Benotung für Schultag an dem man krankgeschrieben ist?

6 Antworten

Das ist ausnahmsweise mal sehr klar zu beantworten: Nein.

Sie kann natürlich trotzdem den Teil der Leistung bewerten, der nicht am Vortragstag erbracht werden muss (Handout, Ausarbeitung, Quellenangaben, Layout, etc.) Die Note wegen entschuldigten Fehlens anzupassen ist aber ganz eindeutig nicht erlaubt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz

kurz und knapp nein ist nicht zulässig, selbst der Notenabzug ist es nicht.

Ein ärztliches Attest bescheinigt dir ja, dass du nicht geschwänzt hast sondern ein medizinischer Grund vorlag. Deine Lehrerin kann maximal das Attest anfechten aber solange da nichts entschieden ist, ist kein Abzug von Punkten in irgendeiner Weise möglich.

Sprich mit deinen Eltern darüber, die müssen dagegen Beschwerde einlegen und die Löschung der Note fordern.

Nein, benoten darf dich dieser Lehrer nicht, wenn du krank geschrieben bist. Er darf aber das Attest anfech ten und auch unangekündigt einen ähnlichen Leistungsnachweis fordern, sobald du wieder da bist.

In dem Fall wäre es gut, wenn deine Eltern das Gespräch mit dem Lehrer suchen und versuchen es friedlich zu lösen mit Hinweis darauf dass es nciht erlaubt ist und wenn der Lehrer sich quer stellt mit der Schulleitung reden

Egal um welche Note es geht, also egal wie sie zustande kommen muss: Wer mit Attest krank ist darf NICHT benotet werden. Das ist unzulässig. WEnn eine Gruppe ein Referat halten muss ist das ganze natürlich schwierig: Die Gruppe bringt ohne dich vermutlich nicht die gleiche Leistung wie mit dir. Da muss man dann schauen ob das überhaupt geht. Du jedenfalls darfst da keine Note bekommen, keine 6 und auch keine 5.