Bekomme ich eine Sperre wenn ich Kündige wegen Trennung?

4 Antworten

Ich würde mal einen Termin mit dem Jobcenter machen und dort nachfragen, wie man deine Situation wertet. Ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass nur Frühschicht machbar wäre, ist da sicherlich auch hilfreich. Wobei die Arbeitsagentur allerdings auch keine abschließende Antwort geben kann...

Letztendlich wird es wohl auch auf das Alter der Kinder ankommen.

Allerdings ist es auch die Frage, inwieweit er dann neben dem Kindesunterhalt dann auch Trennungsunterhalt an dich zahlen müsste. Du würdest den Job ja nicht aufgeben weil du keine Lust hast zu arbeiten, sondern weil die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden kann.

Das habe ich auf die Schnelle dazu gefunden:

Wichtiger Grund
Die Eigenkündigung führt zu keiner Sperrzeit, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Kündigung rechtfertigt, vgl. § 159 SGB III. Was in dem Sinne ein wichtiger Grund ist, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. In § 140 SGB III ist geregelt, wann eine Beschäftigung für den Arbeitslosen im Einzelfall unzumutbar ist. Hieraus könnte man im Umkehrschluss entnehmen, dass dann, wenn eine bereits bestehende Beschäftigung im Sinne von § 140 SGB III unzumutbar ist, eine Eigenkündigung zu keiner Sperrzeit führt. Die fehlende Betreuungsmöglichkeit von Kindern wird in § 140 SGB III jedoch nicht erwähnt.
Fachliche Weisungen der BA
Allerdings ergibt sich aus den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu § 140 SGB III, dass die fehlende Betreuung von Kindern als wichtiger Grund durchaus zählt, wobei die fehlende Betreuungsmöglichkeit durch den Arbeitslosen glaubhaft zu machen ist. Während in der vergleichbaren Vorschrift im Bereich von Hartz 4 (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II) die fehlende Betreuungsmöglichkeit der Kinder nur bis zu deren Lebensalter von 3 Jahren eine Unzumutbarkeit begründet, enthalten die fachlichen Weisungen zu § 140 SGB III eine solche Begrenzung nicht. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fehlende-betreuungsmoeglichkeit-als-wichtiger-grund-fuer-arbeitsaufgabe_163011.html

Letztendlich bleibt es eine Einzelfallentscheidung. Was am Ende dann vielleicht auch nur einen Widerspruch einzulegen mit sich bringt und ein Verfahren vor dem Sozialgericht.

Konntest du denn schon mal grob überschlagen was es bedeutet an Kindesunterhalt und ob Trennungsunterhalt nach Abzug Kindesunterhalt überhaupt noch drin ist?

Auch solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen, der sich gleich um den Unterhalt kümmert.

Miley1911 
Fragesteller
 04.06.2023, 22:33

Ich danke dir für deine ausführliche Antwort

Also viel Kindesunterhalt kann ich nicht erwarte weil er noch ein größeres Kind bezahlt und dieses natürlich Vorrang hat. Somit auch kein Trennungsunterhalt...was ich ja auch garnicht verlange ich möchte einfach das er unseren Kleinen 6 Jahre weiterhin betreut wie jetzt auch und hier in der Nähe eine Wohnung sucht. Er ist aber dagegen und wie schon geschrieben wenn ich mich trennen will soll ich eben zusehen wie ich es mache. Weil er will sich ja nicht trennen 🤷‍♀️ ich hab mich leider total abhängig gemacht und das nutzt er natürlich aus...ich könnte auch von einem Teilzeit job keine Miete zahlen geschweige noch mein auto halten und ich bin leider hier total auf das auto angewiesen

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Kessie1  04.06.2023, 22:47
@Miley1911

Das größere Kind hat keinen Vorrang! Es bekommt nur etwas mehr laut Düsseldorfer Tabelle, da es in eine andere Altersstufe fällt. Aber ansonsten werden natürlich alle Kinder gleich behandelt.

Wenn ihr euch trennt, dann kann er natürlich hinziehen wohin er will. Er zahlt Barunterhalt und du übernimmst den Betreuungsunterhalt.

