird, besteht kein Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern. Hier sind junge Erwachsene verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen und selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.
dürfen die Eltern das Kind auch vor die Tür setzen.
Also Ergebnis:
Hat man wenn man mit 18 im Haus bzw. der Wohnung der Eltern wohnt und demnach dort angemeldet ist die selben rechte wie die Eltern?
Nein, ganz und gar nicht...
Menschenrechte hat man immer.
Mieterrechte hat man aufgrund eines Mietvertrages.
Gäste haben das Recht, die Wohnung eines anderen zu verlassen, wenn sie sich dort nicht den Wünschen des Gastgebers fügen wollen.
Nein. Wieso auch. Es ist nicht deine Wohnung. Ansonsten hättest du ja auch die selben Verpflichtungen.
aber noch leben Deine Eltern, richtig? Also gehrt Dir noch gar nichts davon.
an welchem Gesetz? Und wieso ist es ungerecht, dass an nicht das Spermium oder die Eizelle entscheiden lässt?
auch Hundertjährige wurden nicht gefragt, ob sie geboren werden wollen. Nun hör mal auf, zu jammern
Nein. Du bist ja nicht Mieter oder Eigentümer.
Das warst du vorher auch schon. Trotzdem hast du nicht die selben Rechte wie deine Eltern. Sie leisten lediglich deine Unterhaltsrechte durch Barunterhalt ab. Sie können auch entscheiden das lieber monitär zu machen und dich raussetzen. Kannst du andersrum nicht. Da sie Mieter oder Eigentümer sind, haben sie rechtlich gesehen auch das Hausrecht. Du nicht, es sei denn du hättest einen gültigen Untermietvertrag. Dann hättest du Hausrecht im gemieteten Zimmer.
Also platt gesagt: wenn deinen Eltern dein Besuch nicht gefällt, müssen sie ihn nicht in der Wohnung dulden. Du hingegen kannst nichts machen, wenn dir ihr Besuch nicht passt.
Es ist ziemlich egal, wie oft du dein Argument wiederholst: das ist eine rechtliche Frage und da ist die Gesetzeslage auf Seiten deiner Eltern.
Würdest du nicht mehr so sehen, wenn du alles bezahlen müsstest.
Doch würde ich, ich kann gut mit Geld umgehen
Beziehe erst mal eine eigene Wohnung , bezahle alles…und dann erzähle mir noch mal, dass es für dich okay wäre, wenn jemand bei dir wohnt, nichts bezahlt, nicht im Mietvertrag steht, aber bestimmen will 😎
Nein. Dir ist es zum Beispiel nicht gestattet das Haus abzureißen. Den Eltern aber schon, wenn es ihnen gehört.
Ja trotzdem ist es mein Wohnort und mein zukünftiges Erbe