Benzin-Hilfsmotor mit 13 am Fahrrad?

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Mit 13 darfst du grundsätzlich keine Kraftfahrzeuge fahren.

Ab 14 stehen dir Elektrokleinstfahrzeuge offen, ab 15 fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge.

Dein nicht eintragungsfähiger Eigenbau wäre fahrerlaubnispflichtig.

,,,das eigentliche Problem beginnt bereits damit, dass Dein Konstrukt Fahrrad+Motor, 30-40km/h, so gar nicht auf der Strasse fahren darf, weil es keine Strassenzulassung dafür gibt. Punkt zwei wäre dann Deine fehlende Fahrerlaubnis, um so ein Gefährt auf der Strasse bewegen zu dürfen. Vom fehlenden Versicherungsschutz, HaftPFLICHTversicherung, ganz zu schweigen...