Krank am letzten Schultag VOR den Ferien, aber nach der 2.Schulstunde?

3 Antworten

Dazu vom BIldungsportal NRW

Kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer meines Kindes verlangen, dass bei jeder Erkrankung des Kindes (Fernbleiben vom Unterricht) ein ärztliches Attest vorgelegt wird?
Nein. Bestehen allerdings begründete Zweifel hinsichtlich der gesundheitlichen Gründe, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest, in besonderen Fällen sogar ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten verlangen ( Schulgesetz § 43). So ein Fall könnte gegeben sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler unmittelbar vor oder nach den Ferien krank gemeldet wird. Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, ob die Eltern ein Attest vorlegen müssen.
Wer die Schulpflicht vorsätzlich verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Unterricht/Unterrichtsteilnahme-Fernbleiben-vom-Unterricht/FAQ2/index.html

Woher ich das weiß:Recherche
skipelita2 
Fragesteller
 18.12.2018, 13:46

Das habe ich tatsächllich auch selbst VOR meiner Frage hier lesen können...Danke! Allerdings bezog sich meine Frage auf einen Krankheitsbeginn NACH den ersten 2 Schulstunden, und da ist das Gesetzt für mich sehr schwammig...

0
GedankenGruetze  18.12.2018, 13:50
@skipelita2

Was genau ist denn da schwamming? Für mich liest sich das so, dass ein Attest her muss. Ob man jetzt erst nach der zweiten Stunde krank ist und vollkommen, spielt da für mich keine Rolle.

Argumentieren könnte man höchstens damit, dass der Verdacht unsinnig ist, weil sie ja zumindest 2 Stunden da war und wohl nicht deshalb gefehlt hat, weil die Eltern schon am Vortag in den Urlaub wollten.

Vielleicht kann man ja bei der Schule anrufen und fragen, ob das wirklich Sinn ergibt und ob man es nicht belassen kann.

Wie ist die Praktik denn bisher gewesen? Ist die Schule immer so verrückt nach einem Attest oder nur in dem Fall?

Falls nur in dem Fall würde ich eben sagen, dass das Kind ja da war und der Verdacht deshalb blödsinnig ist. Ich weiß ja jetzt auch nicht, was genau passieren soll, wenn sie kein Attest abgibt?!

0
skipelita2 
Fragesteller
 18.12.2018, 13:56
@GedankenGruetze

Die Schule benimmt sich aber furchtbar...vielleicht liegt es daran, dass Sie in der Oberstufe ist...? Sorry nochmal, aber für mich sieht es jetzt auch so aus, als ob im Notfall JEDE Stunde bescheinigt werden muss :-(

0
GedankenGruetze  18.12.2018, 13:57
@skipelita2

Wie schon gesagt. Vielleicht sollte man da mal anrufen und abklären, wieso die so einen Terz drum machen. Kann auch nur sagen, was ich mir jetzt selber zusammenreihmen kann.

0

Für jede Stunde ist ein Attest bzw. bei Minderjährigen eine Entschuldigung der Eltern notwendig. Ansonsten ist das ein unentschuldigtes Fehlen.

Nun, da das Ganze sich unmittelbar vor Beginn der Ferien abgespielt hat, liegt der Gedanke nahe, dass die Familie möglicherweise frühzeitig in den Urlaub aufbrechen wollte und deshalb die Tochter (unter Vorschiebens einer Erkrankung) früher aus der Schule nach Hause gegangen ist. In dem Fall ist es durchaus gerechtfertigt, ein ärztliches Attest zu verlangen, um diesen Verdacht aus der Welt zu schaffen.