Hi Leute,
auf dem gestrigen Nachhause kam die Frage nach der Berechnung der Fahrzeit eines Navygerätes auf. Da wir unterschiedlicher Meinung waren, hier die Frage an die Experten. Ich war und bin der Meinung, dass die Zeit wie folgt ermittelt wird: Autobahn (ohne Geschw.begr.) = beispielsweise durchschn. Geschw. =130 km/h Landstr. (ohne Geschw.begr.) = bsp.weise durchschn. Geschw. = 70-80 km/h geschl. Ortschaften = bsp.weise 40 km/h Rest entsprechend der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Besten Dank schon mal im Voraus.
Gruß
H
Hi
mit dem Rest meinte ich ja den Teil, der mit Geschw.begrenzungen versehen ist.
Deine Aussage 'Anpassung entsprechend der gefahrenen Geschwindigkeit' interpretiere ich wie folgt. Würde man statt der 130 permanent um die 200 powern, würde das Navisystem die angenommen Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Autobahn von z.Bsp. 130 nach 170 ode oder korrigieren. und das für die Rest-Autobahnstrecke (ohne den teil der Geschw.begrzg.) ???
Danke
Gruß
H