Mit Schichtarbeit gestaltet sich das in der Regel natürlich schwierig. Auf jeden Fall sollte es da nochmal ein ausführliches Gespräch mit dem Arbeitgeber geben. Kann er dir nicht, wenn auch nur übergangsweise, entgegen kommen? Er würde ja sonst eine gute Mitarbeiterin verlieren. Oder hätte der Arbeitgeber gar kein Interesse an deiner Weiterbeschäftigung? Wie dem auch sei: ich musste damals nach den ersten drei Jahren meinen Job kündigen weil mein Arbeitgeber mir keinen Teilzeitjob anbieten konnte. Somit habe ich aber auch keine Sperre bekommen. Nur ich hatte es eben auch schriftlich vom Arbeitgeber.

Was das Finanzielle betrifft: es gibt ja Möglichkeiten.

Wer hat denn überhaupt den Mietvertrag der Wohnung unterschrieben? Wenn ihr Beide unterschrieben habt, dann müsst ihr auch Beide kündigen. Er haftet für die Miete auch genauso wie du. Zieht er also um und du kannst die Miete nicht zahlen, dann wird sich der Vermieter an ihn wenden.

Du könntest natürlich auch versuchen nun Bewerbungen zu schreiben wo es eben keinen Schichtdienst gibt. Und am Besten da, wo du ggf. kein Auto brauchst. In der Nähe seiner Mutter vielleicht ;-)?

Da ihr ja offiziell noch nicht getrennt seid, könntest du die Zeit nutzen... Du könntest kündigen, siehst was passiert mit einer eventuellen Sperre und bekommst du keine, dann trennst du dich. Bedeutet halt: noch 2 - 5 Monate ausharren mit ihm.

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Miley1911 
Fragesteller
 04.06.2023, 22:55
@Kessie1

Die Wohnung gehört mir er ist hier nur mit eingezogen ich zahlen seit Jahren alles selber trotz das ich nur für mindestlohn arbeite alles was er zahlt ist das essen was aber natürlich nicht so viel verschlingt wie die laufenden Kosten. Das is auch der hauptpunkt vom Streit wenn ich mal Geld von ihm brauch weil ja nach Abzug aller Kosten bei mir kaum was übrig bleibt..in der Wohnung hier würde ich schon bleiben weil die Kinder auch hier zur Schule und in den Kiga gehen. Also umziehen ist keine Option und egal wo ich hin würde die Miete wäre höher als hier.

Nur Frühschicht ist leider nicht möglich meinte meine Chefin weil das den Kollegen gegenüber unfair wäre und sie das nicht machen kann ....was eigentlich Blödsinn ist aber naja

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Kessie1  04.06.2023, 23:17
@Miley1911

OK, wenn es deine Wohnung ist, dann ist es verständlich, dass du dort bleiben willst. Rein rechtlich (was du ihm ja nicht sagen musst) dürftest du in auch nicht aus der Wohnung schmeißen während des Trennungsjahres. Jedenfalls nicht ohne richterliche Verfügung zur Alleinnutzung. Also wäre es ja schon mal ganz gut, wenn er freiwillig auszieht.

Zwar nicht so ein feiner Weg, aber zu überlegen: kommt es zum Auszug, dann könntest du versuchen dich aufgrund von Psyche krank schreiben zu lassen. Dann ist das Betreuungsproblem erstmal vom Tisch. Nicht fair dem Arbeitgeber gegenüber, aber wenn die Chefin eh gleich abblockt... Und die psychische Belastung, sowie die fehlende Reduzierungsmöglichkeiten der Arbeitszeit wären ggf. hilfreich beim Arbeitsamt. Solange du krank geschrieben wärst, hättest du auch Zeit dich anderweitig zu bewerben. Also Kündigung rausschieben!

Oder dies versuchen:

https://praxistipps.focus.de/kuendigung-auf-aerztlichen-rat-das-muessen-sie-wissen_142429

Es wäre dann erstmal zu berechnen was du an Geld mit Job hast plus Kindergeld plus Unterhalt und an Geld mit Arbeitslosengeld anstelle des Einkommens. Und welche weiteren Möglichkeiten es noch gibt.

Wäre denn auch überhaupt eine Nachmittagsbetreuung gewährleistet, damit du Vollzeit arbeiten kannst? Tagesmutter, Kindergarten, Hort etc.

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Du musst das dem Arbeitsamt gut erklären, dass du wegen der Kinderbetreuung nicht mehr in Schicht arbeiten kannst wegen der Trennung. Das ist eine Einzelfallentscheidung, aber ein berechtigter Grund zur Kündigung. Gibt es eine Sperre, Widerspruch einlegen. ( habe mal beim Arbeitsamt gearbeitet früher).

Du musst aber darauf achten, dass du die gleiche Stundenzahl arbeiten kannst und dafür zu normalen Zeiten Kinderbetreuung ( Schule, Kindergarten) nachweisen kannst. Sonst wird die Leistung gekürzt. Hast du Z.B. 40 Stunden gearbeitet und kannst jetzt nur noch 20 Stunden arbeiten, dann bekommst du auch nur das halbe Alg1.

Erklär ihm auch, wenn du weniger Geld erhältst, dass er dann mehr Unterhalt zahlen muss.

Nimm dir schnellstens einen Anwalt, der dir da weiter hilft. Fordere ihn aber gleich nach Trennung schriftlich mit Einschreiben dazu auf, Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Das Jugendamt hilft bei der Berechnung.

Weigert er sich, kannst du Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen, die kümmern sich dann um alles weitere und du hast Geld. Läuft das Kindergeld auf ihn? Gleich nach Trennung bei der Familienkasse beantragen.

Keine Angst, du schaffst das schon.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Miley1911 
Fragesteller
 04.06.2023, 22:40

Das ist aber leider nicht möglich Vollzeit weiter zu arbeiten ohne Schichten. Meine Möglichkeiten sind sehr begrenzt weil ich leider nicht meine Lehre zu ende machen konnte und somit ungelern bin, und wir leider sehr ländlich wohnen und es hier nicht viele Möglichkeiten gibt ich hab die ganzen letzten Jahren schon gesucht nur leider finde ich garnichts .Es war schon nicht einfach einen Arbeitgeber zu finden der mich nach den Schichten von meinem Mann einteilt das Wir nicht beide zur selben Zeit arbeiten sind. Das interessiert kaum einen Arbeitgeber

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Seid ihr verheiratet? Wenn ja, ist es recht egal, was er will. Bist du verpflichtet wegen ihm dir n anderen Jobs zu suchen, der weniger Einkommen dir bringt, kann auch er verpflichtet werden, dir Unterhalt zu zahlen. Soviel zu du musst sehen, wie du klar kommst. Den Wohnort von ihm kannst du nicht beeinflussen, aber du könntest dir n Job suchen, wo dann die Arbeitszeiten besser mit dem Kind zusammenpassen.

Miley1911 
Fragesteller
 04.06.2023, 22:19

Nein wir sind nicht verheiratet. Einen Job der mit den Kindergarten und Schulzeiten zusammen passt suche ich schon seit Jahren und leider sind diese nur teilzeit...also müsste ich auch stütze beantragen und er kann halt so weiter leben wie bisher..sind doch auch seine Kinder warum soll ich eigentlich nur zurück stecken

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Missy274  05.06.2023, 09:29
@Miley1911

Dann such das Jobcenter auf und erklär ihnen die Situation. Ich hab bisher in vier verschiedenen Supermärkten gearbeitet und bei jedem war es möglich, wenn man Kinder hatte, nur die Frühschicht zu kriegen. Eine hatte immer von 8 bis 14 Uhr gearbeitet. Vielleicht ist das auch ne Möglichkeit für dich. Musst es natürlich nur bei der Einstellung angeben. Aber Supermärkte suchen immer.

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Versucht es doch mal mit einer Paar-Beratung. Eine Trennung ist auf alle Fälle die schlechteste aller Lösungen.

Miley1911 
Fragesteller
 04.06.2023, 22:15

Das habe ich versucht und er will dies auch nicht. Bei uns ist in den ganzen Jahren leider zu viel passiert als das es noch zu retten wäre ...wir waren schon an dem punkt der häuslichen Gewalt. Ich danke dir trotzdem für deine schnelle Antwort

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Vierjahreszeit  04.06.2023, 22:16
@Miley1911

Versucht es trotzdem. Offensichtlich fühlt Ihr euch gegenseitig nicht verstanden.

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petrapetra64  04.06.2023, 22:15

nein, eine Trennung ist der beste Weg, wenn es nicht mehr geht. Der dauernde Streit macht auch die Kinder kaputt. Paartherapie geht nur, wenn der andere dazu auch bereit ist.

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